AG droht mit Schadensersatzforderung

5. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
StayFrosty
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
AG droht mit Schadensersatzforderung

Moin
Peter Meier wurde fristlos gekündigt. Er möchte nun eine Kündigungsschutzklage einreichen; eine Kündigung in der Probezeit wäre problemlos möglich gewesen.

Nun "droht" der AG, dass ja finanzieller Schaden entstanden worden sei. Inwieweit kann der AG nachträglich / momentan zwei Wochen nach der Kündigung mit solchen Dingen noch zivilrechtlich(?) Anzeige aufgeben?!

Danke

-- Editiert von StayFrosty am 05.11.2020 22:13

-- Editiert von Moderator am 06.11.2020 17:46

-- Thema wurde verschoben am 06.11.2020 17:46

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4610 Beiträge, 554x hilfreich)

:forum:

Das ist wohl Arbeitsrecht

Herr Meier sollte mal zügig seine Klage einreichen

-- Editiert von Solan196 am 05.11.2020 23:08

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Auf jeden Fall ist ist da noch nichts verjährt.
Der Arbeitgeber kann ganz normal Schadensersatzansprüche erheben und zur Not auch auf Schadensersatz vor Gericht klagen.
Dass der Mitarbeiter mittlerweile nicht mehr dort arbeitet, spielt keine Rolle.

Ob die Schadensersatzansprüche überhaupt berechtigt sind, steht auf einem ganz anderen Blatt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
nyr
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 79x hilfreich)

Zitat (von StayFrosty):
Er möchte nun eine Kündigungsschutzklage einreichen; eine Kündigung in der Probezeit wäre problemlos möglich gewesen.
Man möchte gegen die Kündigung klagen mit der Begründung, dass eine Kündigung während der Probezeit einfacher gewesen wäre? Viel Glück ...

Ich frag mal lieber nicht, warum man fristlos gekündigt wurde. Da scheint mir noch ein (interessanter) Teil der Geschichte zu fehlen.

-- Editiert von nyr am 05.11.2020 23:43

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Das ist wohl Arbeitsrecht

Nö, Sachbeschädigung fällt durchaus unter Strafrecht ...



Zitat (von nyr):
Ich frag mal lieber nicht, warum man fristlos gekündigt wurde. Da scheint mir noch ein (interessanter) Teil der Geschichte zu fehlen.

Bitte sehr: https://www.123recht.de/forum/arbeitsrecht/Arbeitsrecht-__f580151.html



Zitat (von StayFrosty):
eine Kündigung in der Probezeit wäre problemlos möglich gewesen.

Ja, aber das Problem dürfte sein, ob diese für den AG auch zumutbar gewesen wäre ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

@stayfrosty
Mit "Befürchtungen" / Ankündigungen / "Drohungen" kannst du freilich Anfragen ans Forum füllen.
Ist alles bloß 'in den Wind gesprochen'.
Mein Vorschlag: Melde dich, wenn was Konkretes auf dem Tisch liegt.

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#6
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Wieviele Beiträge zum selben Thema willst Du noch eröffnen?

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