Hallo,
ich bin aktuell aufgrund meiner Corona Erkrankung und deren Folgen bereits die 5. Woche krankgeschrieben bis zum 16.09., aber zum Glück so langsam auf dem Weg der Besserung.
Nächste Woche Freitag, 23.09. wäre der 43. Tag, an diesem würde das Krankengeld beginnen.
Ab 24.09.habe ich genehmigten Urlaub.
Wäre ich also nächste Woche noch krankgeschrieben, falle ich einen Tag in das Krankengeld. Laut Aussage einer Mitarbeiterin der Krankenkasse müsste ich bei dieser wegen des Urlaubes nichts bei dieser beantragen, sofern meine AU nur bis zum 23.09. geht und ich ja erst ab 24.09. Urlaub habe.
Wie läuft das das mit dem Geld für den einen Tag? Denn ich denke bei uns ist die Lohnabrechnung bereits am laufen, bekommen meist recht früh das Gehalt überwiesen 24.-26. eines Monats.
Auch wenn es nicht hoffe, aber Covid uns seine Folgen sind recht unberechenbar, merk ich gerade am eigenen Körper, es ist ein auf und ab, was wäre wenn man im Anschluss wieder krank wäre?
Besten Dank Vorab für hilfreiche Antworten
-- Editiert von User am 15. September 2022 15:01
-- Editiert von User am 15. September 2022 15:02
AU/Krankengeld 1 Tag, danach Urlaub.
15. September 2022
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Frage vom 15. September 2022 | 14:00
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
AU/Krankengeld 1 Tag, danach Urlaub.
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#1
Antwort vom 15. September 2022 | 16:18
Von
Status: Wissender (15841 Beiträge, 6031x hilfreich)
Zitatwas wäre wenn man im Anschluss wieder krank wäre? :
... dann wärest du wegen derselben Erkrankung wieder au geschrieben und bekämst Krankengeld, weil der AG ja aus der Entgeltfortzahlung raus ist.
#2
Antwort vom 15. September 2022 | 16:56
Von
Status: Unbeschreiblich (28199 Beiträge, 5137x hilfreich)
Dann wirst du morgen beim Arzttermin erfahren, ob du ab 17.9. wieder arbeitsfähig bist oder noch nicht.Zitatkrankgeschrieben bis zum 16.09., :
Bist du weiterhin AU und dann im Urlaub, wird sowohl die KK als auch dein AG anhand der *Scheine* zuordnen können, von wem du welches Geld erhältst.
Oder einfach: Du fragst deinen AG, ob er dir ab 23. 9. (noch 1 Tag) Urlaub genehmigt.
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#3
Antwort vom 16. September 2022 | 10:24
Von
Status: Schüler (285 Beiträge, 93x hilfreich)
ZitatWie läuft das das mit dem Geld für den einen Tag? Denn ich denke bei uns ist die Lohnabrechnung bereits am laufen, bekommen meist recht früh das Gehalt überwiesen 24.-26. eines Monats. :
Der Arbeitgeber wird Ihnen entsprechend für einen Tag weniger Gehalt zahlen. Die Krankenkasse, bei der die AUs ja vorliegen, wird -in der Regel- ihnen ein Schreiben/Fragebogen für das Krankengeld schicken auf dem Sie Fragen beantworten und die Kontoverbindung angeben müssen. Meist bekommt man das automatisch, wenn nicht, bei der Krankenkassen anrufen. Ist natürlich für Tag recht aufwändig....
ZitatAuch wenn es nicht hoffe, aber Covid uns seine Folgen sind recht unberechenbar, merk ich gerade am eigenen Körper, es ist ein auf und ab, was wäre wenn man im Anschluss wieder krank wäre? :
Da Ihr Entgeldfortzahlungzeitraum abgelaufen ist, kommt es darauf an, ob es sich hier dann um die gleiche Grunderkrankung handelt bzw. ob es anrechenbare Zeiten der Vorerkrankung gibt. Maßgeblich ist also immer die konkrete Diagnose. Ist es die gleiche Grunderkrankung oder gibt es anrechenbaren Zeiten dann wird der Entgeltfortzahlungszeitraum nicht von neuem beginnen und sie wären im Krankengeld.
Der Arbeitgeber wird -wenn Sie ihn mit einer erneuten Erkrankung beglücken- ein sog. Vorerkrankungsabfrage bei der Krankenkasse machen. Die prüfen dann anhand der Diagnosen, ob Anspruch auf Entgeltfortahlung (wieder) besteht oder nicht.
Wie sich das nun im Einzelfall bei Ihnen verhält, wäre dann abzuwarten. Ich habe auch keine Kenntnis darüber, wie speziell das Thema "Corona" und deren ja doch sehr unterschiedlichen Folgeerkrankungen gehandhabt wird.
#4
Antwort vom 19. September 2022 | 16:54
Von
Status: Gelehrter (10163 Beiträge, 4107x hilfreich)
ZitatAb 24.09.habe ich genehmigten Urlaub. :
Der Vollständigkeit halber,
wenn du am 24.09 immer noch AU bist, hast du keinen Urlaub.
#5
Antwort vom 23. September 2022 | 16:36
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo, bin ich nicht.ZitatDer Vollständigkeit halber, :
wenn du am 24.09 immer noch AU bist, hast du keinen Urlaub.
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