Moin
Peter Meier wurde fristlos gekündigt. Er möchte nun eine Kündigungsschutzklage einreichen; eine Kündigung in der Probezeit wäre problemlos möglich gewesen.
Nun "droht" der AG, dass ja finanzieller Schaden entstanden worden sei. Inwieweit kann der AG nachträglich / momentan zwei Wochen nach der Kündigung mit solchen Dingen noch zivilrechtlich(?) Anzeige aufgeben?!
Danke
-- Editiert von StayFrosty am 05.11.2020 22:13
-- Editiert von Moderator am 06.11.2020 17:46
-- Thema wurde verschoben am 06.11.2020 17:46
AG droht mit Schadensersatzforderung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Das ist wohl Arbeitsrecht
Herr Meier sollte mal zügig seine Klage einreichen
-- Editiert von Solan196 am 05.11.2020 23:08
Auf jeden Fall ist ist da noch nichts verjährt.
Der Arbeitgeber kann ganz normal Schadensersatzansprüche erheben und zur Not auch auf Schadensersatz vor Gericht klagen.
Dass der Mitarbeiter mittlerweile nicht mehr dort arbeitet, spielt keine Rolle.
Ob die Schadensersatzansprüche überhaupt berechtigt sind, steht auf einem ganz anderen Blatt.
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Man möchte gegen die Kündigung klagen mit der Begründung, dass eine Kündigung während der Probezeit einfacher gewesen wäre? Viel Glück ...ZitatEr möchte nun eine Kündigungsschutzklage einreichen; eine Kündigung in der Probezeit wäre problemlos möglich gewesen. :
Ich frag mal lieber nicht, warum man fristlos gekündigt wurde. Da scheint mir noch ein (interessanter) Teil der Geschichte zu fehlen.
-- Editiert von nyr am 05.11.2020 23:43
ZitatDas ist wohl Arbeitsrecht :
Nö, Sachbeschädigung fällt durchaus unter Strafrecht ...
ZitatIch frag mal lieber nicht, warum man fristlos gekündigt wurde. Da scheint mir noch ein (interessanter) Teil der Geschichte zu fehlen. :
Bitte sehr: https://www.123recht.de/forum/arbeitsrecht/Arbeitsrecht-__f580151.html
Zitateine Kündigung in der Probezeit wäre problemlos möglich gewesen. :
Ja, aber das Problem dürfte sein, ob diese für den AG auch zumutbar gewesen wäre ...
@stayfrosty
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