ANÜ - Arbeitszeiten und Anreise

7. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Yrpa
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
ANÜ - Arbeitszeiten und Anreise

Hallo zusammen,


ich habe zwei Fragen bzgl. Arbeitszeiten und meiner Anreisezeit.

1. ich bin als ANÜ an ein Unternehmen entliehen, das die 37h Woche hat. Bei meinem AG habe ich einen 40h Vertrag. Theoretisch würde ich also jede Woche 3h zu wenig arbeiten. Kann mein AG mir die Stunden vom Gehalt abziehen oder ist das schlichtweg sein Problem?

2. der Einsatzort liegt 350km von meinem Heimatort entfernt, so dass ich unter der Woche eine Unterkunft am Einsatzort habe, die mir bezahlt wird. Was ist aber mit den Stunden, die ich pro Woche aufbringe, um den Einsatzort zu erreichen (8h/Woche)? Ist das meine Freizeit oder muss mein AG mir die vergüten?


Vielen Dank für eine Info.


Schöne Grüße,
Yrpa

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Wie kommst du denn zum Einsatzort?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Yrpa
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Mit einem Firmenwagen, 1% Regelung

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17440 Beiträge, 6490x hilfreich)

Dein Einsatzort ist dein Dienstort, nehme ich an - müsste so auch in deinem AV stehen.
Dass dein Heimatort so weit weg ist, ist in der Tat dein Privatvergnügen.
Die Frage von Differenzen in der AZ bei ANÜ sollte im Vertrag der beiden Firmen geregelt sein. Du hältst dich an deinen AV.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Yrpa
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,


ich meinem AV steht die Adresse des Unternehmes (Betriebsstätte) bei dem ich angestellt bin.
Ich habe zuerst intern gearbeitet da noch nicht klar war, wohin ich entliehen werde.


Schöne Grüße,
Yrpa

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

1) Das ist rein das Problem des AG. Wenn er dir per Vertrag 40h zusichert, dann muss er dies auch leisten. Hat er weniger für dich, dann ist es das Problem des AG
2) Das ist dein Privatvergnügen

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.952 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen