Hallo und guten Tag,
folgendes Szenario wäre einmal überlegenswert:
AN und AG vereinbaren Altersteilzeit im Blockmodell über 48 Monate. Also 24 Monate Arbeitsphase und 24 Monate Freistellungsphase.
Aus irgendwelchen Gründen möchte der AN nach 12 Monaten vorzeitig das Arbeitsverhältnis beenden und den Vertrag fristgemäß kündigen.
Wie verhält es sich mit der Gehaltszahlung? Der AN ging ja 6 Monate bereits in Vorleistung und im Arbeitsvertrag ist nichts dergl. geregelt.
Hat er dann für 6 Monate Anspruch auf Nachzahlung?
ATZ-Vertrag vorzeitig kündigen
26. Dezember 2015
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Frage vom 26. Dezember 2015 | 10:58
Von
Status: Schüler (159 Beiträge, 34x hilfreich)
ATZ-Vertrag vorzeitig kündigen
#1
Antwort vom 26. Dezember 2015 | 20:57
Von
Status: Weiser (17805 Beiträge, 8094x hilfreich)
Die Quelle scheint zu Ihrer Frage informativ zu sein:
https://www.gewerkschaft-der-sozialversicherung.de/index.php?id=46&tx_ttnews[tt_news]=320&cHash=9605410373c9ef1374b2eaccf96d30f6
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