Guten Abend zusammen,
einmal angenommen:
Mandantin ist seit 2017 in Elternzeit oder Mutterschutz (Mutterschutz Kind 1: 07/17-10/17, Elternzeit Kind 1: 10/17-5/19, Mutterschutz Kind 2: 5/19-9/19, Elternzeit Kind 2 bis 7/22). Seit September 2020 arbeitet sie 18 Stunden Teilzeit in Elternzeit in dem Unternehmen, in dem sie auch vor der Geburt gearbeitet hat, möchte ihr angestellenverhältnis zum 31.5. aus familiären Gründen jedoch beenden.
Besteht eine Möglichkeit, dass ihr ALG 1 (für den Fall, dass sie es benötigt weil sie nicht direkt was Neues findet) anhand ihres Vollzeitgehaltes aus 2017 bemessen wird? Sprich, gibt es Möglichkeiten, den Teilzeit in Elternzeit - Zeitraum auszuklammern?
Danke & Gruß
F.G
ALG1- Teilzeit in Elternzeit
22. Januar 2022
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Frage vom 22. Januar 2022 | 19:30
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
ALG1- Teilzeit in Elternzeit
#1
Antwort vom 23. Januar 2022 | 08:53
Von
Status: Heiliger (20223 Beiträge, 7321x hilfreich)
Das ist nun eine Frage, die nichts aus dem AV klären will, sondern das Arbeitslosengeld betrifft.
Also Sozialrecht.
Und jetzt?
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