AG zahlt vorgestrecktes Geld nicht

11. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
Chiron1991
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
AG zahlt vorgestrecktes Geld nicht

Hallo zusammen,

vorweg: Bin nicht sicher, ob dies der richtige Bereich ist oder das Thema in ein andere Subforum gehört. Bin nicht sonderlich rechtsbewandert.

Ich habe im Sommer letzten Jahres mit meinem derzeitigen AG einen einvernehmlichen und dokumentierten "Deal" gemacht, dass ich die Kosten für mein neues Arbeitsgerät (Laptop, bin Programmierer) wegen Liquiditätsproblemen aus privatem Vermögen vorstrecke und mir das Geld (~1.400 €) ASAP erstattet wird. Der Kaufvertragspartner war dabei jedoch nicht ich, sondern der AG, ich habe nur das Geld überwiesen. Ich habe mehrfach daran erinnert (mündlich und per Mail), die Schuld bei mir zu begleichen. Dies ist bis heute jedoch nicht geschehen, obwohl meines Wissens nach die Liquidität gegeben war.

Wie mache ich meinem AG nun wasserdicht klar, dass er mir das Geld endlich zahlen soll oder das Besitzverhältnis auf mich überschreibt (soweit ich mich noch an die Berufsschule und den BWL-Unterricht erinnere ist mein AG Stand heute Eigentümer des Laptops).

Danke im Voraus!

PS: Dass die Sache mit der Vorstreckung dumm war, ist mir jetzt auch klar. War einfach zu leichtgläubig...

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Wie sehr hängen Sie an dem Arbeitsplatz?
Ansonsten können Sie natürlich dem Arbeitgeber schriftlich und nachweisbar mitteilen (Einschreiben wäre da sinnvoll), dass Sie erwarten, dass er innerhalb der nächsten 14 Tage das Geld zurückzahlt oder Sie sonst den Klageweg beschreiten müssen.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#2
 Von 
Chiron1991
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin schon auf der Suche nach einer anderen Anstellung, da ich auch wegen anderer Gründe nicht mehr zufrieden mit dem AG bin.
Dass es zunächst auf eine Mahnung hinausläuft habe ich mir schon gedacht, bin jedoch sehr unsicher was die Wahl des korrekten Wortlauts in dieser Situation wäre.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17350 Beiträge, 6462x hilfreich)

/// Wahl des korrekten Wortlauts

Was heißt da 'korrekt'? Du bist ja offenkundig in der Lage, den Sachverhalt zu schildern. Fehlt nur noch der Schluss, dass dir der Geduldsfaden nun reißt, dass du Frist setzt und ansonsten den Rechtsweg beschreiten wirst.

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Eigentlich steht der wesentliche Satz ja schon in meinem Beitrag. Und bei sowas ist wirklich weniger mehr. Kurz und knackig, und das Ganze per Einschreiben, das könnte wirken.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#5
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Ich würde da auch keine Zeit verlieren.

Ein ein Jahr andauerndes Liquiditätsproblem wird nämlich in nahezu 100% der Fälle nicht mehr besser.

Mit Glück bekommt man das Geld noch vor der Insolvenz wieder.

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