AU voregen - ja oder nein?

17. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
michibrowneyes
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 6x hilfreich)
AU voregen - ja oder nein?

Hallo,

folgende Situation:

AN hat ab einem Donnerstag Mittag für eine Dauer von 1 Woche Urlaub eingetragen. Er wird jedoch am Montag krank. Muss er hier eine AU vom Arzt vorlegen oder läuft das noch unter den 3 Tagen ohne (obwohl es ja schon 3,5 Tage sind.)

Bin sehr gespannt.


-- Editiert von michibrowneyes am 17.07.2008 11:13:50

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

Wenn AU bist, ab Montag, muss auch eine AU-Bescheinigung vorliegen, die dann an den AG unverzüglich zu senden ist.Auch wäre eine telefonische Nachricht an den AG Ratsam, ab wann eine AU-Bescheinigung vorliegt oder gelegen hat.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Kommt drauf an, was in der Firma vereinbart ist zur Vorlage der AU.

-- Editiert von venotis am 17.07.2008 14:51:13

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 872x hilfreich)

er kann ja auch urlaub machen und die au untern tisch fallen lassen. der AG wird sich freuen.

was sind eigentlich 3 tage ohne?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
er kann ja auch urlaub machen und die au untern tisch fallen lassen. der AG wird sich freuen.


Der Beschreibung nach gehts aber nicht um eine während des Urlaubs eingetretene AU sondern um den Montag vor dem Donnerstag, ab dem Urlaub sein soll.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
oha
Status:
Praktikant
(676 Beiträge, 199x hilfreich)

Selbst wenn es in der Firma die Regelung gibt, dass man für die ersten drei Tage keine AU vorlegen muss, so ist der Donnerstag bereits der 4. Tag. Da geht nichts mehr...

Abgesehen davon finde ich es immer sehr unglücklich, wenn man vor dem Urlaub krank wird. Ich würde nicht mal ohne AU wegen einer Erkrankung zu Hause bleiben, wenn es technisch möglich wäre (du also z.B. schon ab Donnerstag Vormittags Urlaub hättest).

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.068 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen