AG droht fristlose Kündigung an, setzt diese aber nicht um

27. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Kokolori
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
AG droht fristlose Kündigung an, setzt diese aber nicht um

Guten Abend,

so langsam weiß ich leider nicht mehr weiter... Kurzer Hintergrund: Ich bin seit nunmehr über 2 Monaten krank geschrieben (beziehe daher auch schon seit einigen Wochen Krankengeld). Aufgrund körperlicher Anfeindungen von Kollegen bin ich krank geschrieben. Mein AG hat mir in der ersten Woche der Krankheit schriftlich angedroht, mich fristlos zu kündigen (nach rund 15 Jahren Beschäftigung im Betrieb), natürlich grundlos und er weiß selbst, dass er gerichtlich verliert, weil er keinen Grund für eine fristlose Kündigung hat. In der Folge kam keinerlei Reaktion mehr von ihm und die fristlose Kündigung, die er androhte, wurde nicht umgesetzt.

Ich werde zwar anwaltlich vertreten und mein Arbeitgeber wurde bereits vom Anwalt angeschrieben, dass er die fristlose Kündigung umsetzen soll... das Problem ist nur: mein Arbeitgeber reagiert auch dort auf keinerlei Schreiben.

Ich weiß langsam nun nicht mehr weiter. Ich möchte eine fristlose Kündigung erzwingen um Kündigungsschutzklage einzureichen und dann im gerichtlichen Verfahren eine Abfindung erzielen. Wie kann ich jetzt noch am besten vorgehen? Eine Frist setzen? Ich meine, wer etwas androht, muss es auch umsetzen...

Danke für eure Antworten!

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von Kokolori):
ch meine, wer etwas androht, muss es auch umsetzen...

Nö. Und selbst wenn, muss er es nicht sofort umstetzen.



Zitat (von Kokolori):
Ich möchte eine fristlose Kündigung erzwingen um Kündigungsschutzklage einzureichen

Da die Kündigungsschutzklage stets auf die Aufhebung der Kündigung gerichtet ist, wäre das also Zeitverschwendung.



Zitat (von Kokolori):
Wie kann ich jetzt noch am besten vorgehen?

Abwarten, ob er es doch noch umsetzt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Kokolori
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Irgendwie befriedigt mich diese Antwort nicht. Das heißt also mal wieder im Klartext, der AG kann machen was er will und ich als AN habe keinerlei Möglichkeiten die fristlose Kündigung zu erwirken. Irgendwann muss er sich doch mal rühren? Gab es nicht auch mal so einen § im SGB, der in genau so einer Situation Abhilfe schafft?

Nun ja, das Gericht wird dann aber feststellen, dass die Fortführung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zumutbar ist und daraus begründend wird die Abfindung erfolgen. Einen anderen Weg sehe ich derzeit nicht...

Und was heißt "nicht sofort umsetzen"? Ab wann MUSS er es denn umsetzen?

-- Editiert von Kokolori am 27.07.2018 20:52

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

Doch, du hast im Prinzip schon die Möglichkeit, eine fristlose Kündigung zu erzwingen Komma indem du nämlich einen Grund dafür lieferst. Allerdings wird es dann nichts mit der Kündigungsschutzklage. Im Übrigen eine ziemlich schräge Gejammere , dass der arme Arbeitnehmer keine Möglichkeit habe, den Arbeitgeber zu einer fristlosen Kündigung zu zwingen

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#4
 Von 
calimero2010
Status:
Schüler
(486 Beiträge, 316x hilfreich)

Was bei Gericht herauskommt können Sie derzeit nicht vorhersagen. Da Sie bereits zugegeben haben, dass Sie an einer Fortführung des Arbeitsverhältnisses kein Interesse haben, würde ich mich da nicht auf die Entscheidung des Gerichts verlassen.
Eine fristlose Kündigung erzwingen geht natürlich nicht. Wieso sollte ihr AG das machen? Da er sicherlich weiß, dass diese auf mehr als wackeligen Füßen steht, wäre er schlecht beraten das zu tun.
Eventuell sollten Sie mit dem AG einfach in Verhandlung über einen Aufhebungsvertrag treten.
Dabei wäre die Chance auf eine Abfindung sehr viel höher, als wenn das Ganze wirklich vor Gericht geht. Ich verstehe gerade erhlich gesagt nicht so ganz, woher Sie glauben, dass es bei einer Gerichtsentscheidung automatisch zu einer Abfindung kommen wird.

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#5
 Von 
Kokolori
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, natürlich ist mir bewusst, dass es nicht in jedem Fall zu einer Abfindung kommt. Nichtsdestotrotz muss doch mal etwas geschehen. Ich meine, was passiert denn, wenn der AG sich nun überhaupt gar nicht mehr meldet? Kann ich da nicht irgendwelche Rechte geltend machen? Es wurde meinem AG ja bereits vorgeschlagen, sich außergerichtlich zu einigen über einen Aufhebungsvertrag, aber es kommt ja zu KEINERLEI Reaktion.

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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

Mein Gott noch mal!. Du bist seit zwei Monaten krank und erwartest, dass dein Arbeitgeber dir kündigt, fristlos womöglich, was a Unsinn wäre. Wie wäre es denn, wenn du einfach ab wartest, bist du wieder gesund wirst? Dann sollten sich die Dinge so oder so regeln.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Er muss weder kündigen oder einen Aufhebungsvertrag eingehen, noch muss er eine Abfindung zahlen.



Zitat (von Kokolori):
Es wurde meinem AG ja bereits vorgeschlagen, sich außergerichtlich zu einigen über einen Aufhebungsvertrag, aber es kommt ja zu KEINERLEI Reaktion.

Er wartet ganz einfach (und ganz legal) ab, bis die Zeit das ganze für ihn regelt.
Warum soll er sich da Stress machen und auf (kostenintensives) juristisches Glatteis begeben, der Arbeitnehmer kostet ihn derzeit ja kein Geld.



Zitat (von Kokolori):
Ab wann MUSS er es denn umsetzen?

Wie schon gesagt, gar nicht.



Zitat (von Kokolori):
was passiert denn, wenn der AG sich nun überhaupt gar nicht mehr meldet?

Nichts.



Zitat (von Kokolori):
Kann ich da nicht irgendwelche Rechte geltend machen?

Doch, man kann sein Recht zu kündigen geltend machen.



Der angedachte Plan, den Arbeitgeber zur Kündigung zu animieren, um dann eine fette Abfindung einzustreichen lässt sich nicht umsetzen. Denn der Arbeitgeber nimmt einfach seine Rechte war und spielt nicht mit.




-- Editiert von Harry van Sell am 27.07.2018 21:43

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Kokolori
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Na, das werde ich aber erstmal beim Anwalt in Erfahrung bringen. Insbesondere ist die Fürsorgepflicht des AG nicht beachtet wurden und körperliche Anfeindungen können nicht ohne weiteres so stehen bleiben. Und nach 15 Jahren wird man ja wohl nicht einfach so das Pech haben rauszufliegen.

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#9
 Von 
Kokolori
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Mein Gott noch mal!. Du bist seit zwei Monaten krank und erwartest, dass dein Arbeitgeber dir kündigt, fristlos womöglich, was a Unsinn wäre. Wie wäre es denn, wenn du einfach ab wartest, bist du wieder gesund wirst? Dann sollten sich die Dinge so oder so regeln.


Ich wurde körperlich angegriffen und es ist mir nicht mehr zumutbar dort zu arbeiten. Mein AG ist in keinerlei Weise seiner Fürsorge nachgekommen.

Nun beruhige dich mal wieder. Komm du erstmal in so eine Situation ;-) zumal empfehle ich dir meinen Text genauer durchzulesen. Ich erwarte es nicht dass er mich fristlos kündigt SONDERN ER HAT ES SELBST ANGEDROHT. Das ist ein kleiner aber feiner Unterschied. ;-) eine Weiterbeschäftigung in diesem Betrieb ist selbst bei Genesung mir nicht mehr zuzumuten.

-- Editiert von Kokolori am 27.07.2018 22:09

-- Editiert von Kokolori am 27.07.2018 22:11

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#10
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
und mein Arbeitgeber wurde bereits vom Anwalt angeschrieben, dass er die fristlose Kündigung umsetzen soll.
Jeh nachdem wie da die Worte gewählt wurden,
Zitat:
dass die Fortführung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zumutbar ist
Könnte das dan für den Arbeitger gelten...

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von Kokolori):
Ich wurde körperlich angegriffen

Das hat man bei der Polizei zur Anzeige gebracht?

Die Verletzungen sind entsprechend ärztlich dokumentiert?

Dem Arbeitgeber wurde es gerichtsfest gemeldet?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Ist doch toll für den AG. Der AN kostet ihn nichts mehr (Krankengeld) und hat deutlich zu verstehen gegeben, dass ihm die Arbeit nicht mehr zuzumuten ist. Also braucht der AG doch nur auf die fristlose Kündigung des AN zu warten. Kein Stress, kein Gericht. Irgendwann wird die Krankenkasse den AN mal zum MDK einbestellen und dann ist Schluss mit Krankschreiben.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Durch das "Angebot" des Aufhebungsvertrags weiß der Arbeitgeber nun, daß Sie eine Kündigung wollen.

Und das hier:

Zitat (von Kokolori):
mein Arbeitgeber wurde bereits vom Anwalt angeschrieben, dass er die fristlose Kündigung umsetzen soll
War taktisch ziemlich... äh.... unklug.

Nun konnte er sich an einem Finger ausrechnen, daß Sie auf eine Abfindung spekulieren. Er lehnt sich zurück und wartet einfach - Irgendwann müssen Sie zurück an die Arbeit, weil Sie nicht mehr krank geschrieben werden oder Sie kündigen selbst oder Sie gehen einfach nach der Krankheit nicht mehr hin, worauf dann die berechtigte(!) fristlose Kündigung kommt. In allen Fällen: Keine Abfindung.

Und zum dritten oder vierten Mal: der Arbeitgeber kann androhen oder ankündigen, was er mag, er MUSS es aber nicht durchziehen. Er muss gar nichts, was das angeht. Da gibt es auch keine "Fürsorgepflicht" (sozusagen aus Fürsorge kündigen?) oder sonstwas. Sie können auch Fristen setzen, bis Sie blau werden - wenn er nicht kündigen will (und er wäre ja blöd, das zu tun), dann lässt er es völlig folgenlos für ihn einfach sein.

Meiner Meinung nach werden Sie mit einer der drei von mir genannten Alternativen leben müssen... Aber die Kündigung können Sie nicht zu Ihren Bedingungen erzwingen. Was mich nur etwas wundert, ist daß Ihr Anwalt Sie vielleicht sogar noch ermutigt? Sagt er wirklich, man kann den Arbeitgeber zur Kündigung zwingen? Aber naja, der Anwalt verdient sein Geld ja in jedem Fall, so oder so.

-- Editiert von fb367463-2 am 28.07.2018 01:07

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#14
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

/// Aufgrund körperlicher Anfeindungen von Kollegen bin ich krank geschrieben.

Du wurdest also angefeindet - später heißt es angegriffen - und der AG droht dir mit fristloser Kündigung, eine seltsame Konstellation, die du aber nur am Rande berührst.
Dann wartest du ab: der muss mir doch jetzt kündigen. Damit setzt du sozusagen aufs falsche Pferd - statt dem Thema Anfeindungen/körperlicher Angriff nachzugehen und dort die Fürsorge des AG zu reklamieren, hoffst du auf eine ungerechtfertigte Kündigung. Und das haut nicht hin, kann nicht hinhauen.
Wohl aber kannst du vom AG verlangen, dich vor körperlichen Übergriffe zu schützen. Da kommt es dann allerdings auf den Zusammenhang wie auf die Feinheiten an.

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#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

So doof kann doch kein Arbeitgeber sein, dass er bei der Konstellation eine fristlose Kündigung ausspricht. Abgesehen davon, dass man im Prinzip niemenden zur Abgabe einer Willenserklärung zwingen kann (nur ein Gericht kann das), ist doch die Frist für eine fristlose Kündigung (14 Tage nach Vorfall) längst abgelaufen. Bei mir wäre der Anwaltsbrief mit der Aufforderung die Lachnummer schlechthin gewesen.

Das war weiss Gott eine geniale Taktik. Man hat signalisiert, dass man nicht zurückkommen wird, hat eine nicht zu erbringende Leistung eingefordert und sich dann noch durch die lang andauernde Arbeitsunfähigeit so in eine Sackgasse manövriert, doller geht es doch nimmer. Zumindest der Anwalt sollte doch die Fristen kennen und außerdem auch wissen, dass ein Arbeitnehmer mit jedem Tag, den er länger arbeitsunfähig ist, preiswerter wird. Ich meine nicht die Lohnfortzahlung, sondern eben auch abfindungstechnisch. Wieso soll für jemanden eine Abfindung gezahlt werden, der nichts kostet?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Ally McBeal
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 95x hilfreich)

wenn dir die Arbeit in diesem Betrieb so unmöglich ist, wieso suchst Du dir nicht etwas neues und kündigst dann selber?? Das dürfte erfolgreicher sein, als auf eine AG-seitige Kündigung nebst Abfindung zu hoffen.

Ally

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