AN droht mit Anwalt bei Sperre

16. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
otto29
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)
AN droht mit Anwalt bei Sperre

Hallo,

ein ehemaliger AN droht (mündlich) mit rechtlichen Folgen da wir in der Arbeitsbescheinigungnvertragswidriges Verhalten angemerkt haben. Er sagt wir hätten Ihn ja auch mal beleidigt und dafür gäbe es Zeugen. Hintergrund er wurde gekündigt fristgerecht wegen schwerer Beleidigung des AG. In der Kündigungnwurde der Grund nicht angegeben (unter 10 AN, kein kschg). Woraufhin er mehr als 6 wochen krank wurde bis zum ende der kündigungsfrist.

wie sollte man weiter vorgehen? das arbeitsamt "bitten" ihn nicht zu sperren weil er sonst uns verklagt wegen schädigung an seiner person?

danke schonmal

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14 Antworten
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#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
ein ehemaliger AN droht (mündlich) mit rechtlichen Folgen da wir in der Arbeitsbescheinigungnvertragswidriges Verhalten angemerkt haben.


Entsprach das denn der Tatsache oder haben Sie hier "nachgetreten"?


quote:
wie sollte man weiter vorgehen?


abwarten und tee trinken...

quote:
das arbeitsamt "bitten" ihn nicht zu sperren weil er sonst uns verklagt wegen schädigung an seiner person?


Die bitte können Sie sich sparen. Die AfA ist doch dankbar für jeden Grund, wenn Sie eine Sperrfrist verhängen darf.

Sie haben den "wahren" Kündigungsgrund also nicht in der schriftlichen Kündigung des AN angegeben, sondern erst bei dem Schreiben für die AfA?

Das ist zwar rechtlich nicht zu beanstanden, aber auch nicht die feine englische. Wobei sich der AN wohl auch nicht so ganz wunschgemäss verhalten hat.


In solchen Situationen wäre es immer ganz interessant, wie sich die Gegenseite zu dem Sachverhalt äussert.

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#2
 Von 
otto29
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

zum allgemeinen sachverhalt. AN erstellte größeres Angebot welches wir nachprüften. Dies gefiel AN nicht da wir einige Fehler fanden und uns erst zum späteren Zeitpunkt genauer äußern wollten.

Daraufhin wurde AN gegenüber dem anwesenden AG ausfallend und beschümpfte diesen. Als Begründung für dies Verhalten nannte er das misstrauen weil wir seine erstellten Angebote prüfen und dies und die kritisierung sei Mobbing.

Das ist die Kurzfassung.

Da wir endlich "Ruhe" haben wollen, ist uns unklar wie er rechtliche Ansprüche jetzt noch herleiten kann wegen seines unschätzbaren guten Rufs und der angeblich bezeugten Beleidogung ihm gegenüber.

Anzumerken ist vielleicht noch dass es sich um ein Bauunternehmen handelt bei denen bekanntlich allgemein mal ein rauerer Ton herrschen kann.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

-- Editiert am 16.11.2010 21:01

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#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
da er sich beim anwalt schon schlau gemacht hätte


Ich dachte immer, AGs lassen sich von solchen Sprüchen nicht beeindrucken und lachen höchstens herzlich darüber...da scheinen Sie ein Ausnahme zu sein.


quote:
da er ja nicht öffentlich angeprangert wird sondern lediglich gegenüber dem amt.


Ihnen war die Konsequenz für den gekündigten AN beim Ankreuzen bei "Kündigung wegen vertragswidrigem Verhalten" schon klar, oder?



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#4
 Von 
otto29
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Meine obere Antwort wurde geändert um den Sachverhalt zu Schildern.

Was genau meinen Sie mit Konsequenzen? Diese vorgehensweise wurde uns vom Anwalt geraten.

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#5
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
Diese vorgehensweise wurde uns vom Anwalt geraten.


Welche Gewinn gab es dadurch das man den AN "verraten" hatte. Keinen.
Zieh die Aussage zurück und die Sache ist erledigt.

Klar rät der Anwalt zu sowas, wen man ihn fragt: Wie kann ich dem so richtig zeigen. Mir ist ja eh langweilig und daher kann ich etwas spielen

Uwe

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Was genau meinen Sie mit Konsequenzen?


Na, das der AN daraufhin eine 12wöchige Sperre beim ALG1 erhält, weil er das Arbeitsverhältnis vorsätzlich beendet bzw.dazu beigetragen hat.

@Labersack

quote:
Zieh die Aussage zurück und die Sache ist erledigt.


Denkst Du, dass die AfA dann so einfach von der Sperrzeit abstand nimmt? Würde mich sehr wundern.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
Denkst Du, dass die AfA dann so einfach von der Sperrzeit abstand nimmt?


Das wäre dann nicht mehr sein Problem.

Uwe

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#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Und was wollen Sie dann als Kündigungsgrund nennen?
Natürlich wird die AfA richtig nachbohren. Wenn Sie jetzt behaupten, das war gar nicht so, dann kann das auch rechtliche Folgen haben wegen "Falschbehauptung" oder wie sich das nennt, da kennen sich die User im Strafrecht besser aus.

Ausfallendes Verhalten und sich beschimpfen lassen muss sich weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber gefallen lasse. Wer sowas macht soll bitte auch für die Folgen einstehen.



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#9
 Von 
otto29
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

ja da sehe ich auch so, die frage ist nur was er daraufhin macht gegen uns bzw machen kann?

so sachen wie rufschädigung etc?

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Die Frage wäre ob die "Kündigung" denn gerechtfertigt ist. Eine Beleidigung erlaubt höchstens eine Abmahnung. Und ohne Gründe zu kündigen geht nur in der Probezeit.

Selbstverständlich kann er einen Schaden der durch eine "erfundene" schwere Beleidigung entstanden wäre gelten machen. Es sei denn man kann das auch Beweisen.

Uwe

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#11
 Von 
otto29
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Kündigen ohne Angabe von Gründen geht auch bein kleinbetrieben. Zudem gibts einen Zeugen der dies mitbekommen hat. Ich vermute dass er dann wegen einer Sperre gegen gehen wird.

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#12
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

AN droht mit anwalt - um auf den kern der anfrage zurück zu kommen.

meine meinung: drohen lassen und abwarten.

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#13
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Eigentlich ist die Sache doch ganz einfach: Entweder kann man ohne Grund kündigen oder nicht.
Und wenn man einen Grund hat, dann sollte der schon belegbar sein. Gerade in einer so kleinen Firma ist der innere Betriebsfrieden wichtig.
Sie selber sagen, der Ton im Baugewerbe ist rauer (stimmt durchaus), aber dann wäre die Frage, wie dünnhäutig sie waren.
Das der Vorgesetzte/Chef sich die Arbeit des Untergebenen noch einmal durchsieht, ist in sich nachvollziehbar und kein Verbrechen. Die Frage ist ja, warum sie das machen (bei allen, die Angebote erstellen - dann wäre es gerecht, oder weil sie den Verdacht haben, das Angebot ist nicht ausreichend?
Unabhängig davon, ist ein Angebot falsch formuliert (überhöht, unter Preis, fehlende Angebotsteile) - und dies kann ja auch ohne Absicht passiert sein - führt es doch letztenendes zum Nichterhalt des Auftrages - und das wäre für eine Firma bedauerlich.

Und falls Sie mit der Arbeitsbescheinigung ein Zeugnis meinen - nun, dann erstellen Sie doch ein neues und lassen den mokierten Satz raus.

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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Und falls Sie mit der Arbeitsbescheinigung ein Zeugnis meinen - nun, dann erstellen Sie doch ein neues und lassen den mokierten Satz raus.



Es geht nach meinem Verständnis um die Arbeitsbescheinigung für die AfA. Hier wurde als Kündigungsgrund vertragswidriges Verhalten des AN angegeben, was von der AfA umgehend mit einer 12wöchigen Sperrfrist für den AN belohnt wird.

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