Guten Tag
Ein Arbeitnehmer ist > 33 Jahre im Betrieb.
Der Arbeitgeber verstirbt wg. Krankheit und der AN
ist dann arbeits-suchend.
Die Kinder übernehmen den Betrieb; lassen diesen aber
als still legen, wg. späterem Verkauf.
Generelle Frage:
Hat der längjährige Arbeitnehmer einen Anspruch auf
eine Abfindung?
Weshalb stehen bei Kündigungen Abfindungen zu, aber
nicht in diesem Fall, wenn diese Konstallation aus
geschlossen wird?
Hat der Arbeitnehmer eine Chance auf eine Abfindung.
Der Betrieb ist solvent und hat liquide Mittel -
kein Pleitegeschäft, wo nichts zu holen ist.
Danke
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AN > 33 Jahre Betriebszugehörigkeit - Abfindung
Google doch das such Wort Recht auf Abfindung . Du wirst feststellen das es ein generelles Recht auf Abfindung nicht gibt , denn in aller Regel fehlt es an etwas, das abgegolten werden müsste.
Hier müssten wir die Aufgaben wegen Betriebsauflösung gekündigt haben . Wenn das nicht der Fall sein sollte, bist du noch immer in einem Arbeitsverhältnis und dann ließe sich um eine Abfindung streiten , weil damit das Verfahren verkürzt werden könnte .
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Wie :blaubär: schon sagte, ein generelles Recht auf Abfindung gibt es in Deutschland nicht. Nur in speziellen Fällen, hat ein AN einen Anspruch auf eine Abfindung. Diese Fälle beschränken sich allerdings auf den Fall einer betriebsbedingten Kündigung mit Abfindungsangebot (§ 1a KSchG
), eines zwischen AG und BR vereinbarten Sozialplans und eines erfolgreichen Auflösungsantrag im laufenden Kündigungsschutzverfahren (§§ 9
, 10 KSchG
). Evtl. gibt es auch mal einen Tarifvertrag der einen Abfindungsanspruch vorsieht. Allerdings ist mir diesbezüglich noch keiner begegnet.
Im geschilderten Fall finde ich es übrigens verwunderlich, dass der TE arbeitssuchend ist. Von einer Kündigung lese ich zumindest nichts. Wurde denn eine Kündigung ausgesprochen? Wurde gegen die evtl. Kündigung geklagt?
Und jetzt?
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