AU (Tumorerkrankung) während Kündigungsfrist

27. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
SteveMosh90
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
AU (Tumorerkrankung) während Kündigungsfrist

Hallo,

ich habe mal eine Frage und vielleicht kennt sich jemand diesbezüglich im Arbeitsrecht aus. Alternativ habe ich kommende Woche Mittwoch noch einen Termin bei einem Rechtsanwalt.

Meine Firma musste eine Abteilung entlassen, über 50 Mitarbeiter haben ihren Job verloren. Ich befand mich noch in der Probezeit und wurde mit einer Frist von 2 Wochen zum 13.09.2024 gekündigt. Soweit so gut. Ich habe nach Bekanntgabe der Kündigung weiterhin gearbeitet und habe meinen Urlaub so verplant, sodass ich diesen während der Kündigungsfrist nehmen kann.

Leider wurde am 03.09.2024 bei mir eine Tumorerkrankung festgestellt und wurde von meinem Arzt diesbezüglich krank geschrieben, da dies mir erstmal den Boden unter den Füßen weggezogen hat. Zudem erfolgten Überweisungen zu Fachärzten (Chirurgie, Radiologie etc.) Diese sind auch auf dem 03.09.2024 datiert. Ich habe einen OP Termin am 26.11.2024 um 07:30Uhr.

Ich bin noch am selben Tag zu meinem direkten vorgesetzten gegangen und habe dieses Anliegen offen und ehrlich kommuniziert. Ich wollte nicht den Eindruck erwecken einfach so krank zu machen während der Kündigungsfrist. Ich habe meinen Job dort gerne ausgeübt und wollte mit allen offen und fair kommunizieren.

Gestern kam dann das große erwachen. Zahltag war gestern der 26.09.2024 und mir wurden exakt 48,36€ Lohn für den Monat September überwiesen. Zudem bin ich noch in Vorkasse gegangen, in dem ich Arbeitsmaterial zurückgeschickt habe.

Nach heutiger Rücksprache wurde mir klar gemacht, das man an meiner Erkrankung zweifelt, da die vorgesetzte Person diese Info nicht weitergegeben hat und niemand weiteres bescheid wusste. Somit hat der Arbeitsgeber meinen Lohn einbehalten. Ich habe jetzt alle Dokumente wie Überweisungsschreiben sowie den OP Termin am 26.11.2024 um 07:30Uhr als Nachweis geschickt auf denen das Datum ersichtlich ist. Zusätzlich ist die Diagnose auf den Dokumenten ersichtlich in denen klar hervorgeht, das es sich um eine Tumorerkrankung handelt.

Wie hoch stehen meine Chancen den Lohn zu bekommen? Können die sich einfach weiter weigern? Wie hoch stehen meine Chancen beim Arbeitsgericht wenn ich Klage einreiche?

Über Tipps und Ratschläge wäre ich sehr dankbar.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34364 Beiträge, 5919x hilfreich)

Zitat (von SteveMosh90):
Leider wurde am 03.09.2024 bei mir eine Tumorerkrankung festgestellt und wurde von meinem Arzt diesbezüglich krank geschrieben, da dies mir erstmal den Boden unter den Füßen weggezogen hat.
Das tut mir leid.
An der betriebsbedingten Kündigung in der Probezeit dürfte nicht zu rütteln sein. Am 30.8. erhalten, am 13.9. letzter Tag.

Fragen vor den Ratschlägen:

1. Wie viele Tage hast du noch gearbeitet? Bei 5-Tage-Woche sehe ich max. den Mo, 2.9.
2. Wem hast du am 3.9. die Krankmeldung/AUB/Krankenschein gegeben?
3. Wann begann dein AV dort im Betrieb?

Zitat (von SteveMosh90):
Somit hat der Arbeitsgeber meinen Lohn einbehalten.
Man hat im Betrieb offenbar keinen *Krankenschein/AUB* vorliegen?
Zitat (von SteveMosh90):
Ich habe jetzt alle Dokumente wie Überweisungsschreiben sowie den OP Termin am 26.11.2024 um 07:30Uhr als Nachweis geschickt a
Irrelevant und die Diagnose geht niemanden etwas an.

Wichtig ist der Krankenschein. WO ist der denn?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124657 Beiträge, 40387x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wichtig ist der Krankenschein. WO ist der denn?

Abgeschafft vor gut 30 Jahren.
Und selbst da war der für den AG irrelevant, da man ihm dem Arzt gegeben hat.



Zitat (von SteveMosh90):
Ich habe jetzt alle Dokumente wie Überweisungsschreiben sowie den OP Termin am 26.11.2024 um 07:30Uhr als Nachweis geschickt auf denen das Datum ersichtlich ist. Zusätzlich ist die Diagnose auf den Dokumenten ersichtlich in denen klar hervorgeht, das es sich um eine Tumorerkrankung handelt.

Da hat man sich schon viel zu viel "nackig" gemacht, aber jetzt ist das nicht mehr zu verhindern.
Wann sind die Dokumente denn beim AG angekommen?



Zitat (von SteveMosh90):
Können die sich einfach weiter weigern?

Ja.



Zitat (von SteveMosh90):
Wie hoch stehen meine Chancen den Lohn zu bekommen?
Zitat (von SteveMosh90):
Wie hoch stehen meine Chancen beim Arbeitsgericht wenn ich Klage einreiche?

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer
Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
SteveMosh90
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zu deinen Fragen

Am 25.09.2024 haben wir erfahren das wir alle unsere Jobs verlieren.
Am 29.08.2024 lag die Probezeitkündigung im Briefkasten.
Bis einschließlich dem 02.09.2024 habe ich noch regulär gearbeitet
Am 03.09.2024 kam die Tumordiagnose und war dann krank bis zum 09.09.2024
Vom 09.09.2024 - 13.09.2024 lief mein Resturlaub
13.09.2024 war der letzte Arbeitstag.

Krankmeldung erfolgte direkt am 03.09.2024 und das Gespräch führte ich direkt am selben Tag mit der Info zu meiner Erkrankung. Den Krankenschein musste sich der Arbeitgeber selber von der Krankenkasse ziehen. Das lief auch alles korrekt ab.

Und mein Arbeitsverhältnis ist am 06.05.2024 begonnen.

Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
SteveMosh90
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Da hat man sich schon viel zu viel "nackig" gemacht, aber jetzt ist das nicht mehr zu verhindern.
Wann sind die Dokumente denn beim AG angekommen?


Die habe ich heute direkt per Mail geschickt

-- Editiert von User am 27. September 2024 20:20

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124657 Beiträge, 40387x hilfreich)

Zitat (von SteveMosh90):
war dann krank bis zum 09.09.2024
Vom 09.09.2024 - 13.09.2024 lief mein Resturlaub
13.09.2024 war der letzte Arbeitstag.

Sehr ungünstige Kombination - wenn die Krankheit genau am Urlaubsbeginn endet, dann leuchten natürlich alle Lampen bei den verantwortlichen in tiefrot ...



Zitat (von SteveMosh90):
Die habe ich heute direkt per Mail geschickt

Dann wird man frühestens morgen bzw. Montag erfahren, ob sie angekommen sind.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
SteveMosh90
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Sehr ungünstige Kombination - wenn die Krankheit genau am Urlaubsbeginn endet, dann leuchten natürlich alle Lampen bei den verantwortlichen in tiefrot ...


Der Gedanke dahinter war eigentlich der, das der Arbeitgeber mir dann die Urlaubstage nicht ausbezahlen muss. Hatte halt versucht das ganze so fair wie möglich zu gestalten. Kann man so oder so sehen denke ich.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18084 Beiträge, 6641x hilfreich)

Zitat (von SteveMosh90):
Wie hoch stehen meine Chancen den Lohn zu bekommen?

Gut. Zwar kann ein AG den Lohn verweigern bei der gegebenen Konstellation, aber die Vermutung, dass die AUB fingiert ist, lässt sich ja widerlegen.
Im Grunde hast du in dieser Hinsicht schon zu viel getan - die Diagnose geht den AG nichts an.
Das bisschen Lohn wird wohl eine deiner geringeren Sorgen sein in nächster Zukunft. Alles Gute bei der OP usw.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1915 Beiträge, 1025x hilfreich)

Noch ein Hinweis: In Arbeitsrechtsverfahren zahlt in der ersten Instanz jeder seinen Anwalt selbst. Die Rechtspfleger helfen auch bei der Klage. Die muss ggf. hinreichend zügig eingereicht werden.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(955 Beiträge, 112x hilfreich)

Zitat (von SteveMosh90):
Ich bin noch am selben Tag zu meinem direkten vorgesetzten gegangen und habe dieses Anliegen offen und ehrlich kommuniziert.


Man hat also bereits dem AG die Tumor-Erkrankung mitgeteilt und trotzdem verhält sich die Firma so?
Das ist völlig unverständlich und wäre für mich nur so zu erklären das Chef und Personal/Lohnbuchhaltung nicht miteinander reden.

Hier würde ich noch einmal Kontakt zum Vorgesetzten um zu klären ob aus wirklich so gewollt ist. Wenn es hir von der Firma kein Einlenken gibt sollte man Lohnklage einlegen und dafür braucht man keinen Anwalt (siehe Beitrag: #8).

Die erfolgte Diagnose sollte ausreichend Beleg dafür sein das es keine Gefälligkeits-AU des Arztes ist. Allerdings wird man die Diagnose vor dem Arbeitsgericht offen legen müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34364 Beiträge, 5919x hilfreich)

Zitat (von SteveMosh90):
Zu deinen Fragen
Meine Antworten:
1. Von der Schließung habt ihr VOR dem 29.8. erfahren!!
2. Wir beide wissen, was mit *Krankenschein* gemeint ist, schon mal gut... Der AG hatte ausreichend Zeit, sich Kenntnis zu verschaffen.
3. Ich meine, dir steht Lohn/Gehalt bis einschließlich 13.9. zu.
d.h. sowohl während der AU als Lohnfortzahlung nach EntgFG als auch für Urlaub mit Urlaubsentgelt.

Wie gehts weiter?
Du kannst heute den AG schriftlich und nachweislich (nicht per E-Mail, sondern als postalisches Einwurfeinschreiben) auffordern, dir den ausstehenden Lohn/Gehalt bis einschl. 13.9.24 in einer angemessenen Frist auszuzahlen. Die Frist darf mE hier kurz sein, zB 10 Tage...

Unabhängig davon kannst du schon am Montag selbst ohne Anwalt zur Rechtsantragstelle des zuständigen Arbeitsgerichtes fahren, dort Lohnklage erheben. Das kostet nichts, bei der dortigen Antragstelle wird dir ein Rechtspfleger die *Lohnklage* juristisch formulieren.
Wenn es eilig ist wegen finanziellem Engpass, kannst du den Rechtspfleger darauf hinweisen, der nimmt das in die Klageschrift auf.
Zitat (von SteveMosh90):
Der Gedanke dahinter war eigentlich der, das der Arbeitgeber mir dann die Urlaubstage nicht ausbezahlen muss.
Das dürfte egal sein, ob vorher als Urlaubsentgelt oder nachher als Urlaubsabgeltung, die €-Summe bleibt gleich.

Viel Glück! und alles Gute...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124657 Beiträge, 40387x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
Das ist völlig unverständlich und wäre für mich nur so zu erklären das Chef und Personal/Lohnbuchhaltung nicht miteinander reden.

Ja, die Firma hat es genau so erklärt
Zitat (von SteveMosh90):
Nach heutiger Rücksprache wurde mir klar gemacht, das man an meiner Erkrankung zweifelt, da die vorgesetzte Person diese Info nicht weitergegeben hat und niemand weiteres bescheid wusste.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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