Hallo zusammen,
Meine Freundin hat folgendes Problem:
Wir arbeiten beide in einem großen Freizeitpark, der aktuell Kurzarbeit angemeldet hat. Ich bin unbefristet Festangestellt, sie hat aber nur einen Saisonvertrag (März bis Januar).
Für die theoretisch schon begonnene Saison 2020 hat sie bereits einen beidseitig unterschriebenen Vertrag, Beginn am 28.03.2020.
Kurz nachdem klar wurde, dass der Freizeitpark nicht wie geplant öffnen wird, wurde allen Saisonkräften mitgeteilt, dass sie wie in der Off-Season weiterhin ALG1 beziehen würden, es kam aber nie (!) eine schriftliche Mitteilung, dass der Vertrag gekündigt würde, oder eine Vertragsänderung auf Kurzarbeit (ich selbst musste eine solche unterschreiben).
Sie hat mehrfach in der Personalabteilung angerufen, beim ersten mal wurde ihr mitgeteilt, dass sie "vermutlich auf Kurzarbeit umgestellt" würde. Beim zweiten mal wurde auf das Arbeitsamt und ALG1 verwiesen. Das Arbeitsamt bestätigte jedoch, dass der Anspruch auf ALG nur bei Vorlage einer schriftlichen Kündigung bestehe.
Theoretisch hat sie also, da weder eine schriftliche Umstellung auf Kurzarbeit, noch eine schriftliche Kündigung erfolgt ist, Anspruch auf 100% des Gehalts.
Ist das korrekt?