AU nicht gemeldet - Kündigung?

12. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
M.J.
Status:
Lehrling
(1258 Beiträge, 185x hilfreich)
AU nicht gemeldet - Kündigung?

Hi ihr...hab da mal eine Frage:

Ein AN meldet sich Krank. sagt früh genug bescheid. Alles bestens. Auch die Folgebescheinung wird gemeldet und eingereicht.

Doch als der Montag kommt, steht der AN nicht auf der Matte. Kein Anruf, keine AU nix.....

Also meine Frage: Ist der AG berechtigt dem AN fristlos zu kündigen? Oder erst Abmahnung?

Freu mich auf Antworten....

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"Wer weiss, das er nichts weiss, weiss mehr, als der der nicht weiss, das er nichts weiss!"

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47626 Beiträge, 16833x hilfreich)

Erst Abmahnung!

Eine sofortige fristlose Kündigung ist wohl nur in Ausnahmefällen zulässig.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
derkleineprinz
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 48x hilfreich)

Ich halte eine fristlose Kündigung unter Berücksichtigung des ultima-ratio-Prinzips für überzogen. Wenn die fristlose Kündigung ausgesprochen wurde, sollte seitens des Beschäftigten geprüft werden, inwieweit die Voraussetzungen für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage gegeben sind.

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