AG verlangte Schwarzarbeit und bisheute kein Lohn

4. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
lakka
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
AG verlangte Schwarzarbeit und bisheute kein Lohn

Hallo,

das der Arbietgeber nicht zahlt, konnte ich schon in einigen Beiträgen herauslesen, jedoch konnte ich nicht die Entscheidenen Details herausfinden. Ich hoffe das mir jemand weiterhelfen kann. Zu meiner Situation:

ich habe Anfang Oktober 2009 bei einem AG als Physiotherapeutin Angefangen, der AG versprach das ich ein Festgehalt bekäme von ~400 € und alles andere würde als "Provision" ausbezahlt, je nach dem welchen Umsatz etc. ich erwirtschafte. Nach ca: 3 Tagen, hatte ich immer noch keinen Arbeitsvertrag und nach merhmaligen bitten, das zumindest der Arbeitsvertrag fertig gemacht wird, kam vom Chef nur ein "keine Zeit, viel Streß, machen wir morgen".

Nach fast 1 Woche kam dann endlich das Gespräch mit der Geschäftsführung und dabei bot sie mir tatsächlich Schwarzarbeit an, die sog, Provision.
Am Ende des Gesprächs habe ich frißtlos gekündigt, was jedoch mündlich gegenüber der Geschäftsführerin(Ausgebildetet Zahnarzthelferin) erfolgt ist. Die Geschäftsführung hat mir meinen Zettel mit den gearbeiten Std. auch unterschrieben, jedoch steht auch dort weder Name oder Firma drauf. Leider war es meine erste Erfahrung mit einem AG, daher weis ich das es dumm ist, einfach diesen Zettel ohne Anschrift etc. mitzunehmen.

Meine Frage ist: Wie kann ich das Geld Einfordern und ihn der Schwarzarbeit anzeigen. Hab halt nur das mündliche Gespräch, wobei niemand anwesend war und den unterschriebenen Std. Zettel, jedoch kein Vertrag.

Eine Lohnzahlungsklage einreichen?
Mahnbescheid abschicken? z.B. https://www.online-mahnbescheid.de/main.html

Laut der angegeben Seite würde sich die Kosten mit Anwalt und Arbeitsgericht auf ca: ~60€ belaufen, ist das realistisch? Es wird um ca 200-250€ sich hier handeln, jedoch möchte ich auch diesen niedrigen Betrag vom AG einfordern.

Danke schon mal im Voraus, an alle die mich tatkräftig Unterstützen können.
MFG

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... also: du hast selbstverständlich einen vertrag, wenn auch 'nur' mündlich. anspruch hast du auf jeden fall auf die bezahlung der von dir geleisteten arbeit. eine kündigung muss schriftlich erfolgen, egal von wem aus, egal ob fristgemäß oder nicht. einen grund für eine fristlose deinerseits sehe ich nicht.gleichwohl, denke ich, dürfte auch dein AG das arbeitsverhältnis als beendet akzeptieren. zuerst solltest du deine forderung dem AG schriftlich zukommen lassen. vielleicht mit fristsetzung.

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"... nach bestem Wissen :) .
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