AG macht Probleme nach Kündigung

30. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
Falcrum
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 6x hilfreich)
AG macht Probleme nach Kündigung

Hallo Leute,

ich weiss nicht wo ich nach Rat fragen soll, drum dacht ich mir ich schreibs mal heir rein, weil auch einige von euch juristisch aktiv sind.

Folgende Problematik:

Ich habe einen neuen Job angenommen, den ich Anfang Oktober antreten werde. Meiner jetzigen Firma ( Zeitarbeit) habe ich demnach die Kündigung geschrieben und per Einschreiben zukommen lassen. Da ich im Januar angefangen habe und sich im Tarifvertrag auf die gesetzliche Kündigungsfrist gestützt wird, habe ich eine Frist von 4 Wochen.

Also die Kündigung so ausgelegt das ich unter Berücksichtigung der Frist zum 30.8 Kündige und mein letzter Arbeitstag somit der 30.9 ist.

Am Freitag rief mich der Personaldisponetn an und wollte wissen was die Kündigung für Hintergründe hat. Ich hatte nichts zu verbergen und auch wenn ichs ihm nicht sagen muss, hab ich ihm klar gemacht das ich was besseres gefunden habe. Da meinte er: "Naja da kann man nichts machen" und ich versicherte ihm das es nicht an der Firma liegt. Ich jetzt aber eine Festanstellung in einer sehr großen Firma habe udn die Zeitarbeit mir zu unsicher ist. Meine Wöchentliche Sollarbeitszeit liegt bei 35h oder auch 7h pro Tag.

Das Gespräch lief dann so weiter:

Er: " Naja sie ziehen aber noch durch bis zum 30.9!"
Ich: " Nein, das hatte ich nicht vor, mein Überstundenkonto ist bei 150h was wiederum mehr als 4 Wochen entspricht noch dazu habe ich Resturlaub"

Er: "Ach das bekommen sie doch alles ausgezahlt, sie müssen jetzt noch bei der Firma gehen bei der sie momentan sind sonst kommen wir ins Straucheln"

Ich: " Das mag sein das sie mir die auch auszahlen können, das möchte ich aber nicht, weil das Geld versteuert wird und ein Großteil davon an Steuern drauf geht. Da wäre ich nicht gerade schlau dies zu tun, denn da mache ich sehr viel miese"

Er: " Ja aber... (Tonfall veränderte sich aufeinmal).. Sie wollen doch jetzt keinen Ärger machen oder? Denken sie an das Sprichwort, man sieht sich imemr zweimal im Leben und vielleicht wollen sie nochmal was von uns udn da sind wir dann nicht mehr kooperativ"

Ich: "Hören sie mir mal zu, das ist mein Recht, ich habe die Stunden geleistet und ich will das es so geltend gemacht wird wie mir das zusagt! Ich will hier niemandem Schaden sondern meine Anspruch geltend machen"

Naja er meinte dann er ruft mich morgen nochmal an ich soll weiter arbeiten gehen sonst...
Habe ich aber nicht gemacht, denn wenn ich jetzt weiter gehe häufen sich nochmehr Stunden an wobei ich ja noch mehr miese machen würde. Pro Tag wären das 3 Stunden denn ich soll 10h gehen, bekomme aber schon immer nur 7 bezahlt und der rest geht auf dieses dämliche Konto. Momentanter Kontostand ist 157,5h, dabei bin ich seit der zweiten Januarwoche, habe jetzt 10 Tage Urlaub genommen in der Zeit.

Die Firma in der ich eingesetzt war hat massiv Zeitarbeiter abgebaut da diese nicht mehr benötigt wurden. Ich hatte die letzten zwei Wochen Urlaub und habe davor verlauten lassen das ich wohl nicht wieder komme. Meine eigene Firma hat die Kündigung jetzt schon seit einer Woche. Warum soll es mein Problem sein das sie angeblich keine Leute haben? Der einzige der bei der Sache schlecht raus kommt bin doch ich und die wollen sich weiterhin an mir bereichern.

Danke schonmal für euern Rat

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18087 Beiträge, 6642x hilfreich)

... bis jetzt ist also noch nichts passiert, oder?
mein vorschlag: stell ganz förmlich antrag auf urlaub und ausbezahlung des zeitkontos - dann bekommst du antwort und kannst konkret werden.
generell: wenn der antrag aus betrieblichen gründen abgelehnt wird, muss man sich die gründe genauer anschauen. allgemeines geblubber aus der personalabteilung musst du nicht ernst nehmen.

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17409 Beiträge, 5953x hilfreich)

quote:
... bis jetzt ist also noch nichts passiert, oder?

quote:
ch soll weiter arbeiten gehen sonst...
Habe ich aber nicht gemacht,

Für mich hört sich das so an, als ob er einfach zu Hause geblieben ist obwohl der AG gesagt hat, daß er arbeiten kommen soll.


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#3
 Von 
Falcrum
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 6x hilfreich)

Hmm Andere sagen immer: "Geh blos weiter arbeiten, der Ruft sonst deine neue Firma an und lässt sich über dich aus"

Hmm naja nicht das mir das Angst machen würde. Die Frage ist eben soll ich jetzt weiter die 100km jeden Tag auf mich nehmen oder einfach zuhause bleiben und versuchen das zu regeln.So gesehen ist die Zeit von Gestern bis zum 30.9 komplett mit Stunden abgedeckt die im zweifelsfalle in anspruch genommen werden können.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2534x hilfreich)

Sie können nicht einfach ohne Genehmigung des AG zu Hause bleiben. Schauen Sie in Ihren AV und den TV, unter welchen Bedingungen Urlaub und Freizeitausgleich beantragt und gewährt werden sollte.

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#5
 Von 
Falcrum
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 6x hilfreich)

Einfach zuhausegeblieben ist nicht ganz korrekt. Ich habe zwei Wochen Urlaub genommen. Zum Anfang der zweiten Woche, also letzte Woche Montag habe ich die Kündigung abgeschickt, das heisst sie war spätestens am Mittwoch da. Angerufen haben die mich erst Freitag, obwohl ich in die Kündigung geschrieben habe das sie sich umgehend mit mir in Verbindung setzen sollen. Ihr müsst dazu noch wissen, der AG ist über 100km von mir entfernt. Wir kommunizieren ausschließlich über Post oder Telefon. Dem Kunden, also der Firma bei der ich eingesetzt bin. Habe ich schon vor den zwei Wochen Urlaub bescheid gegeben ( da es um Stellenabbau ging) das ich nach dem Urlaub nicht wiederkommen werde, da ich kündige.

Ich habe jetzt einen schriftlichen Freitsellungsantrag gestellt und werde den jetzt in den Briefkasten stecken.

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17409 Beiträge, 5953x hilfreich)

Das bedeuted aber immer noch, daß du gestern und heute unerlaubt der Arbeit ferngeblieben bist.



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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18087 Beiträge, 6642x hilfreich)

zunächst einmal bist du noch in der pflicht, deinen teil des AV zu erfüllen. ich lese immer noch von deiner erwartung, dass du urlaub und zeitausgleich zu bekommen hast - dem ist aber nicht so. handeln kannst du erst, wenn du einen antrag gestellt hast, der abgelehnt wurde und die gründe dafür nicht ausreichen.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Falcrum
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 6x hilfreich)

Also ok, fragen wir mal anders. Was kann mir im schlimmsten Fall passieren?

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Falcrum
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 6x hilfreich)

Hier nochmal ein Auszug aus dem Tarifvertrag.

3.2.3. Die auf dem Arbeitszeitkonto aufgelaufenen Stunden werden durch
Freizeit ausgeglichen (vgl. PN 9). Dabei können der Arbeitgeber und der Arbeit-
nehmer in jedem Kalendermonat über jeweils zwei Arbeitstage Zeitguthaben
frei verfügen. Eine Verfügung durch den Arbeitgeber darf nicht zu einem
negativen Zeitguthaben des Arbeitnehmers führen.
Die Freizeitgewährung ist spätestens 2 Arbeitstage vor Antritt vom Arbeitneh-
mer beim Arbeitgeber zu beantragen und kann nur aus dringenden betrieb-
lichen Gründen abgelehnt werden. In einem solchen Falle hat der Arbeitgeber
innerhalb von 4 Wochen dem Freizeitersuchen nachzukommen.
Darüber hinaus erfolgt der Freizeitausgleich nach den Wünschen des Arbeit-
nehmers in Absprache mit dem Arbeitgeber und unter Berücksichtigung
betrieblicher Belange. Der Freizeitausgleich ist durch den Arbeitnehmer zu
beantragen und bedarf der Genehmigung durch den Arbeitgeber.
Fallen Zeiten, in denen Stundenguthaben durch beantragte und festgelegte
Freizeit ausgeglichen werden, mit Zeiten einer Arbeitsunfähigkeit des Arbeit-
nehmers zusammen, so gilt die Freizeit als genommen, eine Rückübertragung
in das Zeitguthaben erfolgt nicht.
3.2.4. Bei Ausscheiden wird ein positives Zeitguthaben ausgezahlt, ein nega-
tives Zeitguthaben wird mit Entgeltansprüchen verrechnet bzw. ist zurückzu-
zahlen. Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer die Möglichkeit zu geben, ein
negatives Zeitguthaben auch durch Arbeit auszugleichen.


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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2534x hilfreich)

quote:
Was kann mir im schlimmsten Fall passieren?


Fristlose Kündigng durch den AG und dadurch bedingte Schadenersatzforderungen.

"Die Freizeitgewährung ist spätestens 2 Arbeitstage vor Antritt vom Arbeitnehmer beim Arbeitgeber zu beantragen und kann nur aus dringenden betrieb-
lichen Gründen abgelehnt werden."

Noch fragen? Welcher TV das, BZA-DGB?

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Falcrum
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 6x hilfreich)

Ja, wo sind die dringenden betrieblichen Belange. Antrag gestellt habe ich letzte Woche Freitag. Wir haben das schon immer per telefon vorabgeklärt.

Mir wurde sogar vor antritt des Urlaubs gesagt ich solle nicht damit rechnen wieder dort eingesetzt zu werden, demnach habe ich auch alle meine Klamotten da gepackt.

Vertrag: IGZ-DGB Tarifwerk für Zeitarbeit

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17409 Beiträge, 5953x hilfreich)

quote:
Ja, wo sind die dringenden betrieblichen Belange.

Dringende betriebliche Belange sind einfach ausgedrückt: Vorhandene Arbeit die zu leisten ist.
Der Urlaub wurde vom AG nicht genehmigt. Mehr, so denke ich, braucht man dazu nicht zu sagen. Mögliche Folgen wurden dir bereits genannt. Setz dich besser noch einmal mit deinem AG auseinander, die Folgen könnten, für dich, sonst unangenehm werden.

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" "

-- Editiert micbu am 30.08.2011 16:32

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2534x hilfreich)

quote:
Dringende betriebliche Belange sind einfach ausgedrückt: Vorhandene Arbeit die zu leisten ist.


Das würde ich so zwar nicht stehen lassen, aber wenn der AG den Urlaub aus welchen Gründen auch immer nicht gewährt, so muss der AN die Hilfe des Arbeitsgerichtes in Anspruch nehmen und darf sich nicht selbst beurlauben.

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Urlaub.html

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Falcrum
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 6x hilfreich)

Da sind mir aber in der kurzen Frist von 4 Wochen sowieso die Hände gebunden. So schnell kann man doch zu keiner Einigung kommen. Und noch dazu ist es ja nicht mal der AG der hier agiert, sondern ein Personaldisponent der nochnichtmal für mich zuständig ist. Der Zuspruch erfolgte nur nicht sofort, weil dieser Herr in keinster weise über die AN informiert ist, er ist neu und ausserordentlich inkompetent. So hat er zb. mehrmals ein wichtiges Schreiben zu einer Sicherheitsbelehrung "verschlampt" das für deren Unterlagen von bedeutung war. Ich musste es ingesamt dreimal neu ausfüllen und Unterschreiben lassen. Die Personaldisponentin die sonst immer für mich zuständig war oder immernoch ist ( da sieht ja keiner durch) lies bisher immer mit sich reden.

Nun steck ich da einmal drinn, auch wenn es vielleicht nicht jedem sehr schlau erscheint, ich muss das jetzt wohl durchziehen.

Ich habe wie gesagt einen schriftlichen Freistellungsantrag abgeschickt indem ich nochmal verlauten lassen habe, das eine Auszahlung der Stunden für mich nicht in Frage kommt. Ich habe aber ebenso verlauten lassen das ich an einer Klärung des Problems interessiert bin.

Er wollte mich ja heute sowieso anrufen, leider ist das bisher nicht geschehen. Da sieht man mal wieder wie "Wichtig" es wohl ist...

Ich hätte wohl in den vorhergehenden Monaten besser auf die Inkompetenz achten sollen, im Prinzip iste s ja meine Schuld.



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1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17409 Beiträge, 5953x hilfreich)

quote:
Das würde ich so zwar nicht stehen lassen

Ich auch nicht, das ist nur für den Fragesteller verständlich ausgedrückt und kann so natürlich nicht als als absolut angesehen werden.

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