AG überwacht meine privaten Social-Media-Accounts

30. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 114x hilfreich)
AG überwacht meine privaten Social-Media-Accounts

Mein Arbeitgeber überwacht regelmäßig meine Social-Media-Accounts bei LinkedIn, Instagram, Facebook und TikTok.

Er hat sich meine Postings aus diversen Kanälen abgespeichert, ausgedruckt und meinen Arbeitskollegen vorgelegt mit dem Hinweis, dass er nicht will, dass wir uns so selbst darstellen würden. Es soll niemand wissen für wen wir arbeiten und was wir da tun - das Unternehmen soll im Vordergrund stehen und nicht der einzelne Mitarbeiter. Daher hat er nun angeordnet, dass ich zukünftig nichts mehr in den sozialen Medien posten darf, was irgendwie mit meiner Arbeit zu tun hat.

Dazu zählen für ihn insbesondere Weiterbildungsveranstaltungen an denen ich teilnehme, aber auch Hotels die mein Arbeitgeber bei Dienstreisen zahlt. Ich darf auch nicht posten, welche Projekte ich erfolgreich leite oder durchgeführt habe. Ich darf auch nichts bei einem Messebesuch posten, selbst wenn wir dort einen offiziellen Stand haben.

Um das ganz klar zu stellen: Ich habe noch nie etwas negatives über meinen Arbeitgeber in den sozialen Medien veröffentlicht. Immer nur positive Dinge, wie z.B. wie interessant eine Weiterbildung war, oder wie stolz ich auf den Abschluss eines bestimmten Projekts war. Nichts davon wäre auch nur im entferntesten "vertraulich" oder gar ein "Unternehmensgeheimnis". Im Gegenteil: Unsere PR-Abteilung veröffentlicht über diese Dinge meistens auch eine öffentliche Pressemitteilung.

Bei Facebook, Instagram und TikTok steht noch nicht einmal, wo oder für wen ich arbeite. Da habe ich nur ab und zu Bilder von Hotels, Messen oder Reisen gepostet - ohne meinen Arbeitgeber auch nur im Entferntesten zu erwähnen. Er will, dass ich all das lösche und auch meine Selbstbeschreibung bei Instagram als "Fachmann auch für schwierige Projekte" lösche, weil die dem Unternehmen schaden würde.

Er hat offensichtlich inzwischen einen ganzen Aktenordner an diversen privaten Postings von mir ausgedruckt und abgeheftet. Eine Google-Recherche meinerseits sagt mir, dass das nicht rechtens sein kann. Wie seht ihr das hier? Darf er mir vorschreiben, was ich wo poste, weil ich für ihn arbeite, oder geht ihn das nichts an, solange meine Postings positiv bleiben und keine Dienstgeheimnisse verraten?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18084 Beiträge, 6641x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
amz621718-85
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 45x hilfreich)

Stell doch das Profil privat oder blockiere deinen Arbeitgeber ..oder poste einfach nichts mehr von deiner Arbeit

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1459 Beiträge, 256x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124657 Beiträge, 40387x hilfreich)

Zitat (von Kernell):
Er hat offensichtlich inzwischen einen ganzen Aktenordner an diversen privaten Postings von mir ausgedruckt und abgeheftet. Eine Google-Recherche meinerseits sagt mir, dass das nicht rechtens sein kann.

Mal abgesehen von der Dummheit einer solchen Analogen Aktenführung - wüsste ich nicht, was dagegen spricht, dass er deine öffentlich getätigten Mitteilungen archiviert.



Zitat (von Kernell):
Daher hat er nun angeordnet, dass ich zukünftig nichts mehr in den sozialen Medien posten darf, was irgendwie mit meiner Arbeit zu tun hat.

Damit dürfte er sein Direktionsrecht überschritten haben, denn das würde das Recht auf freie Meinungsäußerung des Mitarbeiters unangemessen beschneiden.

Allerdings darf er über sein Direktionsrecht durchaus bestimmen, dass öffentliche Mitteilungen über das Unternehmen und mit dem Unternehmen verbundenen Ereignisse nur über entsprechend befugte Personen erfolgen dürfen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8020 Beiträge, 1650x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Mal abgesehen von der Dummheit einer solchen Analogen Aktenführung - wüsste ich nicht, was dagegen spricht, dass er deine öffentlich getätigten Mitteilungen archiviert.


Dem stimme ich zu
Zitat (von Harry van Sell):
Damit dürfte er sein Direktionsrecht überschritten haben, denn das würde das Recht auf freie Meinungsäußerung des Mitarbeiters unangemessen beschneiden.


Die Frage ist hier - wie Du im nächsten Absatz ausführst - wo hört dieses Direktionsrecht auf...

Darf man schreiben:
Heute mal wieder in A-Stadt... sich weiterbilden

oder
Heute mali wieder für die Firma in A-Stadt. Thema: Social Media Schulung. Tolles Hotel, das Frühstück im Plaza ist serh zu empfehlen

In keinem meiner Beispiele nenne ich einen Firmennamen - aber besonders im zweiten lässt sich über Linedin facebook etc. schon herausfinden wo man arbeitet usw.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124657 Beiträge, 40387x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Heute mal wieder in A-Stadt... sich weiterbilden

Würde ich sagen ja.
Weiterbilden kann man sich ja auch privat, im Verein, ...



Zitat (von cirius32832):
Heute mali wieder für die Firma in A-Stadt. Thema: Social Media Schulung. Tolles Hotel, das Frühstück im Plaza ist serh zu empfehlen

Ich denke das weder das Thema der Schulung noch das Hotel was der AG zahlt da was zu suchen hat, wenn der AG das nicht wünscht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 277.862 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
112.281 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen