AV für Ärzte nach TVÖD-VKA Kündigungsfristen

28. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
Foxtrott123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
AV für Ärzte nach TVÖD-VKA Kündigungsfristen

Liebe Forenmitglieder, ich habe eine zweiteilige Frage:
§35 Kündigung
wenn im AV die Kündigung eines ursprünglich befristeten AV mit (in meinem Fall) 6 Wochen zum Schluss eines Kalendervierteljahres angegeben ist, und ich jetzt aber kündigen würde um am 01.02.2019 eine neue Stelle anzutreten, ist das zu jetzt (28.11.2018) so noch umsetzbar?
im §31 befristete Arbeitsvertäge stehen andere Friosten, jedoch mit der Fußnote 1 (vom Marburger Bund zum 31.12.2007 gekündigt) Der Vertrag gilt aber dennoch, oder?
Herzlichen Dank

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

'6 Wochen zum Schluss eines Kalendervierteljahres' ist doch eindeutig, oder?
Der befristete AV ist ja wohl Geschichte, wenn ich richtig verstanden habe. Und Nein, der ursprüngliche Vertrag gilt nicht mehr, wenn sich im TV was ändert. Mit einem Wechsel zum 01/02. 2019 wird es so nichts - für eine Kündigung zum Jahresende zu kurz, zu Ende März zu lang.

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