Hallo liebes Forum,
Ein AG hat den Brutto-Betrag einer Urlaubsabgeltung überwiesen. Was muss der AN jetzt machen, um keine Probleme mit der KK / dem Finanzamt zu bekommen? Vom Bruttobetrag hätte der AG doch die SV-Beiträge abführen müssen, oder?
Der AN war seit Januar 2020 arbeitsunfähig, das Arbeitsverhältnis endete zum 30.04.2022. Der AN hat erst Krankengeld bezogen und bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses ALG 1.
-- Editiert von go497929-78 am 28.05.2022 10:13
-- Editiert von go497929-78 am 28.05.2022 10:50
AG hat Bruttobetrag für Urlaubsabgeltung überwiesen - Was ist mit den SV-Beiträgen?
28. Mai 2022
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Frage vom 28. Mai 2022 | 10:09
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 0x hilfreich)
AG hat Bruttobetrag für Urlaubsabgeltung überwiesen - Was ist mit den SV-Beiträgen?
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#1
Antwort vom 28. Mai 2022 | 14:41
Von
Status: Unbeschreiblich (32875 Beiträge, 17266x hilfreich)
Der AN muss gar nichts machen - er kann sich freuen, denn Schuldner der SV-Beiträge ist der AG, und an den werden sich die Sozialversicherungen halten.
#2
Antwort vom 29. Mai 2022 | 09:03
Von
Status: Praktikant (765 Beiträge, 336x hilfreich)
Die Abrechnung ist korrekt. Wenn du im laufenden Kalenderjahr keine SV-Tage hattest, dann werden auch keine Beiträge fällig. Mit dem Finanzamt gibt es auch keinen Ärger, ggf. sind mit der Steuererklärung dann Steuern nachzuzahlen.
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