AG zahlt Lohn nicht Grund berechtigt ?

24. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
Fragegut
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
AG zahlt Lohn nicht Grund berechtigt ?

Hallo,

Ich Arbeit in einem mittelgroßen Computerladen Verkauf / Reparatur.

Teils haben wir Externe Kundenaufträge von Privatpersonen.


Ich hatte des öfteren solche Externen Aufträge.

Vor gut 3 Monaten half ich einem Solchen Kunden, jedoch konnte ich das Problem leider nicht lösen (bzw. nur Teilweise), da dies auch nicht lange dauerte sage ich dem kunden ich würde keine Rechnung ausstellen.

Der KD gab mir Trotzdem 20 € Trinkgeld für die Bemühung.

Anmerkung: Ich habe die Arbeitsstunden für diesen Auftrag auch nicht Aufgeschrieben, bzw. meinem Chef gegenüber geltend gemacht.


Etwa 1 Monat später wurde ich von meinem Chef ins Büro gerufen.

Ich wurde zusammengefaltet, wieso ich den Auftrag nicht abgerechnet habe, desweiteren kam im Gespräch auf das ich 20 € Trinkgeld vom KD erhalten hatte. (Laut. AG sollte ich das Geld abgeben und Abrechen)

Ich wurde Fristlos gekündigt, mit der Begründung ich hätte meinen Chef bestohlen !

Ich werde diesbezüglich ohnehin zum Arbeitsgericht gehen. dennoch wird der Aktuelle schon schon seit 24 Tagen zurückgehalten.

Mit der Begründung: Das wäre Schadensersatz da ich den Betrieb bestohlen hätte.

Ist die Kündigung überhaupt Rechtskräftig / Begründet ?
Ist die Zurückhaltung des Lohns gerechtfertigt ?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120298 Beiträge, 39868x hilfreich)

Zitat (von Fragegut):
sage ich dem kunden ich würde keine Rechnung ausstellen.

Was genau berechtigt einen dazu, über die Einnahmen des Unternehmens derart frei zu entscheiden?



Zitat (von Fragegut):
Ich wurde Fristlos gekündigt, mit der Begründung ich hätte meinen Chef bestohlen !

Keine Rechnung aber ein überaus üppiges Trinkgeld - sieht halt doof aus vor Gericht ...



Zitat (von Fragegut):
Mit der Begründung: Das wäre Schadensersatz da ich den Betrieb bestohlen hätte.

Schadensersatz bedeutet genau das, Ersatz des Schadens.
Man kann ja mal überschlagen, ob das nicht Abgerechnete so in etwa hinkommt?

Allerdings hätte er die Pfändungsfreigrenze von ca. 1200 EUR beachten müssen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17009 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von Fragegut):
Ist die Kündigung überhaupt Rechtskräftig / Begründet ?
Wie sehen deine Befugnisse aus? Bist du dazu berechtigt zu entscheiden was du abrechnest und was nicht? Falls nein, dann sehe ich die Kündigung als gerechtfertigt an.
Falls du es doch bist, dann sehe ich die Kündigung als ungerechtfertigt an.

Zitat (von Fragegut):
Ich werde diesbezüglich ohnehin zum Arbeitsgericht gehen.
2 Monate nach der fristlosen Kündigung???? Oder warst du bereits dort und hast Klage erhoben?

Zitat (von Fragegut):
Ist die Zurückhaltung des Lohns gerechtfertigt ?
Nein. Zunächst einmal muss der Schaden beziffert werden und dann muss, wie bereits erwähnt wurde, die Pfändungsfreigrenze beachtet werden.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Zum zeitlichen Ablauf: Sie wurden im Juni fristlos entlassen und beschweren sich, dass es Anfang August kein Geld gab? Für welchen Zeitraum hätte es denn da Lohn geben sollen?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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