ALG Anspruch

17. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
vewa
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
ALG Anspruch

Wenn jemand seinen Job während der Probezeit aufgibt, da er nicht mehr die Möglichkeit hat, an den Ort, in dem sich die Firma befindet zu gelange - gelten auch die drei Monate Sperrzeit beim Arbeitsamt ??

Besteht hierbei für denjenigen die Möglichkeit, ALG II zu beantragen ??
Oder ist er hierfür auch gesperrt ??

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13037 Beiträge, 4439x hilfreich)

@vewa:

Die Frage gehört eher ins Unterforum Sozialrecht. Dennoch die Antwort:

Ob es beim ALG I eine (berechtigte) Sperrzeit gibt, hängt von den genauen Umständen ab. Prinzipiell liegt es schon in der Verantwortung des AN, seinen Arbeitsplatz zu erreichen. Und wenn das - aus welchen Gründen auch immer - so problematisch ist, dann sollte man das auch schon vor Arbeitsaufnahme gewusst haben. Ich würde auf Grund der spärlichen Informationen dazu tendieren, dass eine Sperrzeit wohl berechtigt ist.

Während einer Sperrzeit kann ALG II beantragt werden. Dieses wird - für die Dauer der ALG I Sperrzeit - um 30% gekürzt. Eine Sperre beim ALG II gibt es nicht, sondern lediglich Sanktionen bei entsprechenden Pflichtverletzungen. Diese Sanktionen können im Extremfall auch bis zu 100% gehen, aber nicht wegen einer Sperrzeit beim ALG I.

Gruß,

Axel

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"Jeder meiner Beiträge stellt ausschließlich meine persönliche Meinung, und keine Rechtsberatung, dar"

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#2
 Von 
vewa
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Dir !!

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