Hi ihr...hab da mal eine Frage:
Ein AN meldet sich Krank. sagt früh genug bescheid. Alles bestens. Auch die Folgebescheinung wird gemeldet und eingereicht.
Doch als der Montag kommt, steht der AN nicht auf der Matte. Kein Anruf, keine AU nix.....
Also meine Frage: Ist der AG berechtigt dem AN fristlos zu kündigen? Oder erst Abmahnung?
Freu mich auf Antworten....
-----------------
"Wer weiss, das er nichts weiss, weiss mehr, als der der nicht weiss, das er nichts weiss!"
AU nicht gemeldet - Kündigung?
12. Juni 2007
Thema abonnieren
Frage vom 12. Juni 2007 | 17:02
Von
Status: Lehrling (1258 Beiträge, 185x hilfreich)
AU nicht gemeldet - Kündigung?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 12. Juni 2007 | 17:36
Von
Status: Unbeschreiblich (47626 Beiträge, 16833x hilfreich)
Erst Abmahnung!
Eine sofortige fristlose Kündigung ist wohl nur in Ausnahmefällen zulässig.
#2
Antwort vom 13. Juni 2007 | 10:14
Von
Status: Schüler (280 Beiträge, 48x hilfreich)
Ich halte eine fristlose Kündigung unter Berücksichtigung des ultima-ratio-Prinzips für überzogen. Wenn die fristlose Kündigung ausgesprochen wurde, sollte seitens des Beschäftigten geprüft werden, inwieweit die Voraussetzungen für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage gegeben sind.
Und jetzt?
Schon
268.027
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
6 Antworten
-
15 Antworten
-
26 Antworten
-
1 Antworten
-
8 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
69 Antworten
-
9 Antworten
-
24 Antworten
-
24 Antworten
-
21 Antworten
-
11 Antworten