Mir wurde aus krankheitsbedingten Gründen zum 31.10.10 gekündigt. Da mir mein Arbeitgeber meinen Urlaubsanspruch von 44 Tagen ausgezahlt hat, sagte man mir bei der Agentur für Arbeit, dass ich für diese Zeit gesperrt bin, obwohl ich wieder arbeitsfähig bin und dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stehe.
Wer hat Erfahrung mit solch einem Problem?
Ich habe es ausgerechnet, ich würde erst ab dem 4.1.11 ALG 1 bekommen.
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-- Editiert am 29.11.2010 19:25
ALG 1 Sperre wegen ausgezahltem Urlaubsanspruch
29. November 2010
Thema abonnieren
Frage vom 29. November 2010 | 19:23
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ALG 1 Sperre wegen ausgezahltem Urlaubsanspruch
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 29. November 2010 | 19:29
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8071x hilfreich)
Für Zeiten, in denen man noch Anspruch auf Lohn hat, gibt es kein AlgI.
Die rechtliche Grundlage für das Handeln der AfA finden Sie hier:
SGBIII
§ 143 Ruhen des Anspruchs bei Arbeitsentgelt und Urlaubsabgeltung
(2) Hat der Arbeitslose wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Urlaubsabgeltung erhalten oder zu beanspruchen, so ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Zeit des abgegoltenen Urlaubs. Der Ruhenszeitraum beginnt mit dem Ende des die Urlaubsabgeltung begründenden Arbeitsverhältnisses.
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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