AG hat seit 42 Monaten keine RV bezahlt

25. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
hru
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
AG hat seit 42 Monaten keine RV bezahlt

Guten Abend,

der AG meiner Frau teilte ihr mit, er habe seit 42 Monaten keine RV bezahlt ( was wir nach Kontrolle des Versicherungsverlaufes auch nachvollziehen konnten ) und das tollste war die Aussage des AG: "Sie (also meine Frau) habe vergessen die RV-Beiträge zu bezahlen .. und dann: das hat der Sachbearbeiter von ihrem Lohnbüro die ganzen Jahre über versäumt abzuführen -- das ist doch lächerlich, oder? Leider haben wir uns ( bzw. meine Frau ) darauf verlassen, daß der AG seiner Verpflichtung nachkommt und die RV-Beiträge ordentlich abführt ( er hatte auch vorher ordentlich 72 Monate lang die RV Beiträge abgeführt ). Das schwierige ist die Tatsache, dass der Lohn schwankt um bis etwa 150 Euro/Monat durch unterschiedlich geleistete Arbeitsstunden und so bisher nicht aufgefallen ist, dass keine RV mehr bezahlt wurde. Wäre der AG nicht mit der o.g. Aussage auf meine Frau zugekommen, wäre es weitergelaufen wie bisher.

Unsere Fragen:
1. Welche Möglichkeiten hat meine Frau nun vom AG die Beiträge nachträglich abführen zu lassen ?
2. Was tun wenn der AG sich weigert irgend etwas zu unternehmen ?
3. Was wären denn die nächsten Schritte um keine Fehler zu machen ?
4. Welche Rechte hat meine Frau diesbezgl. ?
5. Welche Pflichten hat meine Frau ?
6. Welche Rechte hat der AG in dieser Sache ?
7. Welche Pflichten hat er in dieser Sache ?

Vielleicht hat der eine oder andere schon etwas ähnliches erlebt und kann uns einige wichtige Ratschläge geben.

Vielen Dank

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo, wie kann es sein, dass 'nur' keine Rentenversicherung abgeführt wurde?

Mit der Abführung hat deine Frau gar nichts zu tun. Die Beiträge muss der AG abführen. Das gehört zu seinen Verpflichtungen.

Siehe hier (klicken) ... und zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag gehört auch die Rentenversicherung (§ 28d SGB IV )

MfG

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