ALG 1 erhöhen?

1. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
Geringhoff83
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
ALG 1 erhöhen?

meine letzten 2 gehälter vom lohn im september und oktober waren nicht vollständig ausgezahlt worden. Ich brachte sie vor Gericht und gewann den Fall.

sie sollten es mir zurückzahlen...
Es wird alles als Brutto für die Monate Oktober und September berechnet.
Sollte das nicht neulich berechnet werden, da 2 Monate fehlen?

nächste Frage...
Ab November bekomme ich alg1. Wegen der Zuzahlung erhielt ich eine Mail vom Arbeitsamt. Dort steht, dass es für November abgerechnet werden soll, weil sie mir das Geld für november überwiesen haben,obwohl mein Vertrag im ende oktober ausgelaufen ist und dass ich einen Monat lang nichts vom alg1 kassieren soll, obwohl es sich um die Berechnung für September und Oktober handelt.

Das Geld, das ich für November erhalten habe, wird vom Arbeitgeber an das Arbeitsamt zurückgezahlt, sodass alles von meinem damaligen Lohn abgezogen wird.

Gibt es nicht einige Dinge, die seltsam sind, obwohl ich nichts falsch gemacht habe? Oder versucht der Arbeitgeber mich erneut auszutricksen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Geringhoff83
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Oder sollte die Berechnung aufgrund des Alg 1 neu berechnet werden, da mein Gehalt für September Oktober neulich höher ist?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116159 Beiträge, 39213x hilfreich)

Zitat (von Geringhoff83):
Gibt es nicht einige Dinge, die seltsam sind,

Keine Ahnung, denn aus der wirren Schilderung ist nicht wirklich sinnvolles zu entnehmen.

Den Sachverhalt bitte mal strukturiert und für Dritte verständlich schreiben.



Zitat (von Geringhoff83):
Sollte das nicht neulich berechnet werden, da 2 Monate fehlen?

Ob es nun neulich, letzte Woche oder nächste Woche berechnet wir, ist eigentlich egal.
Hauptsache es wird berechnet und das dann korrekt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30422 Beiträge, 5439x hilfreich)

Zitat (von Geringhoff83):
ALG 1 erhöhen?
:forum:
ALG1 gehört zu Sozialrecht.

Zitat (von Geringhoff83):
Sollte das nicht neulich berechnet werden, da 2 Monate fehlen?
Ja, der alte Arbeitgeber soll nach der gerichtlichen Entscheidung neu berechnen und dir was nachzahlen.

Am einfachsten dürfte es sein, wenn du die gerichtliche Entscheidung in Kopie mit zur Arbeitsagentur schickst und einfach um die Berücksichtigung bittest. Die können das dann schon verstehen und berechnen neu und berücksichtigen auch das mit dem Novemberlohn.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

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