Bin Ende März arbeitslos geworden und beziehe nun noch bis Mitte Dez. ALGI. Nun habe ich das Schreiben bekommen, dass ich einen Antrag auf ALGII stellen soll, da mein Anspruch auf ALGI nicht mehr gegeben ist.
Bin inzwischen im 5. Monat schwanger und glaube kaum, dass ich einen Arbeitgeber finde, der mich noch vor der Entbindung einstellt. Ausserdem bin ich Risikoschwanger u.a. wg. Bluthochdruck, vorzeitigen Wehen, Blutungen, etc. Gerade wieder erst zurück von 1. Woche Krankenhaus.
Mein Freund (US-Amerikaner) und ich wollen gerne zusammenziehen und auch heiraten, aber aus verschiedenen Gründen erst nächstes Jahr kurz bevor das Baby kommt. Jetzt frage ich mich, ob ich überhaupt Anspruch habe auf ALGII oder ob die ARGE sagen kann ich solle mit meinem Freund gleich zusammenziehen und er solle finanziell für mich aufkommen?
Wir wollen auch heiraten, aber eben erst nächstes Jahr, weil es einem ja nicht gerade einfach gemacht wird, mit den ganzen Dokumenten, die vom Standesamt eingefordert werden bei Eheschließung mit einem Ausländer
Heute hat mir eine Bekannte gesagt, dass wenn man selber gesetzlich krankenversichert ist und das ALGI ausläuft, man in der Schwangerschaft eine Fortzahlung über die Krankenkasse erhält. Sie meinte, wenn ich in einem festen Arbeitsverhältnis stehen würde, würde ich ja auch den besonderen Kündigungsschutz für Schwangere genießen.
Stimmt das?
-- Editiert von American_Tourist am 21.11.2005 18:23:14
ALG I Anspruch endet
Besonderen Kündigungsschutz würden sie genießen, ja - aber solange sie für die BAA arbeitsfähig sind, sprich kein Beschäftigungsverbot w/ der Schwangeschaft ausgesprochen wurde, müssen sie ALG II beantragen und bekommen kein Krankengeld.
Zur Hochzeit zwingen kann die BAA nicht, das wäre ja noch schöner.
Vielen Dank für Ihre Antwort!
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Guten Abend,
habe folgende Beschäftigungszeiten:
2005: 12 Monate gearbeitet
2006: 6 Monate gearbeitet
2007: 9 Monate gearbeitet
ab dem 01.01.2008 auf der Strasse, also arbeitslos.
Habe ich überhaupt Anspruch auf ALG I oder rutsche ich ins Hartz 10?
Danke für die Antwort!
@berliner
sozialrecht
in den letzten 2 jahren 12 monate - bei dir dann also vom 02.01.06 bis 01. 01.08 maßgebend -soz.versicherungspflichtige beschäftigung=alg1
ansonsten antrag auf alg 2.
antragsbearbeitung ca 4-6 wochen, wenn du in berlin bist.
sunbee
danke und wie lange hat man dann Anspruch auf ALG I?
Was war denn zwischendurch? Leistungen der BA? Wenn ja welche (alg I? alg II)?
ALG I
Und jetzt?
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