AG zahlt nach Freistellung kein Gehalt.

7. April 2021 Thema abonnieren
 Von 
go537122-40
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
AG zahlt nach Freistellung kein Gehalt.

Hallo liebes Forum,

Ich habe am 16.03.21 zum 30.04.21 gekündigt ( Ein Monat Kündigungsfrist ).. Die Kündigung wurde vom AG sehr schwer akzeptiert.
Daraufhin wurde ich unter Anrechnung der Urlaubstage bis zur Beendigung der Kündigungsfrist freigestellt, habe auch alles schriftlich.

Nun warte ich jetzt noch auf Lohn vom März (Stand 07.04.21)
Email an AG am 03.04.21 versendet mit Bitte um Gehaltsauszahlung.
Am 05.04.21 kam eine Antwort ich solle ihn „nicht belästigen und ob ich denke dass alles nach meiner Nase läuft."
Habe alle Gesprächsprotokolle.
Welche nächsten Schritte werden geraten?

Vielen Dank.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von go537122-40):
Welche nächsten Schritte werden geraten?


Lohnklage am Arbeitsgericht.

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Lohnklage am Arbeitsgericht. Genau. Und Anfang Mai dann halt eine Klageerweiterung bezüglich des Aprillohnes nachschieben, falls der dann auch ausbleibt.

-- Editiert von muemmel am 07.04.2021 17:24

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
guest-12314.04.2021 19:49:46
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 17x hilfreich)

Zitat (von go537122-40):
Welche nächsten Schritte werden geraten?


Auch wenn es rechtlich nicht erforderlich ist, würde ich den Arbeitgeber noch einmal schriftlich unter kurzer Fristsetzung auffordern, das ausstehende Gehalt wertzustellen. Hierbei würde ich androhen, im Falle des ungenutzten Fristablaufs den Anspruch ohne weitere Nachricht sodann umgehend gerichtlich durchzusetzen.

Zu dieser Vorgehensweise würde ich schon deshalb raten, um mir die Chance auf ein gutes bis sehr gutes Arbeitszeugnis nicht bereits zum jetzigen Zeitpunkt zu verbauen.

Allerdings würde ich ebenfalls bei ungenutztem Fristablauf vor dem Arbeitsgericht klagen. Aufgrund der Besonderheit des Arbeitsrechts sollte eine entsprechende Klage ohne den Besitz einer eintrittspflichtigen Rechtsschutzversicherung selbst gefertigt werden. Hierfür helfen entsprechende Muster aus dem Internet oder aber kostenlos die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts.

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#4
 Von 
go537122-40
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay, danke schonmal für die vielen Antworten.
Ich möchte Klage einreichen.

Kann ich die Klage kostenlos zurückziehen falls mein AG in dem Zeitraum zwischen Einreichung der Klage und Prozess zahlt?

Vielen Dank.

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Na sicher doch.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

@alleswasrechtist
"Das ist so sicher nicht richtig" ist keine hilfreiche Antwort. Weißt du was anderes?
Nach meiner Kenntnis kann man eine Klage sogar noch während des Prozesses zurückziehen.

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#9
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

... okay, du spreizt dich beim 'kostenlos' ein. Dann solltest / könntest du auch gleich dazu sagen, dass diese Kosten doch recht überschaubar sein werden.

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