AG schuldet Lohn - Anspruch auf Insolvenzgeld?

7. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
anlemadaco
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 39x hilfreich)
AG schuldet Lohn - Anspruch auf Insolvenzgeld?

Guten Tag,

Arbeitnehmer ist seit 16.6.11 in der firma angestellt. lohnzahlung lt. vertrag jeweils zum 15. des folgemonats. etwa eine woche vor fälligkeit kündigt AG an, nicht zahlen zu können. AN fordert mündlich zahlung, er bekommt 1/3 in bar, eine woche später 1/3 aufs konto. 1/3 steht noch aus. Nächste lohnzahlung in etwa einer woche ist genauso unsicher.

AN hat bereits eine neue stelle, aber erst ab 01.09.

kann der arbeitnehmer insolvenzgeld beantragen? wenn ja, was hat das für auswirkungen auf die firma?

er weiß ja nicht, ob der AN insolvenz beantragt (hat), nur er hat auch rechnungen zu zahlen und eine familie zu ernähren.

könnt ihr dazu etwas sagen?

lg

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20258 Beiträge, 7337x hilfreich)

insolvenzrecht ist nun was recht eigenes.
ich kann mir aber kaum vorstellen, dass einer insolvenzgeld beantragen kann, bevor i. angemeldet ist.

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#2
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2540x hilfreich)

Genau so sieht es aus. Ein Antrag auf Insolvenzgeld ist erst sinnvoll, wenn der AG oder ein Gläubiger Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat und das Verfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masses abgewiesen wurde. Dem Gleichgestellt ist die vollständige Beendigung des Geschäftsbetriebes. So weit sind wir hier offensichtlich noch lange nicht.

Der AN muss bis dahin dafür sorgen, dass seine Ansprüche nicht verfallen und z.B. rechtzeitig Lohnklage einreichen. Für die Ausübung des Zurückbehaltungsrechtes und der Gleichwohlgewährung von ALG1 (§ 143 Abs. 3 SGBIII) dürfte es im Moment auch noch zu früh sein. Die bisherige Rechtsprechung geht von 2 rückständigen Gehältern aus.

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#3
 Von 
anlemadaco
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 39x hilfreich)

Danke für die Antworten. Über das insolvenzgeld habe ich aber gegenteiliges gefunden! Nämlich, dass er es GERADE das JETZT beantragen MUSS - bevor irgendein antrag gestellt wird!

jetzt bin ich genauso schlau wie vorher.

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#4
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2540x hilfreich)

quote:
Über das insolvenzgeld habe ich aber gegenteiliges gefunden! Nämlich, dass er es GERADE das JETZT beantragen MUSS - bevor irgendein antrag gestellt wird!


Link? Quelle?

Der AN kann gerne zur Insolvenzgeldstelle der AfA gehen und sich dort informieren, ob eine Antrag zum jetzigen Zeitpunkt sinnvoll ist.

Meine Erkenntnis aus den Regelungen zum Insolvenzgeld lautet: ohne Insolvenzereignis kein Anspruch auf Insolvenzgeld. Solange nicht geklärt ist, ob der AG zahlungsunwillig oder zahlungsunfähig ist, muss man andere Wege gehen (Lohnklage, arbeitsgerichtliches Mahnverfahren), um an sein Geld zu kommen.
Das ist aber meine persönliche Meinung als Laie dazu.


quote:
jetzt bin ich genauso schlau wie vorher.


Dafür kann ich nichts.


Im Übrigen gibt es auch ein schönes Heft der AfA zum Thema Insolvenzgeld. Da steht auch alles drin. Ob das verständlich geschrieben ist, muss jeder für sich selbst herausfinden.

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-10-Insolvenzgeld-f-AN.pdf


"Geltendmachung des Arbeitsentgelts
beim Arbeitgeber


Für einen möglichen, späteren Anspruch auf Insolvenzgeld
dürfen Ihre Ansprüche weder verjährt noch verfallen sein.
Solange noch kein Insolvenzereignis (siehe Nr. 2.1) fest-
gestellt worden ist, sind Sie selbst für die Wahrung etwaiger tariflicher oder einzelvertraglicher Ausschluss- und Verjährungsfristen zuständig.

Möglicherweise ist es daher für Sie notwendig, Ihre Ansprüche auf Arbeitsentgelt zivilrechtlich im Mahn- oder Klageverfahren vor dem Arbeitsgericht geltend zu machen."
(Seite 5)


-- Editiert am 08.08.2011 15:53

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20258 Beiträge, 7337x hilfreich)

du kannst deinen chef ja fragen, ob die firma insolvent ist.

ansonsten ist insolvenzrecht eine andere baustelle als arbeitsrecht. arbeitsrechtlich ist erst einmal relevant, dass die firma in zahlungsverzug ist, da muss der AN seinen anspruch arbeitsrechtlich sichern, also gegebenenfalls ausstehenden lohn gerichtlich einfordern.

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