AN wird während Elternzeit nicht informiert

14. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
Grinsekatze247
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 0x hilfreich)
AN wird während Elternzeit nicht informiert

Guten Tag,
ich bin seit März 2021 in Elternzeit für 3 Jahre bei einem Ambulanten Pflegedienst. Von einer Bekannten habe ich erfahren, dass Mitte 2021 die Pflegedienstleitung den Pflegedienst verlassen hat - ich wurde nicht informiert bzgl. neuem Ansprechpartner, aber ok. Im Herbst 2021 zog der Pflegedienst um - ich wurde nicht informiert, stand plötzlich vor einem ganz anderen Laden, als ich zur Vorweihnachtszeit mal vorbeischauen wollte und musste erst online schauen, wohin der Pflegedienst verzogen ist. Bin dann nicht mehr hingefahren.
Heute schrieb die Bekannte mir, dass der Pflegedienst zum 1.7. schließt - und ohne diese Bekannte hätte ich es wahrscheinlich nie erfahren.
Habe ich irgendwelche Rechte diesbezüglich?
Mein Job ist ja dann nicht mehr existent, wenn meine Elternzeit um ist, aber informiert werde ich nicht. Das kann doch nicht angehen.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2330 Beiträge, 363x hilfreich)

Da kommt es zunächst mal darauf an, welche Geschäftsform (AG, GmbH, KG, UG haftungsbeschränkt, GbR, etc...) dieser Pflegedienst hat.
Es gibt da nämlich durchaus Konstellationen, in denen Du möglicherweise beim Gesellschafter noch ungekündigt angestellt wärst und dieser nach der Elternzeit Lohn schulden könnte.

Vergiss auch alte Urlaubsansprüche nicht.

-- Editiert von Kalanndok am 14.06.2022 15:19

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32163 Beiträge, 5654x hilfreich)

Zitat (von Grinsekatze247):
Habe ich irgendwelche Rechte diesbezüglich?
Ganz sicher hast du Rechte, was deinen Arbeitsvertrag und die Elternzeit-Vereinbarung betrifft.
Zitat (von Grinsekatze247):
Mein Job ist ja dann nicht mehr existent, wenn meine Elternzeit um ist,
Das wird vermutlich nicht so sein. Vielleicht wird dein AG dann ein anderer sein?
Pflegedienstunternehmen verschwinden doch nicht einfach so.

Ob du ein Recht hast, über jede Veränderung informiert zu werden, während du 3 Jahre in E-zeit bist--- kommt darauf an. Eher nicht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Da kommt es zunächst mal darauf an, welche Geschäftsform (AG, GmbH, KG, UG haftungsbeschränkt, GbR, etc...) dieser Pflegedienst hat.
Es gibt da nämlich durchaus Konstellationen, in denen Du möglicherweise beim Gesellschafter noch ungekündigt angestellt wärst und dieser nach der Elternzeit Lohn schulden könnte.
1. Heißt das Gesellschaftsform und nicht Geschäftsform. Und 2. ist das vollkommen unerheblich. Eine Kündigung eines/r Mitarbeiters/in in Elternzeit - auch eine betriebsbedingte - erfordert die Zustimmung der zuständigen Landesbehörde. Fällt diese negativ aus oder wird sie gar nicht durchgeführt, kann erst wieder eine Kündigung nach der Elternzeit ausgesprochen werden. Das Unternehmen kann also dementsprechend nicht liquidiert werden.

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#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Pflegedienstunternehmen verschwinden doch nicht einfach so.

Manchmal werden sie schlicht und einfach aufgelöst.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Grinsekatze247):
ich bin seit März 2021 in Elternzeit für 3 Jahre bei einem Ambulanten Pflegedienst. Von einer Bekannten habe ich erfahren, dass Mitte 2021 die Pflegedienstleitung den Pflegedienst verlassen hat - ich wurde nicht informiert bzgl. neuem Ansprechpartner, aber ok.

Darauf gibt es auch keinen Anspruch. Ansprechpartner ist immer das Unternehmen.

Zitat:

Im Herbst 2021 zog der Pflegedienst um - ich wurde nicht informiert, stand plötzlich vor einem ganz anderen Laden, als ich zur Vorweihnachtszeit mal vorbeischauen wollte und musste erst online schauen, wohin der Pflegedienst verzogen ist. Bin dann nicht mehr hingefahren.

Hätte man vielleicht mal machen sollen.
Zitat:
Heute schrieb die Bekannte mir, dass der Pflegedienst zum 1.7. schließt - und ohne diese Bekannte hätte ich es wahrscheinlich nie erfahren.

Na ja - spätestens beim Versuch, im März 2024 nach Ende der Elternzeit wieder zum Dienst zu kommen...
Zitat:
Habe ich irgendwelche Rechte diesbezüglich?
Mein Job ist ja dann nicht mehr existent, wenn meine Elternzeit um ist, aber informiert werde ich nicht. Das kann doch nicht angehen.

Das kann man jetzt so nicht beantworten. Dafür müsste man a) wissen, welche Rechtsform der Pflegedienst hat(te), und b) was mit ihm passiert ist. Umzug? Konkurs? Auflösung?

Die Auflösung einer GmbH z.B. lässt bestehende Arbeitsverträge unberührt, deshalb müssen die in dem Fall extra gekündigt werden.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Grinsekatze247
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten.
Der Pflegedienst ist eine GmbH. Es gibt noch 2 Niederlassungen in anderen Bundesländern. Ob die bestehen bleiben weiß ich nicht, aber der hier in
meinem Bundesland wird einfach wegfallen, da wohl auch viele Patienten weggegangen sind.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von Grinsekatze247):
aber der hier in meinem Bundesland wird einfach wegfallen, da wohl auch viele Patienten weggegangen sind.

Dann ist nicht auszuschließen, das es zu einer betriebsbedingten Kündigung kommen könnte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2330 Beiträge, 363x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
1. Heißt das Gesellschaftsform und nicht Geschäftsform

Stimmt, Knoten im Kopf gehabt, aber war ja denke ich klar, was gemeint ist.

Zitat (von Grinsekatze247):
Der Pflegedienst ist eine GmbH

Nur weil ich oft sehe, dass das verwechselt wird:
Prüfe nochmal, ob das wirklich eine GmbH ist und nicht eine "GmbH und Co. KG". Das wäre nämlich keine GmbH sondern halt eine KG.

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