AG hält Lohn zurück

13. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
Nernst
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)
AG hält Lohn zurück

Hallo mal wieder,
so ganz ohne Euch komme ich doch nicht aus :grins:
Ich habe folgendes Problem. Mein Mann hat bis 31.10.08 bei einer Spedition gearbeitet und ordnungsgemäß gekündigt. Zum 10.11.08 wäre der Lohn icl. Zulagen fällig gewesen. Auf Nachfrage bekamen wir die Antwort, dass der AG noch nicht wissen kann, wann er den Lohn bezahlt, schließlich müße er den LKW untersuchen ob mein Mann hier Schäden hinterlassen hätte und er müsse noch auf die Handyrechnung warten - die käme aber erst so um den 22.d.M.. Ich habe ihn auf den nicht pfändbaren und sofort auszuzahlenden Lohn aufmerksam gemacht. Des weiteren zieht er einfach einen während eines Arbeitseinsatzes (Ladestelle war eine vermatschte Baustelle) defekten Reifen vom Lohn ab. Dieser Abzug erscheint aber nicht auf der Lohnrechnung sondern auf meinem Kontoauszug??? Was kann ich noch machen??

-- Editiert von Nernst am 13.11.2008 21:10

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2 Antworten
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#1
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Sowas ist ein vertragswidriges Verhalten der Firma.

Leider kommen Firmen gerade in Branchen wo eher geringer verdient wird zu oft mit solchen Betrügereien durch, weil sich die Betrofffenen selten wehren.
Die Leuite glauben zu oft den Quatsch den so mancher Vorgesetzter erzählt. Dabei kochen diese Menschen auch wie jeder andere nur mit Wasser.

Was heißt der Abzug wg dem Reifen stand auf dem Kontoauszug ?
Hat die Firma eine Lastschrift gemacht ? Dann zur Bank und zurückbuchen lassen. Die Bankangestellten müssen das ausführen. Wenn es zu lange her ist : schriftlich einfordern und ggfs. klagen bzw. mit auf die Klageschrift setzen.

Die anderen Sachen sind auch absoluter Quatsch. Es besteht keinerlei Zurückbehaltungsrecht von vertraglich vereinbarten Leistungen.

Um der Firma schon frühzeitig zu zeigen dass die mit den anderen Mätzchen nicht durchkommen wird , würde ich sofort einen Brief per Einschreiben an den Geschäftsführer schicken und die sofortige Bezahlung der überfälligen vertraglich vereinbarten Zahlung verlangen. Frist: max. 5 Werktage (genaues Datum nennen)
Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine positive Reaktion Ihrerseits erfolgen werde ich umgehend Klage beim Arbeitsgericht einreichen und Zwangsvollstreckung beantragen, deren Kosten Sie auch zu tragen hätten.

Sollte nach 5 Tagen nichts passiert sein, geht es zur Not für die erste Runde ohne Anwalt. Dafür zu den Sprechtsunden der Rechtspfleger im Arbeitsgericht gehen und alle Forderungen (evt. inkl. des Geldes für den Reifen) nebst Zinsen einklagen. Gleichzeitig Forderungstitel mit beantragen.
Die Gerichtskosten sind relativ gering.

Für evt. Schäden am LKW könnte der AG Forderungen ausserhalb des Arbeitsvertrages geltend machen. Er muss aber beweisen dass die grob fahrlässig oder vorsätzlich durch den Arbeitnehmer geschah. Bei einfacher Fahrlässigkeit und Abnutzung bleibt ein Unternehmer immer auf seinem Schaden sitzen.

Das zu beweise dürfte ihm schwerfallen wenn es kein Abnahmeprotokoll gibt. Er kann es ja auch mutwillig selber beschädigt haben. Bei der Vorgeschichte nimmt ihm das keine Richter ab, dass das dann der Arbeitnehmer gewesen sein soll, wenn er nichts eindeutig belegen kann.

Dasselbe gilt für die Handynutzung eines Diensthandys. Sollte eine deutlich überhöhte Rechnung zustandegekommen sein, hätte er Aussichten einen großen Teil vom AN zurückverlangen zu können. Muss er auch erst mal belegen.

Die Ausübung einer unberechtigten Pfandnahme ist übrigens eine strafbare Unterschlagung.

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#2
 Von 
Nernst
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Guten Morgen,
Vielen Dank für die sehr hilfreichen Antworten. Zum Punkt "Kontozugrif" habe ich mich etwas unglücklich ausgedrückt. Als mein Mann seine Lohnabrechnung für Mo. 09.08 bekam stand ein Auszahlungsbetrag der aber nicht so ausgezahlt wurde - es wurde ein geringerer Betrag ausgezahlt. Den Abzugsbetrag hat der AG lediglich auf den Ü-Träger geschrieben - somit stand auf dem Kontoauszug "Lohn Mo. Sept.08 abzgl. Autoreifen Betrag xxx,xx€.
Ich habe dem AG am 9.11.08 nach einem Telefongespräch in dem er verlauten ließ den Lohn zurück zu halten einen Brief per Einschreiben geschickt.

In diesem zitierte ich folgendes: "Ich verweise auf §§ 850 ff. Zivilprozessordnung:
1. Nach § 850 Abs. 4 ZPO unterliegt das gesamte in Geld zahlbare Arbeitseinkommen dem Pfändungsschutz. Hierbei kommt es nicht auf die Bezeichnung an (z.B. "Lohn" oder "Zulage").
2. Bestimmte Teile aus diesem Arbeitseinkommen sind nach § 850 a ZPO absolut unpfändbar. Das betrifft insbesondere Gefahren-, Schmutz- und Erschwerniszulagen etc. (z.B. 50 Prozent der Überstundenvergütung, Urlaubsgeld im üblichen Rahmen, Aufwandsentschädigungen, Auslösungsgelder und sonstige soziale Zulagen für auswärtige Beschäftigungen, Gefahrenzulagen. Weihnachtsgeld bis zur Hälfte des monatlichen Bruttoeinkommens, Studienbeihilfe, Blindengeld)
6. Ist der Arbeitgeber selbst Gläubiger des zu „pfändenden“ Anspruchs, darf er nur soweit gegen die Lohnforderungen des Arbeitnehmers aufrechnen (= mit seiner Forderung "verrechnen"), als dieser pfändbar ist. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer den unpfändbaren Teil des Lohnes ausgezahlt bekommen muss."

Des weiteren bat ich um sofortige lt. Arbeitsvertrag vereinbarte Zahlung bzw. Frist zum 14.11.08.
Das war evtl. nicht der passende §, aber ich wollte ihm zeigen, dass er nicht machen kann was er will und es entsprechende Gesetze gibt, die auch für ihn Gültigkeit haben. Er reagiert logischer Weise nicht darauf. Ich werde heute zu meinem Anwalt gehen müssen - leider habe ich keine Rechtschutzvers., aber so wie ich hier die Antworten lese, habe ich gute Aussichten auf Erfolg und somit "keine Kosten" am Hals.
Jetzt habe ich noch eine Frage - Amthilfeersuchen? Von unserem Wohnort zum Gerichtsstand des AG sind es ca. 300 km. Theoretisch müsste ich mir einen Anwalt am Ort des AG nehmen - oder?
Liebe Grüße Nina

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