Hallo,
ein Arbeitgeber droht Mitarbeitern wenn man ins Ausland fährt oder fliegt, unabhängig ob Risiko oder Nicht-Risikogebiet, dass eine 14 Tage Selbst-Quarantäne obligatorisch ist und diese dann unbezahlt wäre. Alternativ kann ein Negativattest für Covid-19 vorgelegt werden. Kosten hierzu werden allerdings auch nicht übernommen.
Kann der Arbeitgeber dies fordern? Ich bin davon ausgegangen, dass eine Quarantäne nur auf behördliche Anordnung erfolgen kann.
Es gibt keine Betriesbvereinbarung oder Betriebsrat, auch kein Tarifvertrag.
AG droht 14 Tage unbezahlt wegen Quarantäne wenn man in ein nicht-Risikogebiet fährt
1. November 2020
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Frage vom 1. November 2020 | 21:21
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
AG droht 14 Tage unbezahlt wegen Quarantäne wenn man in ein nicht-Risikogebiet fährt
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#1
Antwort vom 1. November 2020 | 21:23
Von
Status: Weiser (17382 Beiträge, 6471x hilfreich)
Wenn dein Arbeitgeber das tatsächlich durchzieht, gibt es die Arbeitsgerichte, die sowas wieder gerade biegen. So willkürlich geht's nun doch nicht zu in Deutschland.
#2
Antwort vom 1. November 2020 | 21:31
Von
Status: Beginner (117 Beiträge, 12x hilfreich)
Der Arbeitgeber kann dich in Home Office schicken aber nicht 14 Tage unbezahlt.
Wenn du aus einem Risikogebiet kommst, dann kann der Arbeitgeber darauf bestehen, dass du ihm das negative Testergebnis zeigst.
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#3
Antwort vom 1. November 2020 | 21:34
Von
Status: Unbeschreiblich (119665 Beiträge, 39759x hilfreich)
ZitatKann der Arbeitgeber dies fordern? :
Ja, kann er.
Fordern kann man, denn fordern kann man ja fast alles. Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpflichtet) mit.
Der AG möge doch mal substantiiert die Rechtsgrundlage benennen, die ihn zu solchem verpflichtet / befugt.
#4
Antwort vom 2. November 2020 | 10:59
Von
Status: Unbeschreiblich (32005 Beiträge, 5632x hilfreich)
Wie denn?Zitatein Arbeitgeber droht Mitarbeitern :
Ja. Und weiter?ZitatKann der Arbeitgeber dies fordern? :
#5
Antwort vom 2. November 2020 | 11:43
Von
Status: Weiser (16928 Beiträge, 5885x hilfreich)
Da würde mich mal die Quelle interessieren woher du diese Info für solch eine pauschale Aussage hast.ZitatDer Arbeitgeber kann dich in Home Office schicken :
#6
Antwort vom 2. November 2020 | 12:20
Von
Status: Beginner (117 Beiträge, 12x hilfreich)
Zitat:Da würde mich mal die Quelle interessieren woher du diese Info für solch eine pauschale Aussage hast.ZitatDer Arbeitgeber kann dich in Home Office schicken :
Du kannst dich bei "Fuhlrott/Fischer, NZA 2020, 350" einlesen.
#7
Antwort vom 2. November 2020 | 14:36
Von
Status: Weiser (16928 Beiträge, 5885x hilfreich)
ZitatFuhlrott/Fischer, NZA 2020, 350 :
Nochmal meine Frage:ZitatDu kannst dich bei "Fuhlrott/Fischer, NZA 2020, 350" einlesen. :
So pauschal, wie du das hier darstellst, kann ich das nirgendwo finden.ZitatDa würde mich mal die Quelle interessieren woher du diese Info für solch eine pauschale Aussage hast. :
#8
Antwort vom 2. November 2020 | 14:48
Von
Status: Lehrling (1897 Beiträge, 278x hilfreich)
Komisch. Laut LAG Berlin-Brandenburg, 17 Sa 562/18 kann der AG zwar den Ort der Arbeit per Direktionsrecht bestimmen, diese umfasst aber nicht die privaten Räumlichkeiten des AN.ZitatDu kannst dich bei "Fuhlrott/Fischer, NZA 2020, 350" einlesen. :
#9
Antwort vom 2. November 2020 | 15:45
Von
Status: Unbeschreiblich (119665 Beiträge, 39759x hilfreich)
ZitatDer Arbeitgeber kann dich in Home Office schicken :
Das stimmt zwar, aber der AN kann das dann ganz einfach verweigern.
Und ohne fundierte Rechtsgrundlage steht der AG dann dumm da ...
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