Hallo,
bin seit 1. 7. arbeitslos. Da ich als "Springer" beim WDR arbeite, werde ich vermutlich Mitte/Ende September wieder dort arbeiten.
Die Arbeitsagentur Köln hat mich nun einem "privaten Träger" zugewiesen, der mich verpflichtet, 3 x in der Woche dort zu Seminaren aufzutauchen. Aus verschiedenen Gründen möchte ich daran nicht teilnehmen, da die angekündigten Themen mir absolut nichts bringen, mich lediglich zeitlich blockieren.
Meine Frage: Wenn ich mich nun weigere, an dieser Maßnahme teilzunehmen, und dann vermutlich gesperrt werde, habe ich dann Anspruch auf ALG II?
Dank im voraus und viele Grüße
sonric
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ALG I Sperrung - Anspruch auf ALG II
8. August 2009
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Frage vom 8. August 2009 | 19:01
Von
Status: Frischling (29 Beiträge, 0x hilfreich)
ALG I Sperrung - Anspruch auf ALG II
#1
Antwort vom 8. August 2009 | 19:36
Von
Status: Philosoph (13241 Beiträge, 4505x hilfreich)
Bitte im Unterforum "Sozialrecht" posten.
Gruß,
Axel
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