AG nach falscher StKl-Änderung im Rückstand, was tun?

5. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
BubbleGum
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(106 Beiträge, 15x hilfreich)
AG nach falscher StKl-Änderung im Rückstand, was tun?

Servus,

angenommen Arbeitnehmer A ist verheiratet und hat seit zwei Jahren Steuerklasse 3, seine Frau Steuerklasse 5.
Aus welchen Gründen auch immer (das FA konnte auch keine Antwort geben, wohl ein bekannter Fehler im Programm) wurden die Steuerklassen von A und seiner Frau am 01.06.16 rückwirkend zum 01.04.16 auf beide 4 geändert.
Der AG wies A noch selbst darauf hin, dass mit der Gehaltszahlung Ende Juni aus diesem Grund weniger Geld ausgezahlt wird und A dies doch am besten beim FA klären sollte.
Das hat A direkt getan, die Steuerklassen wurden vom FA rückwirkend wieder auf 3/5 geändert. Dies hat A vom FA mit Datum 30.06. schriftlich erhalten und auch direkt an den AG weiter geleitet.
Allerdings wurde auch die Abrechnung für Juli vom AG wieder mit der falschen Steuerklasse berechnet. Auf Nachfrage hieß es dann, dass man alles an das Steuerbüro weitergeleitet hätte, die die Daten vom FA wieder so bekommen hätten, es wäre alles korrekt.
Ist es eben nicht. Nochmalige Nachfrage beim FA - Steuerklassen 3/5 sind eingetragen.

Die fälschliche Änderung hatte das FA "verbockt", das ist ja soweit nachvollziehbar, aber das wurde inzwischen nachweislich korrigiert.
Trotzdem erhält A wieder das falsch berechnete Nettogehalt, obwohl die Daten beim FA richtig sind.
Wie hoch das Nettogehalt von A ist, ist bekannt, immerhin hatte er bis zu dieser fälschlichen und inzwischen korrigierten Änderung immer die gleiche Steuerklasse 3 und ein gleichbleibendes Festgehalt.
Kann der AG die "Schuld" einfach an das Steuerbüro abschieben? Was interessiert es A, wenn das Steuerbüro nicht in der Lage ist die korrekten Daten vom FA abzurufen (offensichtlich ein bekanntes "Problem" bei diversen Steuerbüros, zumindest wenn man google fragt).
A hatte dem AG eine Frist gesetzt die rückständigen Beträge nachzuzahlen, aber der AG steckt den Kopf in den Sand und schiebt alles auf das Steuerbüro.
Es sind Ferien, die Familie von A will in den Urlaub fahren - das steht jetzt auf der Kippe, weil ein vierstelliger Betrag weiterhin fehlt.
A kann definitiv nichts dafür. Der AG schiebt alles auf das Steuerbüro, dieses auf das FA.
Beim FA ist aber alles korrekt.

Welche Möglichkeiten hat A diesem Theater ein Ende zu setzen, den Urlaub noch zu retten und an das fehlende Gehalt zu kommen?
Nochmalige Frist an den Arbeitgebergeber wird nicht viel Sinn machen. Die schieben es wieder auf das Steuerbüro, die eine neue Berechnung angeblich erst wieder zum Monatsende erstellen können (bisherige Aussage des AG).
A ist aber nicht beim Steuerbüro als Arbeitnehmer angestellt, sondern eben bei seinem AG, der auch sein direkter Vertragspartner ist.
Und A pocht auf Auszahlung des vereinbahrten Gehalts in korrekter Höhe in der richtigen Steuerklasse.

Ist es für den AG so einfach, die "Schuld" einfach an das Steuerbüro abzuschieben und A im Regen stehen zu lassen?

MfG

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17358 Beiträge, 6464x hilfreich)

/// .. AG steckt den Kopf in den Sand und schiebt alles auf das Steuerbüro.

Klar ist 'mal, dass du und dein AG Vertragspartner sind, während das Vertragsverhältnis des AG mit dem Steuerbüro ein anderes Paar Schuhe ist. Du kannst dich nur an deinen AG halten; wer's verbockt hat, ist eigentlich egal - es geht um Ansprüche.
Mein Rat: Ab zum Fachanwalt und den Druck machen lassen.
Die Komplikation wegen des Urlaubs, des Zeitdrucks und fehlenden Geldes ist freilich deine Sache - und rechtzeitig wird sich da eher nichts gerade biegen lassen, fürchte ich.

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#2
 Von 
BubbleGum
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 15x hilfreich)

Danke erstmal für deine Antwort,

ich frage mich, ob der AG das fehlende Geld nur mit entsprechender Berechnung des Steuerbüros auszahlen kann.
Wie viel genau fehlt lässt sich ja auf den Cent genau berechnen, denn es hat sich ja weder an der Brutto- noch an der Nettosumme etwas geändert. Die war und ist immer noch die gleiche.
Und da der AG nunmal der direkte Vertragspartner des AN ist, müsste dieser den fehlenden Betrag doch auf Grund der bisherigen Abrechnung auszahlen.
Denn wie du schreibst: Dass der AG seine Abrechnungen nicht selbst erstellt, sondern einen Dritten damit beauftragt, kann ja nicht das Problem des AN sein.



-- Editiert von BubbleGum am 05.08.2016 13:46

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#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Seitdem wir in Deutschland dieses tolle ELSTAM haben geht einiges durcheinander. Was ich in letzter Zeit gelernt habe. Das Finanzamt kann viel erzählen, heißt aber nicht, dass das in ELSTAM wirklich so erfasst ist. Da hilft dann nur selbst ELSTAM abrufen.

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#4
 Von 
BubbleGum
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 15x hilfreich)

Und das geht wie?

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#5
 Von 
Andreas.Krueger
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 51x hilfreich)

Hallo BubbleGum,

es ist für Dich zwar ärgerlich derzeit mit weniger Geld dazustehen, sollte aber (da Dir effektiv nichts verloren geht) doch verschmerzbar sein. Wenn alles wieder im Lot ist, erhälst Du vom AG ja entsprechende Nachberechnungen.

Das ELSTAM Verfahren ist in der Tat sehr gewöhnungsbedürftig, grade bei Steuerklassenänderungen.
So kann eine Änderung nur ein mal im Monatszeitraum erfolgen und dafür muss eine bestimmte Reihenfolge eingehalten werden.
Ihr solltet Euch erst einmal auf https://www.elsteronline.de Anmelden um Eure aktuellen Steuermerkmale prüfen zu können. Wie Eidechse schon schrieb, wissen die Finanzämter oft nicht, was Sie sagen!

Einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber sehe ich nicht. Dafür ist die Einkommenssteuererklärung da.

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#6
 Von 
BubbleGum
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 15x hilfreich)

Es ist ja durchaus richtig, dass A "rechnerisch nichts verloren geht", aber sie haben diese Steuerkombi ja nicht aus Jux und Dollerei gewählt.
Es ist schön, wenn du in der Lage bist einen höheren vierstelligen Betrag der plötzlich fehlt einfach zu verschmerzen. Dazu gerechnet die Probleme die entstehen, wenn monatlich mehrere hundert Euro einfach mal fehlen. Für A und seine Familie ist das leider nicht so einfach. Sie sind leider "welche von denen", die wirklich mir jedem Cent rechnen müssen und bei denen solche Fehler durchaus für finanzielle Krisen sorgen.

Sollten die Steuermermale noch immer falsch sein, stimme ich dir durchaus zu,
Da Steuerklasse IV im Juli allerdings wohl richtig berechnet wurde, kann der Fehler m.M.n. nur beim Steuerbüro liegen, oder?
Genau diese Bescheinigung, um die es im verlinkten Beitrag geht, wurde dem AG gegeben, der es an das Steuerbüro weiter leitete. Wer ist jetzt der Ansprechpartner für A? Das Finanzamt? Das Steuerbüro? Oder doch der Arbeitgeber?
Das ist die Frage die mich umtreibt ;)

https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/erneuter-fehler-bei-elstam_164_322168.html

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#7
 Von 
BubbleGum
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 15x hilfreich)

Sorry, da war der Fehlerteufel unterwegs - es sollte natürlich richtig heißen:

"Da Steuerklasse V im Juli allerdings wohl richtig berechnet wurde,..."

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von BubbleGum):
Genau diese Bescheinigung, um die es im verlinkten Beitrag geht, wurde dem AG gegeben, der es an das Steuerbüro weiter leitete.


Da es in dem von Ihnen verlinkten Beitrag um Fehler aus September 2015 geht, habe ich so meine Zweifel, ob es wirklich genau diese Mitteilung war oder evtl. nur ein Ausdruck aus ELSTAM. Wir werden das hier aber nicht weiter aufklären können.

Das Problem an der ganzen Sache ist, dass der AG eigentlich gehalten ist, nach den elektronischen ELSTAM Angaben abzurechnen. Und wenn die elektronischen Meldungen nicht funktionieren, dann gibt es ein Problem, was dann aber eher nicht beim AG liegt, weil er dann abgerechnet hat, wie durch das Gesetz vorgegeben.

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#9
 Von 
BubbleGum
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo,

ob es genau dieses Formular war weiß ich natürlich auch nicht.

Wenn aber bei Steuerklasse V im Juli offensichtlich wieder die richtigen Daten abgerufen wurden, denn diese Abrechnung war wieder korrekt, dann müsste beim FA doch alles richtig eingetragen sein.
Denn dass einer in Klasse 4 und der andere in 5 eingetragen ist, erscheint mir doch zu verrückt (obwohl beim FA doch nichts unmöglich zu sein scheint)

Der AG ist angehalten nach ELSTAM abzurechnen. Bei Steuerklasse 5 schien das ja problemlos zu klappen, bei Klasse 3 aber nicht - da scheint mir der Fehler eben doch beim Steuerbüro zu liegen - und mit dem hat der AN ja nunmal keinen Vertrag.

Und genau das ist die Frage. An WEN, wenn nicht den AG, soll sich A nun wenden? Einfach abwarten, bis das Steuerbüro mal die richtigen Daten abruft?
Wie geschrieben, es geht inzwischen um einen vierstelligen Betrag, den die Familie nunmal nicht so einfach "wegstecken" kann.
Ist es für AG und Steuerbüro wirklich so einfach?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Nur weil beim Ehegatten ab Juli korrekt auf Steuerklasse V abgerechnet wird, heißt nicht, dass die Meldung im ELSTAM bzgl. des Ehegatten der eigentlich Steuerklasse III haben müsste korrekt ist. Da kann trotzdem immer noch eine falsche Steuerklasse hinterlegt sein.

Deswegen nochmal, sehen Sie ELSTAM ein. Wie das geht, wird im Internet auf den entsprechenden Seiten der Finanzverwaltung (nicht wundern, dass man bei Elster landet) erklärt.

Und nochmal, der AG rechnet nach den ELSTAM Meldungen ab, die er erhält. Und wenn da was falsch ist, dann kann er daran nichts machen und muss trotzdem danach abrechnen.

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