AN-Kündigung in Kurzarbeit

2. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
s.soeldner
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 32x hilfreich)
AN-Kündigung in Kurzarbeit

Wir sind jetzt seit gestern in Kurzarbeit. Eine Vereinbarung hierüber wird mir noch zugehen. Meine Arbeitszeit reduziert sich auf Zuruf (am Abend vorher wird mir gesagt, wie viel ich am nächsten Tag zu arbeiten habe).

In dieser Vereinbarung über die Kurzarbeit steht zur Dauer der KA: 01.04.2020 - 30.09.2020 und zum Umfang "der Umfang kann bisher nicht exakt vohergeseheh werden, es kann daher durchaus dazu kommen, dass im notwendigen Fall "Kurzarbeit null" erfolgt. Hiermit erklärt sich der AN einverstanden." Bisher habe ich diese Vereinbarung nicht unterschrieben, ich werde aber tun müssen, weil ich noch nicht genau absehen kann, wann ich meine neue Stelle antreten darf.

In meinem Arbeitsvertrag gelten für beide Vertragsparteien die gesetzlichen Kündigungsfristen. Bei mir sind das zwei Monate zum Monatsende. Wenn ich dann kündige, endet ja mein Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Muss mir mein AG dann mein volles Gehalt zahlen, oder könnte er mich dann auf Kurzarbeit 0 setzen und ich erhalte gar keine Leistungen???

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17350 Beiträge, 6462x hilfreich)

/// Arbeitszeit reduziert sich auf Zuruf
Das kann es nicht sein. Vier Tage Vorlauf sollten es schon sein, wenn man die Regeln für 'Arbeit auf Abruf' zugrundelegt.

/// Vereinbarung über die Kurzarbeit
Dass es sich wirklich um eine Vereinbarung handeln soll, bezweifle ich stark - es ist doch die blanke Vorgabe des AG, also eher Formularvertrag.
Ich bezweifle auch stark, dass der AG sich alles vorbehalten können soll zwischen Null und Vollzeit. Da müsste aber wohl besser ein Fachanwalt ran.
Jedenfalls würde ich sowas auch nicht unbedingt unterschreiben.

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#2
 Von 
s.soeldner
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 32x hilfreich)

Ich habe ein altes Urteil gefunden: (BAG, Urteil vom 11.07.1990, Aktenzeichen 5 AZR 557/89) hierin wird beschrieben dass ich Falle der fristgerechten Kündigung kein Kurzarbeitergeld mehr beziehen kann (Voraussetzung hierfür entfallen mit der Kündigung) und mein AG aber auch nur verpflichtet ist, mir das Arbeitrsentgelt in der vereinbarten Höhe zu zahlen - also im Zweifel nix. Da ich diese Vereinbarung für 6 Monate unterschreiben soll und ich auch 3 Monate Kündigungsfrist habe, ist das Risiko für mich an dieser Stelle natürlich groß.

Kennt jemand vielleicht ein aktuelleres Urteil?

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