AUB während bei Krankengeldbezug

8. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
redskins
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)
AUB während bei Krankengeldbezug

Guten Tag,

ich bin seit 7 Wochen krank geschrieben und nun seit einer Woche beziehe ich Krankengeld. Bisher habe ich meine AUB (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) bei meinem Arbeitgeber abgegeben.

Mein Arzt schreibt mir keine AUB mehr aus, da ich nun den Zahlschein von meinem Arzt ausgefüllt bekomme. Den Zahlschein sende ich an die Krankenkasse um das Krankengeld zu bekommen. Eine Kopie gebe ich an meinen Arbeitgeber damit der in Kenntniss gesetz ist, dass ich nach wie vor krank bin.

Mein Arbeitgeber verlangt von mir nach wie vor eine AUB, die vom Gesetzesgeber nicht vorgesehen ist während des Bezugs von Krankengeld. In meinem Arbeitsvertrag steht dis auch drinnen.

Der Arzt sagt, er könnte gegen Gebühr eine Bestätigung schreiben, worin ich keinen Sinn sehe, da aus dem Zahlschein hervorgeht, dass ich krank bin.

FRAGE:

(1) Kann der Arbeitsgeber eine AUB verlangen während des Bezugs von Krankengeld?
(2) Kann der Arbeitsgeber sich auf den Arbeitsvertrag beziehen, in dem der Passus drinnen ist; wenn es diese AUB gar nicht gibt?
(3) Wer muss die Kosten fuer eine separate Bestätigung tragen?
(4) Gibt es nützliche Urteile für so einen Fall?

Danke an die Forumsteilnehmer.







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11 Antworten
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#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

1. ja

2. das muss nicht im AV stehen, den Anspruch hat der AG von Gesetz wegen

3. ich fürchte der AN

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#2
 Von 
redskins
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)

>>>

1. ja

2. das muss nicht im AV stehen, den Anspruch hat der AG von Gesetz wegen

3. ich fürchte der AN

>>>

zu 2. >>in welchem gesetz steht es?

die tatsache , dass der AG in kenntniss gesetzt werden muss, ist ja einleuchtend.

wenn der gesetzesgeber die AUB nicht vorsieht, wie kann der diese dann verlangen

der zahlschein müsste doch vollkommen ausreichen als nachweis, dass er den gleichen inhalt wie die aub hat.

besten dank



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#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>zu 2. >>in welchem gesetz steht es? <hr size=1 noshade>


§ 5 Abs. 1 EntgFG .

quote:<hr size=1 noshade>wenn der gesetzesgeber die AUB nicht vorsieht, wie kann der diese dann verlangen <hr size=1 noshade>


Der Gesetzgeber sagt nicht AUB, sondern ärztliche Bescheinigung. Der Auszahlschein der KK ist eben keine solche.

Ich finde die Problematik auch höchst ärgerlich. Vielen AG reicht die regelmässige mündlich Meldung von langzeiterkrankten AN. Andere geben sich mit dem Auszahlschein zufrieden. Nur wenige AG fordern meines Wissens ausdrücklich eine ärztliche Bescheinigung über den Entgeltfortzahlungszeitraum hinweg.

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#4
 Von 
redskins
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)

>> § 5 Abs. 1 EntgFG .

Der Paragraph bezieht sich auch Entgelefortzahlung, das Krankengeld ist eine andere Leistung, die nicht vom Arbeitgeber gezahlt wird und im SGB geregelt ist, müsste der § 5 Abs. 1 EntgFG . nicht unwirksam sein.

Lasse mich gerne korrigieren.

Besten Dank.



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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Haben Sie schon mal Ihre KK auf Ihr Problem angesprochen?

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#6
 Von 
redskins
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)

> krankenkasse

Die sagen, dass eine AUB nicht notwendig wäre.

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Wäre nicht falsch, wenn Sie sich die Aussage der KK schriftlich geben lassen.
und mit der Aussage fragen Sie dann den Arbeitgeber an, ob er die von ihm gewünschte schriftliche Bescheinigung auch bezahlt?



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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Die KK hat da gar nichts zu melden. Es geht schliesslich um das Arbeitsverhältnis zwischen AN und AG.


http://www.dieonlinekanzlei.de/Recht/Arbeitsrecht/Arbeitsvertrag/Krankmeldung_auch_nach_6-Wochen/--a93.html

oder da eine Diskussion zum gleichen Thema mit einem Urteil:

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=187246





-- Editiert 1000kleinesachen am 08.04.2013 22:27

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#9
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

und noch eins, leider fehlt da die Quelle der Aussage

quote:
Diese Bescheinigung hat allerdings der Arbeitgeber zu bezahlen! Sie können also von Ihrem LexikonArbeitgeber eine Kostenerstattung verlangen, sofern Sie für diese Bescheinigungen Ihres Arztes etwas bezahlen müssen.


http://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/krankheit/blog-news/krankmeldung-trotz-krankengeldbezug/

Also die letzte Seite lieber mit Vorsicht geniesen und vielleicht nochmal mit dem AG verhandeln.

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

Das Problem ist doch eigentlich ein ganz anderes. Als Arbeitgeber hat man die "workforce" zu planen. Man muss also in etwa wissen, wie lange der Betroffene vorrausichtlich krank ist. Die Auszahlscheine der Krankenkasse werden normalerweise nur für einen sehr kurzen Zeitraum ausgeschrieben. Sind also nicht sehr hilfreich. Wir sind schon seit Jahren völlig damit zufrieden, wenn der Arbeitnehmer selbst auf Anforderung eine entsprechende Erklärung abgibt. Damit ist beiden Seiten geholfen. Vielleicht mal so was anbieten.

Abgesehen davon kann ein gelber Zettel ja auch nicht weltbewegend viel kosten. Ganz ehrlich, wegen 10 € oder so würde ich das gute Verhältnis zum Arbeitgeber nicht riskieren.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
redskins
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)

besten dank für die beiträge.

zur info: der arbeitgeber ist ständig auf dem laufendem (mindestens 1 telefonat in der woche um den atkuellen stand mitzuteilen.) aus planungsgründen ist die aufforderung nicht nötig.




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