ANÜ Consulting Gehalt mit Stunden ausgleichen

20. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Bobsing
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
ANÜ Consulting Gehalt mit Stunden ausgleichen

Guten Morgen,

ich habe ein kleines Dilemma mit der aktuellen Situation und der "Equal PAy" Regelung

Situation.
Ich bin seit 01.2018 über eine Unternehmensberatung bei einem Tier1 Zulieferer tätig (IG Metall Tarif des Entleihers).

Seit 9 Monaten sollte prinzipiell die Equal Pay Regelung gelten, war mich so bis heute nicht bewusst, da idR die Kollegen bei den Kunden mit einem Dienstvertrag eingesetzt werden.
Nun kam aber meine Firma auf mich zu uns sagte ich soll ab sofort auf die Stundendeckelung achten. Das heißt ich soll weniger arbeiten. Der Hintergrund ist sicherlich, dass man so dem Gehaltsausgleich entkommen möchte.
Jetzt fordert er jedoch, dass ich die restlichen Stunden, die ich nicht beim Kunden bin, ins Büro komme um "interne" Arbeiten zu tätigen.
Das kann doch nicht rechtens sein, oder? Ich bin mit einer ANÜ beim Kunden und dadurch gelten seine Arbeitszeiten, auch wenn diese wegen Equal Pay auf deutlich unter 40 Std gedrückt werden müssen. Damit meine ich, Anstatt das höhere Gehalt zu zahlen, sollen die Stunden in dem Maße runter geschraubt werden, damit es nun mit meinem Gehalt im Verhältnis mit dem des Zulieferers wieder passt.

Darüber hinaus, was passiert imt den letzten 9 Monaten, die ich mit zu wenig Gehalt arbeitete bzw. zu viele Stunden arbeitete.

Was für Rechte habe ich in der Situation, bzw welche Argumentationen habe ich auf meiner Seite.

Über Hilfe würde ich mich freuen.

Grüße




-- Editiert von Bobsing am 20.05.2019 12:02

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Ihre Ausführungen sind so nicht wirklich verständlich. Mal auf Anfang: Was steht im Arbeitsvertrag zur Arbeitszeit?
Was steht im Vertrag über die Bezahlung?
Erläutern Sie bitte mal das Problem mit dem "Equal Pay" und dem "Stunden drücken".

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7125 Beiträge, 1492x hilfreich)

Zitat:
Nun kam aber meine Firma auf mich zu


Also die Firma, die Sie an den Zulieferer entliehen hat

Zitat:
Jetzt fordert er jedoch, dass ich die restlichen Stunden, die ich nicht beim Kunden bin


Wiederum die Firma die sie entliehen hat?

Wichtig wäre es doch, mal aufzulösen mit wie viel Stunden Sie zum Zulieferer entliehen werden. Und dann - mit wie viel Stunden Sie bei der Unternehmensberatung angestellt sind.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
Bobsing
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)



Zitat (von cirius32832):
Zitat:
Also die Firma, die Sie an den Zulieferer entliehen hat

Nein Mein ursprünglicher Arbeitgeber

Zitat:
Wiederum die Firma die sie entliehen hat?

Auch mein Ursprünglicher Arbeitgeber

Zitat:
Wichtig wäre es doch, mal aufzulösen mit wie viel Stunden Sie zum Zulieferer entliehen werden. Und dann - mit wie viel Stunden Sie bei der Unternehmensberatung angestellt sind.


Im Vertrag bei meinem Arbeitgeber stehen 40 Std und im ANÜ Vertrag des Entleihers ebenfalls 40.






Zitat (von altona01):
Ihre Ausführungen sind so nicht wirklich verständlich. Mal auf Anfang: Was steht im Arbeitsvertrag zur Arbeitszeit?
Was steht im Vertrag über die Bezahlung?
Erläutern Sie bitte mal das Problem mit dem "Equal Pay" und dem "Stunden drücken".


Mit Equal pay meine ich die Regelung, welche besagt, dass der Arbeitgeber dem "Leiharbeiter" das Gehalt zahlen muss welches in dem entliehenen Betrieb üblich ist bei ähnlichen Arbeiten. Das macht mein Arbeitgeber nicht.

Danke

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#4
 Von 
Bobsing
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Push

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#5
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Bobsing):
Ich bin seit 01.2018 über eine Unternehmensberatung bei einem Tier1 Zulieferer tätig (IG Metall Tarif des Entleihers).


1. Ob der Entleiher nach irgendeinem Tarif bezahlt, ist für Sie erstmal unerheblich.
2. Die Unternehmensberatung, bei der Sie angestellt sind, bestimmt nunmal Ihre Arbeitszeiten und den Einsatzort. Und wenn man Sie verpflichtet, internen Tätigkeiten nachzugehen, haben Sie dem Folge zu leisten.

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#6
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Wenn Du Deinem AG 40 h schuldest und er Dich 40h einsetzt, wäre die naheliegende Frage doch: Welche restlichen Stunden?

Wenn Du weniger als 40h beim Kunden eingesetzt wirst, löst das das EqualPay-Problem Deiner AG in keinster Weise; er müsste Dich ja immer noch nach Tarif bezahlen, wenngleich auch für weniger Stunden. Da die Firma, in der Du tätig bist, aber vermutlich bemerken wird, dass Du keine 40h mehr da bist, obwohl Du für 40h gebucht bist, wird sich Dein AG damit keine Freunde machen.

Was bedeutet denn "Stundendeckelung"? Hast Du Anweisung, keine Überstunden zu machen?

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#7
 Von 
Bobsing
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich bin nur noch für weniger Stunden gebucht. Wenn ich dann aber die Reststunden intern arbeite ist der Mehrwert ja wieder weg. oder?

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#8
 Von 
Bobsing
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

push

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#9
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Mir fällt gerade auf, gucken Sie unbedingt in Ihren Arbeitsvertrag bzw. in den Tarifvertrag, wie lang die darin genannte Ausschlußfrist ist. Ansprüche sind nur innerhalb dieser Frist nachforderbar.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#10
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Bobsing):
ch bin nur noch für weniger Stunden gebucht. Wenn ich dann aber die Reststunden intern arbeite ist der Mehrwert ja wieder weg. oder?


Welcher Mehrwert? Sie haben eine Arbeitsvertrag mit dem Consultingunternehmen. Sie arbeiten zum vertraglich vereinbarten Gehalt. Egal, ob Sie nun bei einer Fremdfirma oder intern Tätigkeiten ausüben.

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#11
 Von 
Bobsing
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Zitat (von Bobsing):
ch bin nur noch für weniger Stunden gebucht. Wenn ich dann aber die Reststunden intern arbeite ist der Mehrwert ja wieder weg. oder?


Welcher Mehrwert? Sie haben eine Arbeitsvertrag mit dem Consultingunternehmen. Sie arbeiten zum vertraglich vereinbarten Gehalt. Egal, ob Sie nun bei einer Fremdfirma oder intern Tätigkeiten ausüben.


Ja das würde ich verstehen, wenn ich in über einen Werkvertrag oder Budget verkauft werde. Ich bin aber Entliehen, das bedeutet ich muss dem Leihenden Unternehmen Folge leisten.

Ich bitte auch um nachvollziehbare Begründungen. Mit Behauptungen kann ich nicht viel anfangen.

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#12
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Ihr Arbeitgeber ist und bleibt trotzdem das Consultingunternehmen. Und wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber sagt, Sie arbeiten weniger Stunden beim Entleiher, dann ist das einfach so.

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#13
 Von 
Bobsing
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Ihr Arbeitgeber ist und bleibt trotzdem das Consultingunternehmen. Und wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber sagt, Sie arbeiten weniger Stunden beim Entleiher, dann ist das einfach so.


Mein Arbeitgeber muss das ja sagen, da dieser sonst rechtlich Probleme bekommt. Er macht dies ja um nicht mehr Gehalt zahlen zu müssen.

Mir geht es da rein um das rechtliche. Ich möchte mich nicht ver.. lassen. Mein AG kann die Equal Pay Regelung sicherlich nicht einfach ignorieren, oder eine Do It yourself Lösung nutzen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Bobsing):
Mein AG kann die Equal Pay Regelung sicherlich nicht einfach ignorieren, oder eine Do It yourself Lösung nutzen.


Der AG ignoriert die Regelung nicht, sondern setzt Sie halt nicht mehr entsprechend ein. Einen irgendwie gearteten Anspruch haben Sie nicht.

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#15
 Von 
die wölfin
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 139x hilfreich)

Habe ich das jetzt richtig verstanden? Laut Vertrag arbeiten Sie für den entleihenden Betrieb eigentlich 40 Std./Woche. Das Gehalt erhalten Sie jedoch nach wie vor vom eigentlichen Arbeitgeber/Verleiher. Diese 40 Std. hat der entleihende Betrieb die erste Zeit auch voll genutzt.
Inzwischen aber braucht der entleihende Betrieb sie nicht mehr volle 40 Std., sondern - nur als Beispiel - 30 Std. Der eigentliche Arbeitgeber/Verleiher will daher, dass sie die fehlenden 10 Std. wieder bei ihm arbeiten.

Frage:
Hat der entleihende Betrieb dies womöglich auch dem eigentlichen Arbeitgeber/Verleiher mitgeteilt, weil der entleihende Betrieb auch nur die genutzten Stunden zahlen will? Und steht davon auch irgendwas im Vertrag?

Weil falls ja, dann würden Sie wirklich dem eigentlichen Arbeitgeber/Verleiher die restlichen Stunden schulden! Falls dem aber nicht so sein sollte, würde ich sagen, dass das eine bezahlte Freistellung durch den entleihenden Betrieb ist, der dann die geschenkte Freizeit auch bezahlen muss und Sie somit nicht zum Arbeiten zum eigentlichen Arbeitgeber/Verleiher hin müssen.

Oder habe ich hier irgendwas völlig verkehrt gedeutet oder übersehen?

Signatur:

"Der unzufriedene Mensch findet keinen bequemen Stuhl." (Benjamin Franklin)

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