Mein Arbeitgeber überwacht regelmäßig meine Social-Media-Accounts bei LinkedIn, Instagram, Facebook und TikTok.
Er hat sich meine Postings aus diversen Kanälen abgespeichert, ausgedruckt und meinen Arbeitskollegen vorgelegt mit dem Hinweis, dass er nicht will, dass wir uns so selbst darstellen würden. Es soll niemand wissen für wen wir arbeiten und was wir da tun - das Unternehmen soll im Vordergrund stehen und nicht der einzelne Mitarbeiter. Daher hat er nun angeordnet, dass ich zukünftig nichts mehr in den sozialen Medien posten darf, was irgendwie mit meiner Arbeit zu tun hat.
Dazu zählen für ihn insbesondere Weiterbildungsveranstaltungen an denen ich teilnehme, aber auch Hotels die mein Arbeitgeber bei Dienstreisen zahlt. Ich darf auch nicht posten, welche Projekte ich erfolgreich leite oder durchgeführt habe. Ich darf auch nichts bei einem Messebesuch posten, selbst wenn wir dort einen offiziellen Stand haben.
Um das ganz klar zu stellen: Ich habe noch nie etwas negatives über meinen Arbeitgeber in den sozialen Medien veröffentlicht. Immer nur positive Dinge, wie z.B. wie interessant eine Weiterbildung war, oder wie stolz ich auf den Abschluss eines bestimmten Projekts war. Nichts davon wäre auch nur im entferntesten "vertraulich" oder gar ein "Unternehmensgeheimnis". Im Gegenteil: Unsere PR-Abteilung veröffentlicht über diese Dinge meistens auch eine öffentliche Pressemitteilung.
Bei Facebook, Instagram und TikTok steht noch nicht einmal, wo oder für wen ich arbeite. Da habe ich nur ab und zu Bilder von Hotels, Messen oder Reisen gepostet - ohne meinen Arbeitgeber auch nur im Entferntesten zu erwähnen. Er will, dass ich all das lösche und auch meine Selbstbeschreibung bei Instagram als "Fachmann auch für schwierige Projekte" lösche, weil die dem Unternehmen schaden würde.
Er hat offensichtlich inzwischen einen ganzen Aktenordner an diversen privaten Postings von mir ausgedruckt und abgeheftet. Eine Google-Recherche meinerseits sagt mir, dass das nicht rechtens sein kann. Wie seht ihr das hier? Darf er mir vorschreiben, was ich wo poste, weil ich für ihn arbeite, oder geht ihn das nichts an, solange meine Postings positiv bleiben und keine Dienstgeheimnisse verraten?
AG überwacht meine privaten Social-Media-Accounts
30. September 2024
Thema abonnieren
Frage vom 30. September 2024 | 11:42
Von
Status: Praktikant (718 Beiträge, 114x hilfreich)
AG überwacht meine privaten Social-Media-Accounts
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#1
Antwort vom 30. September 2024 | 12:26
Von
Status: Legende (18084 Beiträge, 6641x hilfreich)
Es scheint, dass dein AG hier seine Position überzieh, lies hiert:
https://www.anwaltssuche.de/aws/arbeitsrecht_vorsicht_bei_eintraegen_auf_facebook_und_co.artikel#:~:text=Arbeitnehmer%20dürfen%20sich%20im%20Rahmen,Beleidigung%20oder%20Drohung%2C%20verwirklicht%20werden.
#2
Antwort vom 30. September 2024 | 12:54
Von
Status: Schüler (445 Beiträge, 45x hilfreich)
Stell doch das Profil privat oder blockiere deinen Arbeitgeber ..oder poste einfach nichts mehr von deiner Arbeit
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 30. September 2024 | 12:59
Von
Status: Lehrling (1459 Beiträge, 256x hilfreich)
Ist das der Arbeitgeber, den man schon 2022 verlassen wollte? Oder wieder ein neuer?
https://www.123recht.de/forum/arbeitsrecht/Raus-auf-dem-Arbeitsvertrag-__f599205.html
#4
Antwort vom 30. September 2024 | 22:50
Von
Status: Unbeschreiblich (124657 Beiträge, 40387x hilfreich)
ZitatEr hat offensichtlich inzwischen einen ganzen Aktenordner an diversen privaten Postings von mir ausgedruckt und abgeheftet. Eine Google-Recherche meinerseits sagt mir, dass das nicht rechtens sein kann. :
Mal abgesehen von der Dummheit einer solchen Analogen Aktenführung - wüsste ich nicht, was dagegen spricht, dass er deine öffentlich getätigten Mitteilungen archiviert.
ZitatDaher hat er nun angeordnet, dass ich zukünftig nichts mehr in den sozialen Medien posten darf, was irgendwie mit meiner Arbeit zu tun hat. :
Damit dürfte er sein Direktionsrecht überschritten haben, denn das würde das Recht auf freie Meinungsäußerung des Mitarbeiters unangemessen beschneiden.
Allerdings darf er über sein Direktionsrecht durchaus bestimmen, dass öffentliche Mitteilungen über das Unternehmen und mit dem Unternehmen verbundenen Ereignisse nur über entsprechend befugte Personen erfolgen dürfen.
#5
Antwort vom 1. Oktober 2024 | 09:06
Von
Status: Richter (8020 Beiträge, 1650x hilfreich)
ZitatMal abgesehen von der Dummheit einer solchen Analogen Aktenführung - wüsste ich nicht, was dagegen spricht, dass er deine öffentlich getätigten Mitteilungen archiviert. :
Dem stimme ich zu
ZitatDamit dürfte er sein Direktionsrecht überschritten haben, denn das würde das Recht auf freie Meinungsäußerung des Mitarbeiters unangemessen beschneiden. :
Die Frage ist hier - wie Du im nächsten Absatz ausführst - wo hört dieses Direktionsrecht auf...
Darf man schreiben:
Heute mal wieder in A-Stadt... sich weiterbilden
oder
Heute mali wieder für die Firma in A-Stadt. Thema: Social Media Schulung. Tolles Hotel, das Frühstück im Plaza ist serh zu empfehlen
In keinem meiner Beispiele nenne ich einen Firmennamen - aber besonders im zweiten lässt sich über Linedin facebook etc. schon herausfinden wo man arbeitet usw.
#6
Antwort vom 1. Oktober 2024 | 12:43
Von
Status: Unbeschreiblich (124657 Beiträge, 40387x hilfreich)
ZitatHeute mal wieder in A-Stadt... sich weiterbilden :
Würde ich sagen ja.
Weiterbilden kann man sich ja auch privat, im Verein, ...
ZitatHeute mali wieder für die Firma in A-Stadt. Thema: Social Media Schulung. Tolles Hotel, das Frühstück im Plaza ist serh zu empfehlen :
Ich denke das weder das Thema der Schulung noch das Hotel was der AG zahlt da was zu suchen hat, wenn der AG das nicht wünscht.
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