AT vs. Tarif

3. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
HMK123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
AT vs. Tarif

Das Unternehmen für das ich arbeite ist an den Tarif IGBCE angeschlossen. Seit ein paar Jahren erhalten Tarifmitarbeiter einen Zukunftsbeitrag in Form von 5 zusätzlichen freien Tagen. Ich als AT-Angestellter erhalte diese Tage nicht und fühle mich ungerecht behandelt. Habe ich eine Chance dagegen vor zu gehen?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Kommt auf den Inhalt des AT Vertrags an.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17342 Beiträge, 6462x hilfreich)

Zitat (von HMK123):
Habe ich eine Chance dagegen vor zu gehen?

Wenn 'dagegen vorgehen' meint, dass du gerichtlich dagegen vorgehen willst: wohl eher nicht in Ermangelung einer erkennbaren Rechtsgrundlage. Dein AV gibt es ja offenbar nicht her.
Was du tun kannst: bei Gelegenheit nachverhandeln.

(Angemerkt: 'AT' heißt nicht zwingend besser als TV.)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.498 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen