ALG I Sperrung - Anspruch auf ALG II

8. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
sonric
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)
ALG I Sperrung - Anspruch auf ALG II

Hallo,
bin seit 1. 7. arbeitslos. Da ich als "Springer" beim WDR arbeite, werde ich vermutlich Mitte/Ende September wieder dort arbeiten.
Die Arbeitsagentur Köln hat mich nun einem "privaten Träger" zugewiesen, der mich verpflichtet, 3 x in der Woche dort zu Seminaren aufzutauchen. Aus verschiedenen Gründen möchte ich daran nicht teilnehmen, da die angekündigten Themen mir absolut nichts bringen, mich lediglich zeitlich blockieren.

Meine Frage: Wenn ich mich nun weigere, an dieser Maßnahme teilzunehmen, und dann vermutlich gesperrt werde, habe ich dann Anspruch auf ALG II?

Dank im voraus und viele Grüße
sonric

-----------------
" "




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13241 Beiträge, 4505x hilfreich)

:forum:

Bitte im Unterforum "Sozialrecht" posten.

Gruß,

Axel

-----------------
"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 298.580 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
120.735 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.