Guten Tag,
ich möchte wissen ob ich ALG I bekomme, wenn ich als Nebentätigkeit eine unbezahlte Geschäftsführertätigkeit für eine GmbH ausübe, deren Alleingesellschafter ich bin.
Hier der genaue Sachverhalt: Ich bin seit vielen Jahre als ordentlicher Angestellter für ein mittelständisches Unternehmen tätig. Parallel bin ich durch meinen Arbeitgeber genehmigt als Nebentätigkeit Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH, für welche ich ab und zu Beratungsmandate wahr nehme. Ein Gehalt oder irgendeine Entlohnung für die Geschäftsführertätigkeit zahle ich mir nicht aus. Generell läuft die GmbH kostendeckend, mal mache ich einige Tausend Euro Gewinn, welche ich nicht ausschütte, mal mache ich kleinere Verluste beim Jahresabschluss.
Meine Frage lautet nun: Habe ich Anspruch auf ALGI, wenn ich meine Anstellung verliere, jedoch weiterhin als Geschäftsführer der GmbH tätig bin?
Freundliche Grüße aus Berlin, Joachim
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ALG I trotz Geschäftsführereigenschaft???
1. September 2012
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Frage vom 1. September 2012 | 18:26
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 1x hilfreich)
ALG I trotz Geschäftsführereigenschaft???
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#1
Antwort vom 1. September 2012 | 18:55
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 12x hilfreich)
Du darft 4oo E dazuverdienen wenn Du den Job länger als 2 Jahre ausübst sonst sind es nur 165 E der Rest wird angerechnet
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#2
Antwort vom 1. September 2012 | 19:17
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 1x hilfreich)
Hm, dankeschön für die Antwort.
Aber ich ziele eher in die Richtung: Bin ich überhaupt arbeitslos i.S.d. § 137 Abs. 1 SGB III
?
Grüße, Joachim
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