AG droht 14 Tage unbezahlt wegen Quarantäne wenn man in ein nicht-Risikogebiet fährt

1. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
foreveryoung07
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
AG droht 14 Tage unbezahlt wegen Quarantäne wenn man in ein nicht-Risikogebiet fährt

Hallo,

ein Arbeitgeber droht Mitarbeitern wenn man ins Ausland fährt oder fliegt, unabhängig ob Risiko oder Nicht-Risikogebiet, dass eine 14 Tage Selbst-Quarantäne obligatorisch ist und diese dann unbezahlt wäre. Alternativ kann ein Negativattest für Covid-19 vorgelegt werden. Kosten hierzu werden allerdings auch nicht übernommen.

Kann der Arbeitgeber dies fordern? Ich bin davon ausgegangen, dass eine Quarantäne nur auf behördliche Anordnung erfolgen kann.

Es gibt keine Betriesbvereinbarung oder Betriebsrat, auch kein Tarifvertrag.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Wenn dein Arbeitgeber das tatsächlich durchzieht, gibt es die Arbeitsgerichte, die sowas wieder gerade biegen. So willkürlich geht's nun doch nicht zu in Deutschland.

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#2
 Von 
fdl_db
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 12x hilfreich)

Der Arbeitgeber kann dich in Home Office schicken aber nicht 14 Tage unbezahlt.
Wenn du aus einem Risikogebiet kommst, dann kann der Arbeitgeber darauf bestehen, dass du ihm das negative Testergebnis zeigst.

Signatur:

Bei mir gilt im übrigen §675 Abs. 2 BGB.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von foreveryoung07):
Kann der Arbeitgeber dies fordern?

Ja, kann er.
Fordern kann man, denn fordern kann man ja fast alles. Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpflichtet) mit.


Der AG möge doch mal substantiiert die Rechtsgrundlage benennen, die ihn zu solchem verpflichtet / befugt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32005 Beiträge, 5632x hilfreich)

Zitat (von foreveryoung07):
ein Arbeitgeber droht Mitarbeitern
Wie denn?
Zitat (von foreveryoung07):
Kann der Arbeitgeber dies fordern?
Ja. Und weiter?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von fdl_db):
Der Arbeitgeber kann dich in Home Office schicken
Da würde mich mal die Quelle interessieren woher du diese Info für solch eine pauschale Aussage hast.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#6
 Von 
fdl_db
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von fdl_db):
Der Arbeitgeber kann dich in Home Office schicken
Da würde mich mal die Quelle interessieren woher du diese Info für solch eine pauschale Aussage hast.


Du kannst dich bei "Fuhlrott/Fischer, NZA 2020, 350" einlesen.

Signatur:

Bei mir gilt im übrigen §675 Abs. 2 BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von fdl_db):
Fuhlrott/Fischer, NZA 2020, 350
Zitat (von fdl_db):
Du kannst dich bei "Fuhlrott/Fischer, NZA 2020, 350" einlesen.
Nochmal meine Frage:
Zitat (von -Laie-):
Da würde mich mal die Quelle interessieren woher du diese Info für solch eine pauschale Aussage hast.
So pauschal, wie du das hier darstellst, kann ich das nirgendwo finden.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#8
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von fdl_db):
Du kannst dich bei "Fuhlrott/Fischer, NZA 2020, 350" einlesen.
Komisch. Laut LAG Berlin-Brandenburg, 17 Sa 562/18 kann der AG zwar den Ort der Arbeit per Direktionsrecht bestimmen, diese umfasst aber nicht die privaten Räumlichkeiten des AN.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von fdl_db):
Der Arbeitgeber kann dich in Home Office schicken

Das stimmt zwar, aber der AN kann das dann ganz einfach verweigern.
Und ohne fundierte Rechtsgrundlage steht der AG dann dumm da ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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