ALG I bei beruflicher Wiedereingliederungab 6 h eingestellt

11. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Kalla1234
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
ALG I bei beruflicher Wiedereingliederungab 6 h eingestellt

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen einer Erkrankung über 2 Jahre konnte ich nun mit der Wiedereingliederung beginnen, über welche ich sehr froh bin. Auf Grund der längeren Erkrankung beziehe ich seit Anfang das Jahres Arbeitslosengelt und werde in kürze auf 6 Stunden gehen können.

Im heutigen Gespräch mit der ARGE wurde mir mitgeteilt, dass zu diesem Zeitpunkt auch die Zahlung der ARGE eingestellt werden, da ich ja wieder 6 Stunden arbeiten könnte.

Die Wiedereingliederung wird sich noch in Abstimmung mit meinen Ärzten mindestens bis Ende August 2018 hinziehen.

Meine Frage daher ist, ob dieses rechtens ist? Mein Arbeitgeber führt mich ja weiter als krankgeschriebene Person.

In meinen Recherchen bin nicht sehr weit gekommen, außer, dass es tatsächlich für diesen Vorgang keine Grundlage bei der ARGE gibt, sondern mit einer tatsächlichen Arbeitslosigkeit verglichen wird.

Ich bin froh, dass ich wieder arbeiten kann und jetzt einem doch die finanzielle Grundlage entzogen wird, überhaupt arbeiten zu können bzw. die monatlichen Fixkosten zu decken.

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen
Kalla

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10650 Beiträge, 4201x hilfreich)

Ohne genaue Kenntnis, aber müsste nicht die Krankenkasse wieder einspringen?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12307.10.2018 16:16:46
Status:
Schüler
(262 Beiträge, 87x hilfreich)

http://https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/kommentare/arbeitslosengeld-bei-stufenweiser-wiedereingliederung
Hier steht das dir weiterhin ALG Ii zusteht.

-- Editiert von Jawoll1701 am 11.07.2018 18:24

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#3
 Von 
Kalla1234
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank Jawoll. Ich muss mir den Artikel mal genauer durchlesen, da hier auf so viele Pharagraphen verwiesen wird. Schönes durcheinander....

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