Hallo,
in einem Arbeitsvertrag steht:
"Bei Arbeitsunfähigkeit infolge Erkrankung hat der Angestellte der Firma spätestens vor Ablauf des dritten Kalendertages nach Beginn der Erkrankung eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen aus der sich die Dauer der voraussichtlichen Arbeitsunfähigkeit ergibt. Diese Pflichten bestehen auch bei Fortdauer der Krankheit
über die zunächste angenommene Zeit hinaus."
Wenn die Arbeitnehmer am Montag krank wird und weiter krank bleibt, so muss er dann am Mittwoch eine AU vorlegen?
Vielen Dank und Gruß
AU-Bescheinigung
23. Mai 2011
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Frage vom 23. Mai 2011 | 12:54
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 4x hilfreich)
AU-Bescheinigung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 23. Mai 2011 | 13:09
Von
Status: Junior-Partner (5011 Beiträge, 2532x hilfreich)
So würde ich die Klausel verstehen.
#2
Antwort vom 23. Mai 2011 | 14:33
Von
Status: Weiser (17462 Beiträge, 6497x hilfreich)
ebenso.
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