AG verhindert BR durch Angstverbreitung - Folgen, Zuständigkeiten ...!?

2. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12309.03.2022 07:23:01
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 5x hilfreich)
AG verhindert BR durch Angstverbreitung - Folgen, Zuständigkeiten ...!?

Hallo,

die MA einer GmbH, die die Voraussetzungen erfüllt, einen BR gründen zu dürfen, erhalten massiven Druck seitens der Geschäftsführung, wenn tatsächlich ein BR gegründet werden soll. So nach dem Motto "Falls ihr einen BR gründet, werdet ihr nicht mehr lange hier arbeiten!". Das gibt es natürlich nicht schriftlich, aber die MA fühlen sich natürlich eingeschüchtert, weil jeder Angst um seinen Arbeitsplatz hat.

Wem könnte man sowas aber so anzeigen, also anonym, dass die entsprechende Behörde den Geschäftsführern wiederum mal ordentlich Druck macht?

LG

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Was ist "die entsprechende Behörde" , erklär es.

wirdwerden

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#2
 Von 
guest-12309.03.2022 07:23:01
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 5x hilfreich)

Ja, irgendeine Behörde, vielleicht eine Gewerkschaft?, der man das Vorgehen der Geschäftsführer eben anzeigen kann.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von carriegross):
Wem könnte man sowas aber so anzeigen

Normalerweise zeigt man Verdacht auf Straftaten der Polizei an.
In dem Falle hier aber sinnvollerweise gar niemandem.

Zwar könnte man eine Anzeige stellen, nur würde die schneller eingestellt als man die geschrieben hätte.
Denn ohne jede Form von Beweisen, gibt es schlicht nichts zu ermitteln. Und ein Straftatbestand ist auch nicht erkennbar.

Insofern wird hier keine Behörde eingreifen.



Eventuell mal mit der Gewerkschaft reden, die geben dadurchaus Unterstützung und Rückendeckung.
Nützt aber natürlich nichts wenn die Mitarbeiter "keinen Arsch in der Hose haben".



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

"Irgendeine Behörde", okay. Wir haben Behörden auf verschiedenen Ebenen im fünfstelligen Bereich, und jetzt such Dir mal die richtige raus. Abgesehen davon ist die Gewerkschaft keine Behörde. Weder irgendeine noch eine besondere.

Aber wie wärs denn mal damit, sich bei der Gewerkschaft beraten zu lassen, in der Richtung, wie man denn einen Betriebsrat gründet?

wirdwerden

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Die Gewerkschaft freut sich immer, wenn Mitarbeiter einen BR gründen! Und unterstützt diese tatkräftig bei Bedarf. Dass schon die Mitarbeiter, die nur die Wahl organisieren, schon ein Jahr Kündigungsschutz haben, wissen Sie? Und die BR-Mitglieder geniessen sowieso einen sehr hohen Schutz, da guckt jeder Arbeitsrichter zweimal hin wenn diese gekündigt werden sollen.

Sie können sich sicher sein, dass kein Chef je begeistert war, dass die MA einen BR gründen.

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