AT Gehalt unter Tarifniveau

16. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
LVH
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
AT Gehalt unter Tarifniveau

Hallo,
ich habe mich hier angemeldet, da ich derzeit etwas irritiert bin, was das Unternehmen so treibt.

Folgende Situation:
Ich bin Angestellter in einem großen mittelständischen Unternehmen mit ca. 2000 Angestellten - in weitestem Sinne ist das ein chemisches Unternehmen. Meine Position ist vergleichbar mit der eines Produktmanagers/Vertriebsingenieur bzw. Technischer Manager und verantworte ein Volumen von ca. 75 Mio€.
Mein Arbeitsvertrag und die Gehaltseinstufung ist seit der Einstellung die eines AT-Mitarbeiters, ohne Personal und Budgetverantwortung.
Ich arbeite seit mehr als 13 Jahren auf dieser Position mit immer steigender Verantwortung und Zuständigkeiten.
Wie es nun so kommt, man macht sich Gedanken über sein Gehalt. Mir wurden die Augen geöffnet, dass mein Gehaltsniveau nicht mal dem eines tariflichen Mitarbeiters entspricht - und das deutlich und seit mehreren Jahre. Mein Vorgesetzter hat dies stillschweigend und "händereibend" ausgenutzt.
Nun meine Fragen:
- Was steht mir zu?
- Kann ich rückwirkend eine Zahlung der Differenzen im Gehalt erreichen?
- Welche Schritte kann ich gehen, um eine Anpassung zu erreichen?
- Lohnt es sich der Weg zum Betriebsrat und das dort vorzubringen?

Dass ich selbst die Initiative ergreifen muss, ist selbstredend. Natürlich habe ich schon Argumente bereit, die ich nutzen kann. Dennoch brauche ich weitere Schützenhilfe.

Schöne Grüße
LVH

-- Editiert LVH am 16.12.2013 17:19

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8081x hilfreich)

Zum Einlesen für die Argumentation gegenüber der Geschäftsführung und dem Betriebsrat, weshalb Sie kein AT-Angestellter sind:
http://rsw.beck.de/rsw/upload/Arbeitsrechtslexikon/Stichw-091.pdf

1. Ihnen steht selbstverständlich eine angemessene Eingruppierung nach dem TV zu.

2. Die im Tarifvertrag stehende [color=red]Ausschlußfrist[/color] dürfte auch für Sie zutreffen. D.h. gegenseitige Ansprüche sind für die im TV genannte Frist nachforderbar.

3. Den Betriebsrat ins Boot holen und mit diesem gemeinsam in die Verhandlung gehen.


-- Editiert altona01 am 16.12.2013 21:50

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