ALG1

25. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
bcn_duende
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
ALG1

Hallo,
nehmen wir mal an Person A hat ca. 5 Jahre bis Ende September 2008 in Deutschland gearbeitet, ist dann nach Barcelona umgezogen und hat dort erst als Freelancer in Form eines Kleingewerbes für eine Deutsche Firma gearbeitet und dann für 8 Monate in einer Firma in Barcelona. Person A möchte zum 1.10.2009
nach Deutschland zurückkehren. Hat Person A einen Anspruch auf ALG1 ? Zusatzinfo: Person A hatte zum Ende Sept. 2008 gekündigt und wurde nicht gekündigt.

Die Regel, dass Person A mind. ein volles Jahr in den letzten 2 Jahren versicherungspflichtig war, ist ja eigentlich erfüllt.
Spielt bei der Bewilligung von ALG1 das Kleingewerbe von Person A eine Rolle?

Vielen Dank im Vorraus!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)
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#2
 Von 
bcn_duende
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

aehm sorry....
wird das jetzt verschoben, ich will ja kein Doppelposting...
bcn_duende

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bcn_duende
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

aehm sorry....
wird das jetzt verschoben, ich will ja kein Doppelposting...
bcn_duende

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Nein, das wird hier von niemandem verschoben.
Kopieren und unter Sozialrecht neu reinstellen, das wäre der Weg.

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" Don`t feed trolls"

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#5
 Von 
bcn_duende
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

ok wurde von mir rüberkopiert...


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