ATZ-Vertrag vorzeitig kündigen

26. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
doppelpunkt
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 34x hilfreich)
ATZ-Vertrag vorzeitig kündigen

Hallo und guten Tag,
folgendes Szenario wäre einmal überlegenswert:
AN und AG vereinbaren Altersteilzeit im Blockmodell über 48 Monate. Also 24 Monate Arbeitsphase und 24 Monate Freistellungsphase.
Aus irgendwelchen Gründen möchte der AN nach 12 Monaten vorzeitig das Arbeitsverhältnis beenden und den Vertrag fristgemäß kündigen.
Wie verhält es sich mit der Gehaltszahlung? Der AN ging ja 6 Monate bereits in Vorleistung und im Arbeitsvertrag ist nichts dergl. geregelt.
Hat er dann für 6 Monate Anspruch auf Nachzahlung?




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8094x hilfreich)

Die Quelle scheint zu Ihrer Frage informativ zu sein:
https://www.gewerkschaft-der-sozialversicherung.de/index.php?id=46&tx_ttnews[tt_news]=320&cHash=9605410373c9ef1374b2eaccf96d30f6

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