AG zahlt nicht kann ich fristlos kündigen ?

23. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
apfelschorle
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 4x hilfreich)
AG zahlt nicht kann ich fristlos kündigen ?

hallo ihr lieben

mein AG zahlt seit einem jahr sehr sehr unregelmäßig die gehälter. mittlerweile ist er mit 4 ganzen und einigen gequetschten im rückstand. letzte zahlung war im dezember das gehalt für November 06 obwohl noch gehälter für august und september ausstehen.
nun hab ich zwischendurch bewerbungen geschrieben und könnte eventuell am 1 Februar eine neue stelle annehmen.
nun meine frage
kann ich fristlos kündigen aufgrund der ausstehenden lohnzahlungen ?
über schnelle antwort wäre ich dankbar
viele Grüße
Apfelschorle

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

im prinzip ja, allerdings ist die zeit doch recht knapp. meines wissens muss die fristlose auch angekündigt werden - aber vielleicht wissen andere dazu mehr ...

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#2
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@apfleschorle

wenn mehr als 2 monatsgehälter ausstehen, kann man von insolvenzverschleppung ausgehen u. darf fristlos kündigen. zumindest war es 2004 so. frag mal bei der gkv, ob soz.versicherungsbeiträge gezahlt wurden. sag denen auch, warum du fragst, nämlich, dass gehaltszahlungen nicht erfolgen.
fristlos heißt von heute auf morgen.

vergiss nicht, die ausstehenden gehälter schriftlich zu fordern(ausschlußfristen im av beachten) u. eventuell einzuklagen.

sunbee

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#3
 Von 
Ortillia
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 201x hilfreich)
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#4
 Von 
apfelschorle
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 4x hilfreich)

vielen dank erstmal für die antworten.
bei der firmal hier ist es gang und gebe das die leute kein gehalt bzw nur ab und zu mal bekommen. viele MA waren schon vor gericht und bei rausgekommen ist nur das sie einen teil des geldes bekommen und das auhc nur in raten. mich nervt das mittlerweile total an da ich auch 3 kids habe und nicht mehr weiss wo vorne und hinten ist und meine laufenden kosten nicht zahlen kann. mittlerweile ist es mir sogar egal ob ich fristlos kündigen kann oder nicht sobald ich eine neue stelle finde bin ich hier weg und werde dann meine offenstehenden gehälter einklagen.
es ist schlimm das es soviele AG gibt die nur an sich denken und ihre MA einfach nur schamlos ausnutzen........und das wo ich von anfang an bei der firma dabei bin :( (
kann man einfach so bei der GKV anfragen wegen den Versicherungsbeiträgen ? und was ist wenn sie gezahlt haben und was ist wenn sie nicht gezahlt haben ?
genauso mit der krankenkasse, was ist wenn sie nicht gezahlt haben ? wer übernimmt dann die entstandenen kosten weil meine kinder regelmäßig medizin benötigen die nicht wirklich billig ist....
fragen über fragen..hoffentlcih wird alles bald gut. und hoffentlich meldet sich die firma wo ich mich vorgestellt habe heute.

alles liebe für euch
Apfelschorle

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#5
 Von 
SVielha
Status:
Praktikant
(653 Beiträge, 152x hilfreich)

Am besten fristlos kündigen, unter Angabe der o.g. Punkte als Begründung.

Gleich die fehlenden Gehälter unter Angabe einer Frist einfordern.

Sobald die Frist abgelaufen ist, sofort Klage beim Arbeitsgericht einreichen.

Es kann doch keiner von Dir verlangen, ständig auf Dein Geld zu warten und deswegen Probleme mit den eigenen Gläubigern (Vermieter usw.) zu haben, wenn Du einen Job in Aussicht hast, der Dir ein sicheres Einkommen verspricht.

Selbst wenn die fristlose Kündigung nicht rechtens wäre, wo von ich hier nicht ausgehe, sind immerhin noch 4 Gehälter ausstehend.

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#6
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@apfelschorle

ja, man kan einfach so bei der gkv anrufen. meine war damals sogar *dankbar* und hat das insoverfahren eingeleitet :)
du brauchst keine angst haben, du bist trotzdem kversichert, denn der ag schuldet das, nicht du! es wäre sogar betrug, wenn er die soz.versicherungsbeiträge nicht gezahlt hat

für den fall der kündigung melde dich sofort bei der arb.agentur, bist dann weiter gkv versichert.

für die forderung des ausstehenden gehaltes würde ich keine frist setzen, sondern unverzügliche zahlung(nebst zinsen) verlangen u. zahltermin 3 tage nach erhalt d. briefes erwarten. ohne zu zägern dann klagen

sunbee

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#7
 Von 
apfelschorle
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 4x hilfreich)

also ich habe bei der GKV angerufen die meinten sie können dazu keine Aussage treffen ich müsste meine KK anrufen.
Gesagt getan , die widerum sagte können keine auskunft geben ob der AG zahlt das unterliegt dem Datenschutz.
als ich dann meinen Sachverhalt darstellte meinte der Herr am Telefon nein kann er nicht er kann mir nur sagen ob ich gemeldet bin daran kann man auch erkennen ob die leistungen bezahlt werden.
als ich ihm dann meine versicherten nummer gab da sagt er : SIE SIND GAR NICHT BEI UNS VERSICHERT !! :bang:
wie geht das denn ?
also ich zur buchhaltung hier im haus die meinte klar bist du versichert wir zahlen doch jeden monat deine beiträge.
ich hab dann gebeten das zu prüfen und mich darüber zu informieren
das geht ja gar nicht :augenroll:
was ist das bloss fürn laden hier geworden

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#8
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@apfelschorle

so war es bei mir auch und das hat dem ag ne menge ärger eingebracht.
bleib bei der gkv: gesetzliche kranken versicherung...das ist doch die kk :( ?

jaja, datenschutz, es geht um DEINE daten, mach es zur not schriftlich oder persönlich.

hast du die meldung zur soz.versicherung erhalten so kurz nach arbeitsantritt?

und weiter: keine angst, du bist auf alle fälle krankenversichert, wenn du sozialabgabepflichtiges einkommen hast, dir können sie da nix. ich kriegte auch nen superschreck, zumal ich total krank war und op bevor stand. war alles im grünen bereich...

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
apfelschorle
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 4x hilfreich)

hallo
heute ist es soweit ich habe grade einen anruf bekommen das ich morgen anfangen kann.
jetzt würde ich gerne die fristlose schreiben aber würde auch gerne einige paragraphen mit einfügen.
wie soll ich das schreiben am besten formulieren ?
viele Grüße und danke schon mal im vorraus
Apfelschorle

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#10
 Von 
apfelschorle
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo ihr liebe
naja also zur vorgeschichte will ic nicht viel schreiben , fakt ist ich habe nun endlich vor 2 wochen schriftlich fristlos gekündigt. auch vom arbeitsamt gab es keine sperre wegen der fristlosen da ja etliche gehälter offen sind . nun meine frage wie komm ich an mein geld ran was mir zusteht ?
soll ich mir von der firma eine schuldanerkenntnis unterschreiben lassen ? hab ich dann überhaupt was in der hand ?
oder würdet ihr gleich zum arbeitsgericht gehen mit der forderung ? ich hätte meine gehälter echtt dringend nötig, nach 5 monaten nicht zahlen sind etliche löcher entstanden die dringend geflickt werden müssen. also was würdet ihr machen an meiner stelle ?
viele grüße
Apfelschorle

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Gleich klagen. Aber das dauert dann auch wieder ne Zeit. Damit hast du deine Forederungen auch nicht sofort.

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