Hallo,
ich bin seit einigen Wochen krankgeschrieben und habe aus gesundheitlichen Gründen meinen Arbeitsvertrag
gekündigt.
Laut Personalabteilung habe ich für 2019 einen Urlaubsanspruch von 8 Tagen, den ich gerne zum Schluss nehmen möchte. Ich würde also aus der Krankeit den Urlaubsanspruch antreten.
Steht mir das so zu oder kann die Firma den Urlaub streichen?
Gruß Idu
AN Kündigung während Krankheit, Urlaubsanspruch?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Der Urlaub muss beantragt werden. Für eine Ablehnung würde der Arbeitgeber Gründe benötigen, § 7 Abs. 1 BUrlG .
@ Ratsuchender@123net,
danke, da ich ja krankgeschrieben war und den Urlaubsanspruch von 8 Tagen vorab telefonisch über die Personalabteilung abfragte, habe ich mit Einreichung der letzten Krankmeldung eine Notitz mit angehängt, von bis wann (also) letzte 8 Tage Urlaub. Danach habe ich nichts mehr gehört aber ich weis nicht, ob ich das do als erledigt sehen kann...
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Nein, Du benötigt schon eine Zustimmung, Stillschweigen ist nicht ausreichend.
Ich würde insoweit den alten Arbeitgeber kurz und freundlich um eine Genehmigung bitten.
...und wenn mir die Sachbearbeiterin am Telefon sagt, von Ihr aus geht es in Ordnung?
Wenn die Personalsachbearbeiterin den Urlaub telefonisch genehmigt, würde ich den Urlaub antreten wie beantragt (ggf. später auftretende Beweisprobleme würde hier vernachlässigen).
ZitatNein, Du benötigt schon eine Zustimmung, Stillschweigen ist nicht ausreichend. :
Da es Gerichtsurteile gibt, die das genaue Gegenteil besagen, würde mich die Rechtsgrundlage interessieren.
ZitatWenn die Personalsachbearbeiterin den Urlaub telefonisch genehmigt, :
Telefonat? Welches Telefonat? Hat nie stattgefunden / da wurde nicht darüber gesprochen.
Zitatund wenn mir die Sachbearbeiterin am Telefon sagt, von Ihr aus geht es in Ordnung? :
Wie könnte man das beweisen? Hat die Sachbearbeiterin da echt das letzte Wort?
Zitathabe ich mit Einreichung der letzten Krankmeldung eine Notitz mit angehängt, von bis wann (also) letzte 8 Tage Urlaub :
Fraglich ob das bereits ein Urlaubsantrag wäre oder nur eine Anfrage ob da eventuell vielleicht ...
... und dann wäre da noch der Punkt, dass Krankheit / AU und Urlaub sich ausschließen. Urlaub kannst du erst nehmen, wenn du wieder arbeitsfähig bist. Ggf. müsste der Urlaub ausbezahlt werden, wenn du ihn nicht vor dem Ende der K-frist antreten kannst.
ZitatStillschweigen ist nicht ausreichend. :
ZitatDa es Gerichtsurteile gibt, die das genaue Gegenteil besagen, würde mich die Rechtsgrundlage interessieren. :
Die Rechtslage ist die von mir aufgezeigte:
"So manch ein Arbeitnehmer gibt einen Urlaubsantrag ab, erhält hierauf keine Antwort und geht davon aus, der Urlaub sei stillschweigend genehmigt. Doch das ist gefährlich! Schweigen gilt gerade nicht als Zustimmung. Und wer ohne Genehmigung seinen Urlaub antritt, riskiert sogar eine fristlose Kündigung. Etwas anderes gilt, wenn es im Betrieb eine Betriebsvereinbarung gibt, wonach über einen Urlaubsantrag innerhalb einer bestimmten Frist entschieden sein muss und er anderenfalls automatisch als genehmigt gilt. Jedoch sind solche Betriebsvereinbarungen eher selten."
Quelle: https://www.betriebsratspraxis24.de/news/betriebsratspraxis-extra/irrtuemer-im-arbeitsrecht/urlaub-und-krankheit/
ZitatWenn die Personalsachbearbeiterin den Urlaub telefonisch genehmigt :
ZitatTelefonat? Welches Telefonat? Hat nie stattgefunden / da wurde nicht darüber gesprochen. :
Der/die Fragesteller/-in beabsichtigt wohl, ein Telefonat zu führen. Daher habe ich in meiner Antwort auch das Wort "wenn" verwandt.
-- Editiert von Ratsuchender@123net am 31.03.2019 13:08
Sie haben einen Abgeltungsanspruch für nicht gewährten Urlaub. Nicht gewährter Urlaub, weil Sie krank sind UND gekündigt haben. Der Urlaub müsste einfach ausbezahlt werden. Sie müssen/können/brauchen keinen Urlaub nehmen, so lange Sie krankgeschrieben sind. Oder wollen Sie die Krankschreibung "passend enden" lassen?
Grüße von Frau Herrje
ZitatDie Rechtslage ist die von mir aufgezeigte: :
Die Rechtslage bildet sich zum Glück immer noch aus den Gesetzen und den Urteilen der Gerichte. Und nicht aus Meinungen von Leuten die Anleitungen für Betriebsräte vertreiben wollen
Und das Arbeitsgericht Chemnitz, dass hat die Rechtslage so gesehen:
Wenn ein Arbeitnehmer einen Urlaubsantrag einreicht und dieser in einen Urlaubsplan eingetragen wird, so hat der Arbeitgeber innerhalb von einem Monat über diesen Urlaubsantrag zu entscheiden. Sollte der Arbeitgeber diese Frist ohne Widerspruch verstreichen lassen, darf der Arbeitnehmer von der Genehmigung des Urlaubsantrages ausgehen.
Az.: 11 Ca 1751/17
ZitatDer/die Fragesteller/-in beabsichtigt wohl, ein Telefonat zu führen. :
Ja, und mein Kommentar sollte zeigen wie gut so ein Telefonat bzw. dessen Inhalt im Falle des Falles zu beweisen wäre.
ZitatDie Rechtslage bildet sich zum Glück immer noch aus den Gesetzen und den Urteilen der Gerichte. Und nicht aus Meinungen von Leuten die Anleitungen für Betriebsräte vertreiben wollen :
Und das Arbeitsgericht Chemnitz, dass hat die Rechtslage so gesehen:
Wenn ein Arbeitnehmer einen Urlaubsantrag einreicht und dieser in einen Urlaubsplan eingetragen wird, so hat der Arbeitgeber innerhalb von einem Monat über diesen Urlaubsantrag zu entscheiden. Sollte der Arbeitgeber diese Frist ohne Widerspruch verstreichen lassen, darf der Arbeitnehmer von der Genehmigung des Urlaubsantrages ausgehen.
Az.: 11 Ca 1751/17
Das zitierte Urteil lässt sich überhaupt nicht ansatzweise auf den vorliegenden Sachverhalt übertragen.
Das ArbG Chemnitz entschied über einen Fall, in dem der Arbeitgeber dazu aufforderte, dass zu Beginn des Kalenderjahres seine Arbeitnehmer die Angabe ihrer Urlaubswünsche anzugeben haben. Auf dieser Grundlage stellte er dann einen Urlaubsplan auf.
Weder eine solche Verpflichtung des Fragestellers noch ein Urlaubsplan liegen vor.
ZitatJa, und mein Kommentar sollte zeigen wie gut so ein Telefonat bzw. dessen Inhalt im Falle des Falles zu beweisen wäre. :
Auf die Beweisproblematik habe ich bereits hingewiesen. Da aber möglicherweise beide Parteien an dem beantragten Urlaub interessiert sein sollten, ist meines Erachtens diese Problematik zu vernachlässigen.
-- Editiert von Ratsuchender@123net am 31.03.2019 17:09
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