AG zahlt nicht alles

4. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
dudas
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
AG zahlt nicht alles

Hallo,

ich habe ein wenig Stress mit meinem Arbeitgeber. Ich war als Kurier eingestellt. 400EUR Basis, also Minijob. Ich musste immer um 9 Uhr da sein und dann warten bis ich eine Fahrt habe. Meistens hatte ich erst eine Tour ab 10:30 Uhr. Die Zeit die ich da von meiner Freizeit nehme um auf eine Tour zu warten will er mir nicht zahlen. Aber das ist doch meine Freizeit. Kann ich dagegen was machen?

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9 Antworten
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#1
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Wenn Du um 9:00 Uhr im Betrieb sein musst ist das schon Arbeitszeit. Das der AG Dich evtl. erst ab 10:30 Uhr beschäftigt, ist uninteressant.

Kannst Du das auch beweisen?

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#2
 Von 
dudas
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Beweisen kann ich das leider nicht. Ich kann nur sagen das es bei allen Mitarbeitern so ist, die auf 400EUR eingestellt sind.

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#3
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Wenn es dann nicht mehr MA gibt, die sich beschweren, wird eine Beweisführung mit an grenzender Wahrscheinlichkeit schwer.

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17370 Beiträge, 6467x hilfreich)

nun ja - beweisen ist ein starkes wort, das ginge wohl nur mit stechuhr. plausibilität kannst du nachweisen. ggf. gibt es auch zeugen für deine anwesenheit - etwa die anderen kuriere.
richtig ist auf jedenfall, dass wartezeiten auch arbeitszeit sind. allerdings solltest du deinen av nochmal genau lesen: womöglich steht da was von arbeit auf abruf - dann müsste man nochmal genau hinschauen, was dann gilt.

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#5
 Von 
dudas
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Leider gibt es keinen Arbeitsvertrag. Ist halt nur eine 400EUR-Basis Verinbahrung.
Also könnte ich mit meinem Anwalt durchkommen, da es Zeugen gibt, welche bestätigen das ich immer um 9 Uhr da war?

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#6
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
womöglich steht da was von arbeit auf abruf - dann müsste man nochmal genau hinschauen, was dann gilt.


Selbst bei Arbeit auf Abruf würde sich nichts an der Situation ändern. Die Wartezeit in der Firma ist vom AG zu zahlen. Bei einem richtigen Abruf-AV käme noch hinzu, dass der AG dem AN die verbindliche Arbeitszeit mindestens 4 Tage im Voraus mitteilen muss.


quote:
Leider gibt es keinen Arbeitsvertrag. Ist halt nur eine 400EUR-Basis Verinbahrung.


Auch ein müdnlicher Vertrag ist ein Vertrag.
Was steht denn in der 400-Euro-Vereinbarung zur Arbeitszeit? Gibt es Dienstpläne? Irgendwie muss der AG Ihnen doch Bescheid geben, wann Sie zur Arbeit erscheinen sollen.

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#7
 Von 
dudas
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja die 400EUR-Vereinbarung ist eher nur so ein Personalbogen.
Und der Arbeitgeber wollte immer das ich um 9 Uhr da bin. Das war ich immer. Gibt es eigtl. einen Mindestlohn? Weil wenn ich mir das ausrechne, habe ich nur 3EUR die Stunde bekommen.
Als ich ihn nach Lohn fragte, konnte er mir keinen nennen. Da gibt es irgendwie keinen Stundenlohn.

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#8
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17370 Beiträge, 6467x hilfreich)

drei euro/h ist kein lohn, sondern almosen.
was das übliche in dem gewerbe sein könnte, weiß ich aber nicht.

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#9
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Wollte der Arbeitgeber, dass Sie immer um 9.00 Uhr da sind oder will er es?

Wenn die Frage noch aktuell ist, teilen Sie dem Arbeitgeber mit, dass Sie ab sofort zu Beginn Ihrer Arbeitszeit (DAS ist die bezahlte Zeit) kommen werden, und ihn nach diesem Zeitpunkt fragen. Sie müssen in Ihrer Freizeit keinerlei Anforderungen des Arbeitgebers erfüllen, entweder er zahlt oder Sie haben frei.

Sie können Ihren Lohnanspruch einklagen, Sie haben Zeugen, die das auch vor Gericht bestätigen würden? Dann ist das m.E. kein Problem, den Anspruch durchzusetzen.
3 Euro Stundenlohn dürfte sittenwidrig sein.
Wenn Sie das nachweisen können, aber sehr genau, von wann bis wann (Datum,Uhrzeit) was getan für welches Geld, dann kann es eng werden für den Arbeitgeber.




-- Editiert am 05.01.2011 22:19

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