ALG I Sperrung - Anspruch auf ALG II

8. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
sonric
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)
ALG I Sperrung - Anspruch auf ALG II

Hallo,
bin seit 1. 7. arbeitslos. Da ich als "Springer" beim WDR arbeite, werde ich vermutlich Mitte/Ende September wieder dort arbeiten.
Die Arbeitsagentur Köln hat mich nun einem "privaten Träger" zugewiesen, der mich verpflichtet, 3 x in der Woche dort zu Seminaren aufzutauchen. Aus verschiedenen Gründen möchte ich daran nicht teilnehmen, da die angekündigten Themen mir absolut nichts bringen, mich lediglich zeitlich blockieren.

Meine Frage: Wenn ich mich nun weigere, an dieser Maßnahme teilzunehmen, und dann vermutlich gesperrt werde, habe ich dann Anspruch auf ALG II?

Dank im voraus und viele Grüße
sonric

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13141 Beiträge, 4463x hilfreich)

:forum:

Bitte im Unterforum "Sozialrecht" posten.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"

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