Hallo!
Ich habe folgendes Problem:
Momentan habe ich bei einer Firma in Festanstellung einen unbefristeten Arbeitsvertrag
im Vertriebsinnendienst.
Inklusive Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Ich habe letztes Jahr die Betriebsratswahl als Wahlvorstand organisiert, die Wahl fand am 15. September 2011 statt. Dadurch habe ich wohl ein Jahr Kündigungsschutz.
Jetzt hat mich plötzlich der GL geladen und meinte, er möchte das Arbeitsverhältnis mittelfristig beenden.
Gründe dafür sind offiziell, daß meine Kollegen angeblich etwas gegen mich haben. Aber andererseits hat er mir auch schonmal unter vier Augen gesagt, daß es ihm meine Nähe zum Betriebsrat nicht gefällt.
Letztendlich hat er mir jetzt angeboten zu Ende September einen Aufhebungsvertrag zu machen mit einer Abfindung von 1,5 Monatsgehältern und danach einen befristeten Vertrag bis Ende April. Während des befristeten Vertrages soll ich im Einkauf arbeiten und einen Mitarbeiter ersetzen, welcher in der Zeit eine Fortbildung macht.
Generell bin ich nicht sonderlich glücklich in diesem Unternehmen, aber ich glaube nicht, daß dieser Vorschlag für mich von Vorteil ist.
Zum einen: was, wenn ich im Anschluß nicht direkt Arbeit finde? Droht mir da eine Sperre?
Dann fällt mir wohl ein Großteil des Weihnachtsgeldes weg? Also bringt mir die Abfindung keine sonderliche Verbesserung?
Außerdem meine ich mich zu erinnern, daß man einen unbefristeten gar nicht in einen befristeten Vertrag umändern darf.
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AG bietet Aufhebungsvertrag an
Wie lange sind Sie beschäftigt?
quote:
Außerdem meine ich mich zu erinnern, daß man einen unbefristeten gar nicht in einen befristeten Vertrag umändern darf.
Genauso ist es. Ich denke der AG will den Aufhebungsvertrag so gestalten, dass Sie dann Ende April nächsten Jahres ausscheiden.
Aber wenn Sie dort nicht glücklich sind, bringt es doch nichts weiter dort zu arbeiten. Sie hätten jetzt fast ein Jahr Zeit, sich einen neuen Job zu suchen.
-- Editiert jimmy1985 am 07.05.2012 08:47
Der befristete Vertrag wäre rechtswidrig. Eine Sperre droht tatsächlich auch, da Sie ja den unbefristeten Vertrag freiwillig aufgelöst haben.
Soll der AG doch kündigen, wenn er nicht mehr mit Ihnen zusammenarbeiten will.
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Bei einem Auflösungsvertrag kannst du die Bedingungen mitgestalten, will sagen: du musst dich nicht mit dem Angebot des AG zufrieden geben.
Mit dem A. geht der AG auf "Nummer Sciher" - damit ist für ihn die Angelegenheit in trockenen Tüchern; eine Kündigung beinhaltet demgegenüber einige Risiken, wenn du dagegen angehst.
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Ich denke mal, die Reihenfolge ist hier falsch. Zunächst einen neuen Job suchen. Dann mit AG über Aufhebungsvertrag verhandeln.
wirdwerden
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Danke für die Antworten.
Ich bin seit dem 15.März 2011 in der Firma angestellt.
Gilt denn die Sperre auch, wenn zwischen Aufhebungsvertrag und Ausscheiden noch dieses halbe Jahr des befristeten Arbeitsvertrages liegt? Generell ist die Sperre 3 Monate, oder?
Momentan bin ich nicht geneigt das anzunehmen, aber ich möchte natürlich exakt wissen, was Sache ist/wäre.
In dem Gespräch hatte ich den Eindruck der AG hatte panische Angst davor, ich könnte die Firma in irgendeiner Art verklagen, wenn die mich kündigen. Mir ist allerdings nicth klar, warum. Mir stehen doch nur 0,5 Gehälter pro Jahr zu an Abfindung. Das wäre ja weniger, als er mir anbietet.
Seltsam.
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Dass im Anschluss an eine unbefristete Tätigkeit kein befristeter Vertrag abgeschlossen werden darf, weiß auch die Agentur für Arbeit. Somit ist die zwölfwöchige Sperre m.E. sicher.
Da hier ja anscheinend Kündigungsschutz besteht (mehr als 10 Mitarbeiter) dürfte der AG Schwierigkeiten haben, die Kündigung ggfs. gerichtlich durchzusetzen. D.h., wenn Sie nicht nachgeben, wozu ich raten würde, müßte man das nächste Angebot des AG abwarten. Bei zwölf Wochen Sperre müßte die Abfindung schon einiges höher sein, um Ihre Nachteile auszugleichen. Und ganz nebenbei hat bei Kündigungen der BR ein Wörtchen mitzureden, und die Begründung des AG dürfte dem BR kaum gefallen.
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Die Firma hat über 100 Mitarbeiter, also besteht Kündigungsschutz.
Der Betriebsrat ist sehr Geschäftsführungsnah, da würde ich mir keine Hilfe von versprechen. Die haben da so eine Art eine-Hand-wäscht-die-andere Gehabe.
Mir wurde halt gesagt, durch den Wechsel der Stelle (Verkauf-Einkauf) wäre die Sache irgendwie anders wie normal.
Es wurde auch gesagt, man könne den Aufhebungsvertrag machen, mich eine Woche arbeitslos melden (ohne Geld vom Arbeitsamt dann natürlich, wegen Abfindung) und dann wieder befristet einstellen.
Das klingt mir allerdings alles sehr nach Gemauschel.
Wenn ein Aufhebungsvertrag in beiderseitigem Einvernehmen erfolgt, ist die Sperre dann nicht nur 1 Monat?
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