Hallo,
mal angenommen ein AN ist seit 8/2020 im Krankenstand, war auf Reha und nun soll die Wiedereingliederung stattfinden.
Es gib unterschiedliche Ansichten zum Thema Urlaub:
AG sagt
- für die Zeit im Krankenstand entstehen nur Ansprüche auf den gesetzlichen Urlaub von 20 Tagen pro Jahr
- der Urlaub, der mit einem 5h/Tag erworben wurde, würde nun, da die Stunden auf 4/Tag reduziert werden, auch nur so bezahlt werden
- In der Wiedereingliederung wird kein Urlaubsanspruch erworben.
Beim letzten Punkt habe ich nun schon gegenteiliges gelesen, für die anderen beiden nichts gefunden.
Zitat:Während der Wiedereingliederung werden Urlaubsansprüche erworben
Auch während einer Langzeiterkrankung erwirbt ein Arbeitnehmer nach dem Ende der Lohnfortzahlung im ruhenden Arbeitsverhältnis dieselben Urlaubsansprüche, als wenn er gearbeitet hätte. Absolviert er während der Arbeitsunfähigkeit eine Wiedereingliederung, schmälert das seine Rechte nicht. Das bedeutet, dass er auch in dieser Zeit aus dem Hauptarbeitsverhältnis Urlaubsansprüche ansammelt. Diese verfallen – wenn er den Urlaub krankheitsbedingt nicht nehmen kann – nach den üblichen Verfallsregeln der aktuellen EU- Rechtsprechung. Damit bestehen sie bis zum 31. März des übernächsten Jahres. Es ist einem Arbeitnehmer jedoch nicht erlaubt, während einer Wiedereingliederung Urlaub zu nehmen.