AG zahlt keine Urlaubsabgeltung. Und will mich auf Betrug verklagen.

18. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
Stallonie
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)
AG zahlt keine Urlaubsabgeltung. Und will mich auf Betrug verklagen.

Hallo. Ich bin gegen meinen neuen Arbeitgeber vor Gericht gezogen da er mir meine Urlaubsabgeltung nich zahlt. Nun will er mich wegen Betrug anzeigen.

Eckdaten:
Neuer Arbeitgeber: 09.02.2016 bis 31.08.2016
Mindestens 6 Monate im Betrieb und endete in der zweiten Jahreshälfte.
Somit steht mir ja der komplett Jahresurlaub zu.

Alter Arbeitgeber: 17.08.2015 bis 08.02.2016

Der neue AG verlangt nun die Urlaubsbescheinigung des alten Arbeitgebers. Sollte ich die nicht innerhalb der Frist von 2 wochen einreichen will er mich auf Betrug verklagen. Die Bescheinigung habe ich noch nicht erhalten und die Frist endet am 21.11.2016, also in paar Tagen und bis dahin werde ich die Bescheinigung auch nicht erhalten haben.

Frage 1: Hier habe ich doch keinen Einfluss drauf. Kann er mich jetzt trotzdem verklagen?

Frage 2: Bei meinem altem Arbeitgeber habe ich keine Urlaubsansprüche mehr. Wird nun der Urlaub abgezogen welcher mir 2016 zustand beim alten Arbeitgeber (also 3 Tage bis Mitte Februar bei 24 Tagen im Jahr)?

Frage 3: Kann er mich jetzt verklagen wenn auf der Urlaubsbescheinigung des alten Arbeitgebers steht dass ich den mir zustehenden Urlaub bis Mitte Februar 2016 bereits hatte (Also die 3 Tage)?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32871 Beiträge, 17265x hilfreich)

Hier habe ich doch keinen Einfluss drauf. Kann er mich jetzt trotzdem verklagen? Nö. Da Betrug eine Straftat ist, ist das "Verklagen" der Staatsanwaltschaft vorbehalten.
Bei meinem altem Arbeitgeber habe ich keine Urlaubsansprüche mehr. Wird nun der Urlaub abgezogen welcher mir 2016 zustand beim alten Arbeitgeber (also 3 Tage bis Mitte Februar bei 24 Tagen im Jahr)? Sie könnten sich ja einfach mal dazu äußern, ob Sie die 3 Tage auch genommen haben - darum geht es doch.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Stallonie):
Frage 1: Hier habe ich doch keinen Einfluss drauf. Kann er mich jetzt trotzdem verklagen?


Er könnte eine Anzeige erstatten, was zu nix führen wird.

Zitat (von Stallonie):
Frage 2: Bei meinem altem Arbeitgeber habe ich keine Urlaubsansprüche mehr. Wird nun der Urlaub abgezogen welcher mir 2016 zustand beim alten Arbeitgeber (also 3 Tage bis Mitte Februar bei 24 Tagen im Jahr)?


Bei 24 Tagen im Jahr sollten einem nur 2 Tage für den Januar zustehen. Ja, es findet eine Anrechnung statt, wenn der alte AG Urlaub gewährt hat. Daher wird nach der Bescheinigung gefragt.

Zitat (von Stallonie):
Kann er mich jetzt verklagen wenn auf der Urlaubsbescheinigung des alten Arbeitgebers steht dass ich den mir zustehenden Urlaub bis Mitte Februar 2016 bereits hatte (Also die 3 Tage)?


Auf was klagt man denn selber? Urlaubsabgeltung ohne o.g. Anrechnung? Damit könnte man vorm Arbeitsgericht baden gehen.

-- Editiert von Retels am 18.11.2016 13:17

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#3
 Von 
Stallonie
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo muemmel,

danke für die Antwort.

Der genaue Wortlaut war:
Wir setzen Ihnen hiermit für die Einreichung der Unterlagen bei uns eine Frist bis zum 23.11.2016 mit Eingang in unserem Hause.

Nach Verstreichen der Frist, sprich werden wir keine Nachweise erhalten, und/oder sich Ihre Angaben als nicht haltbar herausstellen, werden wir:

-Einspruch beim Arbeitsgericht einlegen
-Anzeige wegen Betrugs erstatten
-Feststellungsklage bzgl. der Nachweise einreichen.
----

Mein Urlaub beim alten Arbeitgeber wurde abgegolten. Zählen hier nur 3 Tage oder auch Urlaub vom letzten Jahr?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Stallonie
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)


Zitat (von Stallonie):
Kann er mich jetzt verklagen wenn auf der Urlaubsbescheinigung des alten Arbeitgebers steht dass ich den mir zustehenden Urlaub bis Mitte Februar 2016 bereits hatte (Also die 3 Tage)?


Auf was klagt man denn selber? Urlaubsabgeltung ohne o.g. Anrechnung? Damit könnte man vorm Arbeitsgericht baden gehen.

----
Hallo Retels, ich klage auf 14 Tage Resturlaub, so steht es auch auf dem Stundenzettel, den ich monatlich erhalte. Wusste nicht, dass der Urlaub des vorherigen Arbeitgebers auch dazuzählt. Das heißt also, dass ich auf 11 Tage Anspruch habe oder?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

2015 interessiert nicht mehr und ist nicht Angelegenheit des neuen AG.
Vor Gericht ist man als AN hier beweis- und darlegungspflichtig. Also sollte man sich weiter um die Bescheinigung bemühen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32871 Beiträge, 17265x hilfreich)

Mein Urlaub beim alten Arbeitgeber wurde abgegolten. Dann können Sie die drei Tage natürlich nicht noch mal kriegen. Und wenn Sie eine entsprechende Klage beim Arbeitsgericht eingelegt haben, würde ich die mal ganz schnell korrigieren - noch dürfte das bloß als mangelnde Rechtskenntnis gelten und nicht als versuchter Prozeßbetrug... Und Ihrem AG können Sie das auch mitteilen - daß Sie die 3 Tage ausgezahlt bekommen haben, wird er Ihnen auch ohne Bescheinigung des alten AG glauben.

-- Editiert von muemmel am 18.11.2016 13:27

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Da hier - und zwar sehr deutlich - Nachweise gefordert werden, sollten diese beigebracht werden. Falls das innerhalb der gesetzten Frist nicht möglich ist, ist zumindest ein Zwischenbescheid erforderlich.

Unabhängig davon sollte die Klage unverzüglich korrigiert werden. Dazu reicht ein einfaches Schreiben (Dreifachexemplar) ans Gericht.

Eine überhöhte Klageforderung ist für sich alleine allerdings noch kein Prozessbetrug.
Prozessbetrug wäre erst dann gegeben, wenn sie behaupten würden beim vorherigen Arbeitgeber keinen Urlaub bzw. keinen Ersatz für den Urlaub erhalten zu haben.

Berry

-- Editiert von Moderator am 18.11.2016 14:38

2x Hilfreiche Antwort

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