AG reduziert zu Unrecht das Gehalt wegen 5 Wochen AU

19. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
ralfschreiner
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 0x hilfreich)
AG reduziert zu Unrecht das Gehalt wegen 5 Wochen AU

Ein Arbeitnehmer ist insegsamt 5 Wochen krank geschrieben (mit drei aufeinanderfolgensden AU`s). Der Arbeitgeber hat er jedesmal sofort telefonisch informiert und dann die AU`s zugesandt).

In der 5. Woche schreibt der AG dem AN, dass er nun die Entgeltzahlung einstellen wird. Das obwohl der AN nur 5 Wochen insgesamt krank geschrieben war.

Laut Info macht der AG (eine große Kommune) das immer so, da man oft seinem Geld hinter her gelaufen sei, wenn man über 6 Wochen gezahlt habe!?

Der AN weist den AG daraufhin, dass er nur 5 Wochen krank war und er am Monatsende das Geld benötigt. Er ist alleinerziehend mit drei Kindern.

AG sagt - 17 Tage vor Monatsende und damit dem Zahltag - das er da nichts mehr daran ändern könne! Das zu Unrecht einbehaltene Geld bekäme er mit dem nächsten Gehalt überwiesen.

Was kann der An nun machen? Einen RA beauftragen?

Er benötigt das Geld dringend für Mietzahlungen etc..

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von ralfschreiner):
Was kann der An nun machen? Einen RA beauftragen?


Klar kann er das, nur wäre das irgendwie sinnfrei, da der AG die Zahlung ja nicht verweigert.

Ich würde den AG bitten, die einbehaltene Summe als Vorschuss zu zahlen und dann zu verrechnen, oder eben - so man denn keine Rücklagen hat - das Konto überziehen.

Unschöne aber doch keine dramatische Situation.

Berry

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17381 Beiträge, 6471x hilfreich)

.... und keineswegs sooo ungewöhnlich. Die Praxis bedeutet in deinem Fall fraglos eine Härte. Den AG kann ich insofern auch verstehen, als er in -zig anderen Fällen überzahlt und dann dem Geld hinterherrennen muss.

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Den AG kann ich insofern auch verstehen, als er in -zig anderen Fällen überzahlt und dann dem Geld hinterherrennen muss.
Echt? ich kann das nicht verstehen. Es ist das Problem des AG wie er seine Abrechnungen auf die Reihe bekommt. Ich sehe den Fall hier aber ebenfalls nicht als dramatisch. Ich würde zum AG gehen und sagen, dass er halt einen Abschlag auszahlen soll.

-- Editiert von -Laie- am 19.02.2020 14:30

Signatur:

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von ralfschreiner):
AG sagt - 17 Tage vor Monatsende und damit dem Zahltag - das er da nichts mehr daran ändern könne! Das zu Unrecht einbehaltene Geld bekäme er mit dem nächsten Gehalt überwiesen.

Wenn das nicht nur gesagt sondern auch geschrieben wurde, könnte man damit zum Arbeitsgericht gehen und entsprechende Klage einreichen.
Sorgt nur für etwas Disharmonie mit dem Arbeitgeber ... Ich würde daher erst mal versuchen den Vorschuss zu bekommen.



Zitat (von ralfschreiner):
da man oft seinem Geld hinter her gelaufen sei, wenn man über 6 Wochen gezahlt habe!?

Das man zu blöde ist, eine ordentliche Abrechnung zustande zu bringen, berechtigt nicht dazu Rechtsbruch zu begehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
AG kann ich insofern auch verstehen, als er in -zig anderen Fällen überzahlt und dann dem Geld hinterherrennen muss.


Bei Einkommen unter der Pfändungsfreigrenze vielleicht, aber über welche Beträge sprechen wir denn hier, als das eine Verrechnung bei der nächsten Abrechnung nicht zulässig wäre?

Zitat (von Harry van Sell):
Sorgt nur für etwas Disharmonie mit dem Arbeitgeber ...


Bei einer großen Kommune als AG würde ich das, anders als in einem Kleinbetrieb, wohl in Kauf nehmen.

-- Editiert von spatenklopper am 19.02.2020 16:17

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Einen RA beauftragen? Wenn man unbedingt Geld zum Fenster rauswerfen will - der ist nämlich von Ihnen zu zahlen.
Wenn das nicht nur gesagt sondern auch geschrieben wurde, könnte man damit zum Arbeitsgericht gehen und entsprechende Klage einreichen. Das Arbeitsgericht wird in so kurzer Zeit (6 Wochen!) allerdings gar keine Entscheidung treffen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Das Arbeitsgericht wird in so kurzer Zeit (6 Wochen!) allerdings gar keine Entscheidung treffen...


Das ist oftmals auch nicht notwendig.
Ein Großteil der AG zahlen ausstehende Gehälter umgehend, sobald ihn Post vom Arbeitsgericht erreicht und das erste Schreiben von Gericht braucht maximal eine Woche.

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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Nun ja - ich habe aber auch gewisse Zweifel, ob man jetzt bereits klagen kann: Muß der Lohn dazu nicht fällig gewesen sein?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Muß der Lohn dazu nicht fällig gewesen sein?


Natürlich, aber das ist er offensichlich.

Zitat (von ralfschreiner):
17 Tage vor Monatsende und damit dem Zahltag


Ich gehe bei der Äußerung davon aus, dass das Gehalt zur Mitte des Monats fällig ist.

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#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Ich hingegen habe das so interpretiert, dass der Zahltag eben erst am Monatsende ist...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Kann man durchaus auch so interpretieren.....

Vielleicht bringt der TE noch Licht ins Dunkel.

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Das Arbeitsgericht wird in so kurzer Zeit (6 Wochen!) allerdings gar keine Entscheidung treffen...

Lohnklagen sollen durchaus schneller gehen



Zitat (von muemmel):
Nun ja - ich habe aber auch gewisse Zweifel, ob man jetzt bereits klagen kann: Muß der Lohn dazu nicht fällig gewesen sein?

Bei einer "ernsthaften und endgültigen Weigerung" zum vereinbarten Zeitpunkt zu zahlen wie das hier ist, dürfte das auch schon früher gehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#13
 Von 
ralfschreiner
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 0x hilfreich)

Was heißt hier Vorschuß??

Am letzten Werktag des Monats, so ist es vereinbart, zahlt der AG das Monatsggehlt für den abgelaufenen Monat.

In dem o.a. Fall macht er das nicht. Es handelt sich hier nicht um einen Vorschuß!

Und nicht dramatisch?

Der AN kann die Miete plus die gesamten Verpflegungskosten, Versicherungen, etc. nicht zahlen, wenn ihm ca. die Hälfte des Gehaltes fehlt!

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#14
 Von 
ralfschreiner
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von muemmel):
Muß der Lohn dazu nicht fällig gewesen sein?


Natürlich, aber das ist er offensichlich.

Zitat (von ralfschreiner):
17 Tage vor Monatsende und damit dem Zahltag


Ich gehe bei der Äußerung davon aus, dass das Gehalt zur Mitte des Monats fällig ist.


Nein. AG teilt am 11. eines Monats (da war der AG ca. 4,5 Wochen krank geschrieben) mit, dass die Gehaltszahlung am 30. reduziert wird!

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#15
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von ralfschreiner):
Nein. AG teilt am 11. eines Monats (da war der AG ca. 4,5 Wochen krank geschrieben) mit, dass die Gehaltszahlung am 30. reduziert wird!
Was auch immer 4,5 Wochen sind. Ich gehe mal von 4*7+3=31 Tagen aus. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erfolg für max. 42 Tage.

- 11. des Monats => 31 Tage bereits krank
- 11 Tage verbleiben bis zur Grenze von 42 Tagen
- mit dem 22. des Monats endet damit die Lohnfortzahlung durch den AG
- entsprechend wird das Gehalt für diesen Monat um die verbleibenden Tage gekürzt

Ist doch alles richtig!

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#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von ralfschreiner):
Der AN kann die Miete plus die gesamten Verpflegungskosten, Versicherungen, etc. nicht zahlen, wenn ihm ca. die Hälfte des Gehaltes fehlt!
Ist er weiterhin arbeitsunfähig--- zahlt die Krankenkasse Krankengeld.

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#17
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ist er weiterhin arbeitsunfähig--- zahlt die Krankenkasse Krankengeld.


Ist er aber nicht.
Zitat (von ralfschreiner):
Der AN weist den AG daraufhin, dass er nur 5 Wochen krank war


Fett markiertes ist Präteritum und deutet auf die Vergangenheit hin, dass lässt den Schluss zu, dass der aktuelle Zustand ein anderer ist. ;)

Zitat (von guyfromhamburg):
- mit dem 22. des Monats endet damit die Lohnfortzahlung durch den AG


Dumm nur, dass der AN bereits wieder arbeitet.

Zitat (von guyfromhamburg):
- entsprechend wird das Gehalt für diesen Monat um die verbleibenden Tage gekürzt


Da verbleibt nichts, der AN war eben keine 42 Tage AU.

Zitat (von guyfromhamburg):
Ist doch alles richtig!


Was soll daran richtig sein?
Bei AU unter 42 Tagen gibt es schlicht nichts für den AG zu reduzieren.



-- Editiert von spatenklopper am 20.02.2020 15:58

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Fett markiertes ist Präteritum und deutet auf die Vergangenheit hin, dass lässt den Schluss zu, dass der aktuelle Zustand ein anderer ist.
Yep ... Du hast recht. Ich hatte das anders verstanden ... damit gilt natürlich, dass der AG voll zahlen muss.

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#19
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Lohnklagen sollen durchaus schneller gehen Davon habe ich noch nie gehört: Haben Sie irgendein im Netz veröffentlichtes Urteil zur Hand, wo binnen 6 Wochen ein Kammertermin anberaumt worden ist?
AG teilt am 11. eines Monats (da war der AG ca. 4,5 Wochen krank geschrieben) mit, dass die Gehaltszahlung am 30. reduziert wird! Wie ich schon vermutete - der Lohn war noch gar nicht fällig.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#20
 Von 
ralfschreiner
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 0x hilfreich)

Zur Klärung:

1. AU Tag 06.01.2020
Letzter AU Tag 12.02.2020

Mit Schreiben vom 11.02.2020 teilt der AG o.a. Lohnfortzahlunsgeinstellung mit, obwohl der AN ihn telefonisch informiert hat, ab dem 12.02.2020 wieder im Dienst zu sein.

AG (Personalabteilungsmitarbeiterin x) lässt durchklingen, dass nun alles in die Wege geleitet sei (die ÜW des reduzierten Lohnes). Der AN müsste sich wegen der Lohnzahlung an die Personalabteilungsmitarbeiterin y wenden, die sagt wiederum z.
Behörde eben....

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