Der AG beruft sich auf das BUrlG §7, Absatz 2:
(2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.
Aus dieser Gesetzespassage leitet der AG ab, dass der AN zwingend 12 Werktage (incl. Samstage), also 2 Wochen am Stück Urlaub nehmen muss.
Meiner Ansicht nach drückt dieses Gesetz einen Anspruch des AN aus, aber nicht eine Pflicht.
Ist dieser Paragraph so im Sinne des AG anwendbar und gibt es hierzu weitere Erläueterungen/Urteile?
AG veranlasst AN 2 Wochen Urlaub am Stück zu nehme
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
--- editiert vom Admin
... kumpelanton hat recht - du aber auch. das burlg geht von den wünschen des AN aus und setzt als gegengewicht die interessen des AG. die vorschrift des zusammenhängend zu nehmenden urlaubs hat wiederum zu tun mit dem erholungsgedanken und ist eher ein instrument des AN gegen die neigung mancher AG zu beormunden. das schließt aber nicht aus, dass es mal anders herum laufen kann.
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Es ist richtig, dass mindestens ein Teil des Urlaubs zusammenhängend gewährt und auch genommen werden muss.
Die Frage ist auch die des Zeitpunktes. Wenn Sie Ihren Urlaub anders geplant haben, so dass nur die zusammenhängenden 2 Wochen auf einen anderen Zeitpunkt fallen würden, wäre dem BUrlG genüge getan. Da Sie jetzt jedoch am Jahresende erst fragen, scheinen Sie bisher diesen nicht in dieser Form geplant zu haben, so dass vermutlich Ihr AG Recht hat.
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-- Editiert am 26.12.2010 10:26
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