AN kündigt, Resturlaub wird vorgeschrieben

16. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
red_latina
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 8x hilfreich)
AN kündigt, Resturlaub wird vorgeschrieben

Guten Morgen zusammen,

ich habe vor 2 Wochen fristgerecht meinen Job zum 31.01.09 gekündigt.
Nun fallen für den Januar noch 2 Urlaubstage plus Überstunden (nochmal ca. 2-3 Tage) an. Mein Plan war eigentlich diese in der letzten Januarwoche zu nehmen.
Leider ist mein Chef durch meine Kündigung sauer auf mich und schreibt mir vor, dass ich meinen Urlaub zwischendurch im Januar nehmen muss. Ich sagte ihm, dass ich mich damit arrangieren kann, allerdings dan 30.Januar (also den Freitag) freihaben möchte, damit ich mich noch etwas erholen kann. Daraufhin kam von ihm ein klares Nein mit der Begründung, dass er erwartet, dass ich bis zum letzten Tag anwesend bin, da ich ja so eine kurze Kündigungsfrist habe. Dafür kann ich ja nichts.

Von daher nun meine Frage. Hat er das Recht mir den Urlaub vorzuschreiben?
Bin wirklich enttäuscht, da es meinem Chef wirklich nur darum geht mir eins auszuwischen.

Gruss,
red_latina

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

du kannst natürlich einen urlaubsantrag für deine wunschtermine stellen. wenn der chef den antrag konkret ablehnt, kannst du vors arbeitsgericht gehen. - eine frage für sich, ob das des streits wert ist.

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#2
 Von 
red_latina
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 8x hilfreich)

Das will ich natürlich nicht. Aber hat der AG die Möglichkeit jemanden komplett vorzuschreiben, wann er in den Urlaub gehen muss?

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#3
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

Wenn es dafür betriebliche Gründe gibt ja. Sonst nein.

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#4
 Von 
red_latina
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 8x hilfreich)

Da stellt sich mir dann die Frage, was ein betrieblicher Grund ist? Zählt dazu meine Kündigung und dass es noch keinen NAchfolger gibt?

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#5
 Von 
Angel83
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 14x hilfreich)

Als was warst denn angestellt? Und warst du allein dort tätig? Dann können das schon betriebliche Gründe sein, wenn es noch keinen Nachfolger gibt.

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